Der Bericht in der FAZ vom 15.01.2018 zur Kartenzahlungsgebühr im Berliner Taxigewerbe hat doch zu Irritationen unter den Berliner Taxifahrern geführt. In dem Bericht wurde von den Journalisten Martin Hock ausgeführt, dass das ZAG (Zahlungsdienstaufsichtsgesetz) der Europäischen Union seit dem 13.01.2018 in deutsches Recht umgesetzt werden muss. Hier wird festgelegt, dass bei Zahlungen mit gängigen Karten (Maestro, Visa oder Mastercard) keine Gebühren mehr verlangt werden darf. Auf Nachfrage der Innung des Berliner Taxigewerbes e.V. bei der zuständigen Senatsverwaltung wurde die Position der „Innung“, dass die Kartenzahlungsgebühr Bestandteil der Tarifordnung ist, in vollem Umfang bestätigt. Bei Diskussionen mit Fahrgästen über die Rechtmäßigkeit der Gebühr sollte immer an die Senatsverwaltung als Ansprechpartner für Beschwerden verwiesen werden. Auch wurde durch das Landgericht Berlin gerade wegen der Pflicht zur Annahme von bargeldloser Zahlung (Kreditkarten, EC-Karten) die Gebühr als Ausgleich für die Kosten, die dem Taxiunternehmer entstehen, als rechtens erkannt. Somit wird sich bis zu einer eventuellen Änderung der Tarifordnung an dieser Situation nichts ändern.
Rolf Feja
2. Vorsitzender