HINWEIS für Kreditkartengebühr in Berlin !

2019-10-23T21:03:50+00:00Januar 10, 2018|

Ab den 13. Januar 2018 an dürfen Händler für Kartenzahlungen keine Extra-Gebühren verlangen. Allerdings hat der Gesetzgeber immer noch Ausnahmen zugelassen. Bei Firmenkreditkarten und nicht so verbreiteten Kartenanbietern wie beispielsweise American Express oder Diners Club sind Zahlungsentgelte weiterhin erlaubt. Auch die Gebühren für den Bezahldienstleister PayPal sind weiterhin zulässig Hintergrund für dieses „Zwei-Klassen-System“ sind unterschiedliche Regelungen für die Kartenanbieter beim so genannten Interbanken-Entgelt.

Wie ist es für TAXEN in Berlin?

Die Berliner Taxenbetriebe sind Dienstleistungsbetriebe. Das Berliner Taxengewerbe unterliegt einer Tarifordnung, welche per Gesetz in Kraft tritt. Die Tarifordnung enthält den Zuschlag für bargeldlose Zahlung in Höhe von 1,50 €. Auch bei der Bezahlung mit einer EC-Karte oder Kreditkarte (Amex, Eurocard, Visa u.a.) ist der Zuschlag in Höhe von 1,50 € fällig.Der Taxifahrer ist dazu verpflichtet, bei der Bezahlung mit Kreditkarte für eine Fahrt darauf zu achten, dass dies – laut Gesetz – eingehalten wird. Die Tarifordnung ist gültig; sofern von der Behörde keine Änderung vorliegt! Auch wenn ein Vertrag, der mit einer Bank geschlossen wurde (vom Fahrgast), so etwas nicht vorsieht, so steht die Tarifordnung als Verordnung mit Gesetzeskraft über jeden privat abgeschlossenen Vertrag.

Vorstand

Nach oben