Seit Tagen läuft die Diskussion über die Kreditkartengebühr und es ist bis jetzt noch kein Ende abzusehen. Das Gesetz über den Wegfall der Kreditkartengebühren gibt es bereits seit 2009, jedoch wurde 2015 vom  Senat der SPD und CDU festgelegt, dass mit Einführung der Kreditkartenpflicht im Berliner Taxigewerbe auch eine Gebühr von 1,50 € pro Transaktion erhoben werden darf. Diese Gebühr wurde auch im Jahr 2015 vom OVG Berlin Brandenburg 1. Senat mit Aktenzeichen (OVG 1 S 76.15) bestätigt. 

Verordnung über Beförderungsentgelte im Taxenverkehr vom 6. Dezember 2005

§ 7 Abs. 2  sei wirksam. Die Vorschrift beruhe auf einer im Sinne des Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG nach Inhalt, Zweck und Ausmaß hinreichend bestimmten Ermächtigungsgrundlage und werde von dieser umfasst. Der Landesgesetzgeber sei durch § 51 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) ermächtigt, Vorschriften über die „Zahlungsweise“ von Beförderungsentgelten im Taxenverkehr zu erlassen….“Diese Kosten dürften durch die zu vereinnahmenden Kreditkartenzuschläge sowie die Möglichkeit, bargeldlos zahlende Fahrgäste transportieren zu können, kompensiert werden”.

Hat der damalige Senat etwa nicht gewusst, was Sie da eigentlich bestimmen. Der Taxifahrer, der bei Bezahlung mit Kreditkarten die Gebühr vom Fahrgast kassieren möchte, hält sich nur an die für ihn gültige Tarifordnung. Sollte der Druck von Seiten der EU auf den jetzigen Senat immer größer werden, kann es aber leicht dazukommen, dass der Senat die Tarifordnung in diesen Punkt ändert. Hier bietet sich für das Gewerbe die Chance, im Tarif eine strukturelle Änderung ( Wegfall der Karenzminute usw. ) herbeizuführen. 

Als bemerkenswert ist die Aktion der CDU – Fraktion zu sehen, die für die Plenarsitzung am kommenden Donnerstag einen Antrag auf Wegfall der Gebühr gestellt hat. Hat man in der Regierungsverantwortung noch die Gebühr als Kompensation für die Kosten des Unternehmers gesehen, ist man in der Opposition plötzlich vom Gegenteil überzeugt. Dies erinnert mich an den alten Adenauer-Spruch: „Was interessiert mich mein Geschwätz von gestern“. 

Es bleibt weiter spannend.

Rolf Feja
2. Vorsitzender