Krankenfahrten mit dem Taxi

Im Gegensatz zu einem Krankentransport, wird bei einer Krankenfahrt grundsätzlich keine medizinisch-fachliche Betreuung benötigt. Ob Sie eine Krankenfahrt oder einen Krankentransport verordnet bekommen, entscheidet Ihr Arzt. So kann beispielsweise die Krankenfahrt auch in einem Taxi durchgeführt werden.

Bei einer Krankenbeförderung mit dem Taxi werden Sie von zuhause an Ihrer Wohnungstür abgeholt. Der Fahrer begleitet Sie und hilft Ihnen die Gehstrecken zu Ihrem Zielort zu bewältigen.

Für Krankentransporte übernehmen wir die komplette Abrechnung von Leistungen mit gesetzlichen Krankenkassen, Pflegekassen und sonstigen Sozialversicherungsträgern.

Hier sind 2 Punkte, die bei einer Verordnung beachtet werden müssen:

  1. Krankenbeförderungen ins Krankenhaus dürfen verordnet werden, wenn sie medizinisch notwendig sind. Eine Genehmigung der Krankenkasse ist nicht erforderlich bei genehmigungsfreien Fahrten. Punkt – A voll- /teilstationäre Behandlung oder vor- / nachstationäre Behandlung.
  2. Alles andere sind genehmigungspflichtige Fahrten, für die die Krankenkasse Ihnen eine schriftliche Genehmigung erteilen wird. Liegt alles vor, haben Sie nur eine Zuzahlung in Höhe von 5,00 € pro Fahrt. Die Zuzahlung entfällt, wenn Sie von der Zuzahlung befreit sind.