Wir sind umgezogen!
Unsere neues Büro ist in der
Ebersstraße 60 ♦ 10827 Berlin – Schöneberg
Krankenfahrten zur Dialyse, Chemotherapie oder Strahlentherapie.
Wer aus gesundheitlichen Gründen in seiner Mobilität eingeschränkt ist, benötigt oft eine Transportmöglichkeit für den Weg in die entsprechende Praxis, ins Krankenhaus oder zur Reha-Maßnahme. Bei den gesetzlichen Krankenkassen ist die Übernahme der Kosten für eine Patientenbeförderung strengstens geregelt. Ärzte dürfen Krankentransporte nur verordnen, wenn die Fahrt medizinisch notwendig ist.
- Wir benötigen die Verordnung einer Krankenbeförderung von Ihrem behandelnden Arzt.
- Bei Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse, rechnen wir die Fahrten direkt mit Ihrer Krankenkasse ab.
Einfach anrufen: 030/23627201 oder schreiben Sie eine E-Mail info(at)taxiinnung.org
Flughafen Taxitarif 2022
Die erste Tarifänderung des Jahres 2022 steht vor der Tür. Nach Beschlussfassung der 11. Änderungsverordnung über Beförderungsentgelte im Taxenverkehr durch den Senat am 03.05.2022 zur Einführung des einheitlichen Flughafentarifs ab BER hat die Senatsverwaltung nun gestern (18.05.2022) mitgeteilt, dass die Tarifänderung am 14. Tag nach der Verkündung [...]