So funktioniert unser Krankenfahrt-Service

Sie können uns einfach unter der Telefonnummer anrufen.

030 23 62 72 01

Alternativ können Sie uns eine Verordnung über Krankenbeförderung von Ihrer Arztpraxis per Fax oder E-Mail zusenden, sowie die erforderlichen Unterlagen für genehmigungspflichtige Krankenfahrten von Ihrer Krankenkasse. Nach Erhalt der Unterlagen werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen und die Abrechnung der Taxifahrten mit Ihrer Krankenkasse übernehmen.

Fax: 030 23 62 72 03

Mail: info@taxiinnung.org

Das Wichtigste in Kürze:

  • Fahrten zu Arztpraxen oder Krankenhäusern können Kassenpatient:innen von der Kasse bezahlt bekommen.
  • Dafür brauchen Sie ein Rezept, das Ärzte nur verordnen dürfen, wenn die Fahrt medizinisch notwendig ist.
  • Patient:innen mit bestimmten Pflegegraden und Schwerbehinderungen können auch ohne vorherige Erlaubnis ihrer Krankenkasse ein Taxi nehmen und sich die Fahrkosten erstatten lassen.