Berliner Förderprogramm von E-Taxis

Ab sofort und bis zum 31. Dezember 2025 besteht die Möglichkeit, eine Förderung für den Erwerb von rein batterieelektrischen oder Brennstoffzellen-Fahrzeugen zu beantragen.

  • Die Förderhöhe beträgt  25 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 15.000 EUR je Fahrzeug der Klasse M1.
  • Neuanschaffung eines E-Inklusionstaxi 35% der zuwendungsfähigen Ausgaben, max. 25.000 € je Fahrzeug (gesonderte Ausweisung der Kosten für inklusionsfähige Ausstattung nach DIN 75078 erforderlich). Umbauten zum und Einbauten in max. 15.000 € je Fahrzeug ein E-Inklusionstaxi

Anschaffung eines PKW der Klasse M1
– Anschaffung eines PKW der Klasse M1, M2 als E-Inklusionstaxi
– Umrüstung zum E-Inklusionstaxi eines bereits angeschafften elektrisch betriebenen PKW der Klasse M1, M2.

Voraussetzung einer Förderung ist der Nachweis einer Genehmigung (Taxikonzession) gemäß §§ 2, 9 ff. Personenbeförderungsgesetz (PBefG) sowie der Einsatz vom E-Fahrzeug als Taxi.

Ablauf und Antrag sind kinderleicht gemacht: Wir zeigen, wie es am einfachsten und sichersten geht.

Schritt 1 

Angebot vom E-Taxi-Verkäufer erstellen lassen. Kein Kaufvertrag!!! 

Hier stehen zurzeit unterschiedliche Modelle in unterschiedlichen Preisklassen zur Verfügung.

Mercedes, Toyota, Volkswagen, KIA, Tesla, Ford, Opel, Nissan Leaf, MG ZS EV, Volvo

Die kostengünstigste Variante ist schon ab 25.000 € Netto zu haben und für den teuersten müssen über 70.000 € bezahlt werden.

Schritt 2

WELMO-Antrag stellen und Genehmigung abwarten

  • Alles ausfüllen
  • Erforderliche Dokumente hochladen

Bei Fragen stehen wir wie immer zur Verfügung und sind gern behilflich bei der Antragstellung.

Schritt 3

Fahrzeug bestellen/kaufen oder leasen

Wichtig:

Nachdem der Bewilligungsbescheid erteilt wurde, hat man danach 18 Monate Zeit um den Wagen zu kaufen und als Taxi einzusetzen. Hier sind die Händler- Aussagen entscheidend, wie schnell so ein Wagen geliefert wird und wie schnell das Auto zu einen Taxi umgebaut werden kann. 

Vorsicht:

Hier haben die neuen Autohändler oft keine Erfahrung mit Taxi, die notwendig ist, um ein Taxi auf die Straße zu bringen.

Schritt 4

Nach dem der E-Wagen als Taxi zugelassen ist:

  • WELMO-Auszahlung beantragen und erhalten.

Achtung: Die Mindestzulassungsdauer als E-Taxi beträgt 12 Monate.