Unser neues Büro ist in der
Ebersstraße 60 ♦ 10827 Berlin – Schöneberg
Krankenfahrten zur Dialyse, Chemotherapie oder Strahlentherapie.
Wer aus gesundheitlichen Gründen in seiner Mobilität eingeschränkt ist, benötigt oft eine Transportmöglichkeit für den Weg in die entsprechende Praxis, ins Krankenhaus oder zur Reha-Maßnahme. Bei den gesetzlichen Krankenkassen ist die Übernahme der Kosten für eine Patientenbeförderung strengstens geregelt. Ärzte dürfen Krankentransporte nur verordnen, wenn die Fahrt medizinisch notwendig ist.
- Wir benötigen die Verordnung einer Krankenbeförderung von Ihrem behandelnden Arzt.
- Bei Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse, rechnen wir die Fahrten direkt mit Ihrer Krankenkasse ab.
Einfach anrufen: 030/23627201 oder schreiben Sie eine E-Mail info(at)taxiinnung.org
Genehmigungsbehörde verhängt hohes Bußgeld !
Pressemitteilung Genehmigungsbehörde verhängt hohes Bußgeld gegen illegales Mietwagen-Unternehmen Novelliertes Personenbeförderungsrecht: Kontrollmöglichkeiten haben sich mit der Ausgabe von Ordnungsnummern für Mietwagen deutlich verbessert Kontrollen sowohl des Landesamts für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) als auch der Polizei Berlin haben einen besonders schwerwiegenden Fall von illegalem Mietwagen-Betrieb aufgedeckt: Das LABO [...]