Antrag der CDU-Fraktion zurückgezogen!

2019-10-23T21:07:51+00:00Januar 25, 2018|

Der von der CDU-Fraktion eingebrachte Antrag auf Abschaffung der Gebühr bei bargeldloser Bezahlung wurde heute in der Plenarsitzung des Abgeordnetenhauses auf Antrag des Antragsteller, der CDU, von der Tagesordnung gestrichen und an die Ausschüsse verwiesen. Ein Grund könnte gewesen sein, dass sie bei näherer Betrachtung gesehen haben, dass der Antrag nur auf wackligen Füßen stand. Durch Ausnahmen wie etwa die Zulassung von Gebühren bei Bezahlung mit American Express oder Diners Club oder bei Couponbezahlungen hätte man Zwischenfragen provoziert und so Angriffsfläche auf die eigenen Argumente zugelassen. Auch der Aufruf vom Tagesspiegel auf großer Teilnahme an der Plenarsitzung verpuffte und könnte keine großen Maßen anziehen. Hier passte der Journalisten – Spruch: „Nichts ist älter als die Zeitung von gestern“.

Für das Gewerbe bedeutet das jetzt erstmal, dass  die weiteren Entwicklungen abzuwarten sind und wie sich verschiedene Zeitungen und Politiker zu Problemen des Gewerbes positionieren.

Rolf Feja ( 2. Vorsitzender )

Kreditkartengebühr – Teil 3 !

2019-10-23T21:03:27+00:00Januar 21, 2018|

Seit Tagen läuft die Diskussion über die Kreditkartengebühr und es ist bis jetzt noch kein Ende abzusehen. Das Gesetz über den Wegfall der Kreditkartengebühren gibt es bereits seit 2009, jedoch wurde 2015 vom  Senat der SPD und CDU festgelegt, dass mit Einführung der Kreditkartenpflicht im Berliner Taxigewerbe auch eine Gebühr von 1,50 € pro Transaktion erhoben werden darf. Diese Gebühr wurde auch im Jahr 2015 vom OVG Berlin Brandenburg 1. Senat mit Aktenzeichen (OVG 1 S 76.15) bestätigt. 

Verordnung über Beförderungsentgelte im Taxenverkehr vom 6. Dezember 2005

§ 7 Abs. 2  sei wirksam. Die Vorschrift beruhe auf einer im Sinne des Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG nach Inhalt, Zweck und Ausmaß hinreichend bestimmten Ermächtigungsgrundlage und werde von dieser umfasst. Der Landesgesetzgeber sei durch § 51 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) ermächtigt, Vorschriften über die „Zahlungsweise“ von Beförderungsentgelten im Taxenverkehr zu erlassen….“Diese Kosten dürften durch die zu vereinnahmenden Kreditkartenzuschläge sowie die Möglichkeit, bargeldlos zahlende Fahrgäste transportieren zu können, kompensiert werden”.

Hat der damalige Senat etwa nicht gewusst, was Sie da eigentlich bestimmen. Der Taxifahrer, der bei Bezahlung mit Kreditkarten die Gebühr vom Fahrgast kassieren möchte, hält sich nur an die für ihn gültige Tarifordnung. Sollte der Druck von Seiten der EU auf den jetzigen Senat immer größer werden, kann es aber leicht dazukommen, dass der Senat die Tarifordnung in diesen Punkt ändert. Hier bietet sich für das Gewerbe die Chance, im Tarif eine strukturelle Änderung ( Wegfall der Karenzminute usw. ) herbeizuführen. 

Als bemerkenswert ist die Aktion der CDU – Fraktion zu sehen, die für die Plenarsitzung am kommenden Donnerstag einen Antrag auf Wegfall der Gebühr gestellt hat. Hat man in der Regierungsverantwortung noch die Gebühr als Kompensation für die Kosten des Unternehmers gesehen, ist man in der Opposition plötzlich vom Gegenteil überzeugt. Dies erinnert mich an den alten Adenauer-Spruch: „Was interessiert mich mein Geschwätz von gestern“. 

Es bleibt weiter spannend.

Rolf Feja
2. Vorsitzender

Kartenzahlung – Gebühr im Berliner Taxigewerbe

2019-10-23T21:03:37+00:00Januar 18, 2018|

Der Bericht in der FAZ vom 15.01.2018 zur Kartenzahlungsgebühr im Berliner Taxigewerbe hat doch zu Irritationen unter den Berliner Taxifahrern geführt. In dem Bericht wurde von den Journalisten Martin Hock ausgeführt, dass das ZAG (Zahlungsdienstaufsichtsgesetz) der Europäischen Union seit dem 13.01.2018 in deutsches Recht umgesetzt werden muss. Hier wird festgelegt, dass bei Zahlungen mit gängigen Karten (Maestro, Visa oder Mastercard) keine Gebühren mehr verlangt werden darf. Auf Nachfrage der Innung des Berliner Taxigewerbes e.V. bei der zuständigen Senatsverwaltung wurde die Position der „Innung“, dass die Kartenzahlungsgebühr Bestandteil der Tarifordnung ist, in vollem Umfang bestätigt. Bei Diskussionen mit Fahrgästen über die Rechtmäßigkeit der Gebühr sollte immer an die Senatsverwaltung als Ansprechpartner für Beschwerden verwiesen werden. Auch wurde durch das Landgericht Berlin gerade wegen der Pflicht zur Annahme von bargeldloser Zahlung (Kreditkarten, EC-Karten) die Gebühr als Ausgleich für die Kosten, die dem Taxiunternehmer entstehen, als rechtens erkannt. Somit wird sich bis zu einer eventuellen Änderung der Tarifordnung an dieser Situation nichts ändern.

Rolf Feja
2. Vorsitzender

HINWEIS für Kreditkartengebühr in Berlin !

2019-10-23T21:03:50+00:00Januar 10, 2018|

Ab den 13. Januar 2018 an dürfen Händler für Kartenzahlungen keine Extra-Gebühren verlangen. Allerdings hat der Gesetzgeber immer noch Ausnahmen zugelassen. Bei Firmenkreditkarten und nicht so verbreiteten Kartenanbietern wie beispielsweise American Express oder Diners Club sind Zahlungsentgelte weiterhin erlaubt. Auch die Gebühren für den Bezahldienstleister PayPal sind weiterhin zulässig Hintergrund für dieses „Zwei-Klassen-System“ sind unterschiedliche Regelungen für die Kartenanbieter beim so genannten Interbanken-Entgelt.

Wie ist es für TAXEN in Berlin?

Die Berliner Taxenbetriebe sind Dienstleistungsbetriebe. Das Berliner Taxengewerbe unterliegt einer Tarifordnung, welche per Gesetz in Kraft tritt. Die Tarifordnung enthält den Zuschlag für bargeldlose Zahlung in Höhe von 1,50 €. Auch bei der Bezahlung mit einer EC-Karte oder Kreditkarte (Amex, Eurocard, Visa u.a.) ist der Zuschlag in Höhe von 1,50 € fällig.Der Taxifahrer ist dazu verpflichtet, bei der Bezahlung mit Kreditkarte für eine Fahrt darauf zu achten, dass dies – laut Gesetz – eingehalten wird. Die Tarifordnung ist gültig; sofern von der Behörde keine Änderung vorliegt! Auch wenn ein Vertrag, der mit einer Bank geschlossen wurde (vom Fahrgast), so etwas nicht vorsieht, so steht die Tarifordnung als Verordnung mit Gesetzeskraft über jeden privat abgeschlossenen Vertrag.

Vorstand

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