Wir sagen Danke!

2020-03-31T12:09:19+00:00März 31, 2020|

Mit dieser Stellungnahme möchten wir uns bei allen Verantwortlichen im Land Berlin und Bund für die schnelle und unbürokratische Hilfe bedanken. Ein besonderer Dank geht an unseren Berliner Senat, der sich dafür stark gemacht hat, dass die schnelle Hilfe für Selbstständige und Kleinbetriebe gebündelt aus dem Landesprogramm Berlin und des Bundes ausgezahlt wurde.

Vielen Solo-Selbstständigen und Kleinbetrieben aus dem Taxigewerbe ja ist durch diese Maßnahme mindestens das finanzielle Überleben für die nächsten Wochen gewährleistet. In so einer schwierigen Zeit ist es eine enorme psychische Entlastung, wenn man weiß, dass man den finanziellen Verpflichtungen nachgehen kann. So ist das finanzielle Überleben für viele kleine Taxibetriebe in der nächsten Zeit gesichert. Herzlichen Dank!

Der Vorstand der Innung des Berliner Taxigewerbe e. V.

Gut gemeint ist oft das Gegenteil von gut.

2020-03-26T09:06:16+00:00März 26, 2020|

Der eigentlich bis zum 30.4.2020 abgewickelte Berlkönig wurde kürzlich durch seine Initiatoren wiederbelebt.

Wir erinnern uns: Mitte Februar (ja, das ist nur etwas mehr als einen Monat her!) entschied sich der Berliner Senat, der 43-Millionen Subventionsforderung von Berlkönig zur Fortführung der Erprobung seiner vorgeblich neuen Verkehrsart, eine Absage zu erteilen.

Nun bietet Berlkönig in Berlin an, die Menschen, deren Beruf in medizinischem Sinne aktuell besonders gefragt ist, kostenlos zu befördern. Zwischen 21 Uhr und 5 Uhr 30. Ein Geschenk von ViaVan? Oder wird auch eine Rechnung an den Senat gestellt? Ist Berlkönig im Sinne des Personenbeförderungsgesetzes nicht eine „Verkehrsart zur Erprobung“? Und zwar zur Erprobung dessen, ob das Zusammenlegen von Fahrten sich nicht bekannter Fahrgäste sich vorteilig auf die Verkehrsentlastung der Stadt auswirken könnte? Oder gibt es über diesen Zweck hinaus auch eine Betriebsgenehmigung zur Personenbeförderung??

Ein „Ja!“ dazu, jenseits der in Bezug auf die Weiterverbreitung des Virus vielleicht zu riskanten und für durch Extraschichten erschöpfte Menschen, vielleicht auch einer zu stressigen BVG, einen Fahrdienst für medizinisches Personal zu organisieren.

Für diesen Fall steht mit dem Taxigewerbe im Staatsgefüge ja ein längst verankertes „Instrument“ zur Verfügung. Und zwar rund um die Uhr. Schon vor zwei Wochen ist der Bundesverband Taxi und Mietwagen mit dem Vorschlag zur vorübergehenden Änderung der Tarife an das Wirtschaftsministerium herangetreten. Verschiedene Modelle wären denkbar. Beispielsweise dem Taxigewerbe durch Subventionen zu Arbeit zu verhelfen. Das dafür benötigte Geld flösse teilweise ja wieder in Form von Steuer und Sozialversicherung an die Gemeinschaft zurück und die Taxifahrer müssten weniger Leistungen des Arbeitsamtes oder beispielsweise des Wohngeldamtes in Anspruch nehmen.

Die Berliner Taxiunternehmer haben in der Selbstinitiative angefangen eigene Fahrzeuge mit „Infektionsschutzscheiben“ auszustatten um die Ansteckungsgefahr zu minimieren. Das sind echte Vorbeugungsmaßnahmen für unsere Fahrgäste und zwar 7 Tage die Woche Rundum die Uhr.

Die Pressemitteilung der BVG ist ein Paradebeispiel für Marketing. Das braucht hier gerade nur niemand. Warum werden weniger Bahnen und Busse eingesetzt, mit dem Effekt, dass die Menschen weniger Abstand voneinander halten können? Was hilft da ein Berlkönig, der mit vielleicht 100 Wagen einen Bruchteil derer, die sich durch diese Einschränkungen „zu viel“ in den Fahrzeugen drängen, kostenlos zu befördern?

Ein „Nein!“ zu denen, die die Coronawelle mit einem Prestigeprojekt zu ihrem eigenen Vorteil reiten wollen. Das ist scheinheilig.

Der Vorstand der Innung des Berliner Taxigewerbes e.V.

Zusammen gegen Corona. Wer sich schützt, schützt uns alle

2020-04-09T10:32:04+00:00März 22, 2020|

Für diejenigen die noch Ihren Dienst auf der Straße nachgehen, haben wir hier ein kleines Beispiel, wie wir zusätzlich zu den allgemeinen hygienischen Maßnahmen weiter die Ansteckungsgefahr verringern können. Denn auch in dieser Krise hat sich deutlich gezeigt, dass die Taxibrache in so einer herausfordernden Zeit die individuelle Mobilität der Berliner immer noch gewährleisten kann und es deshalb auch in unser Verantwortung liegt, sich und andere vor dem Virus zu schützen.

Mit einer Plexiglasscheibe als Trennwand ist ein direkter Ansteckungskontakt sehr stark eingeschränkt. Es sollte allen bewusst sein, dass wir starke Multiplikatoren sind. Wir tragen dadurch eine enorme Verantwortung und wenn wir jetzt alle entschlossen handeln, können wir die Ausbreitung des neuartigen Coronavirus verlangsamen und viele Leben retten.

Eine einfache Skizze für den Mercedes W213, um so eine Trennwand selbst zu bauen ist bei uns auf der Facebook-Seite zu sehen.

https://www.facebook.com/Taxiinnung

Die Befestigung erfolgt mit Kabelbindern an den Schienen der Kopfstützen. Deshalb ist die Trennwand kein Festeinbau und, aus unserer Sicht, ist dafür keine Abnahme notwendig.

Seid kreativ und verbessert den einfachen Entwurf, damit wir auch zu der Sicherheit unserer Fahrgäste beitragen können.

Leszek Nadolski

Verhalten im Umgang mit Corona-Virus

2020-03-19T12:42:25+00:00März 12, 2020|

Das neue Corona-Virus (SARS-CoV-2) breitet sich aus. Die Medien berichten täglich von weltweit neuen Infektionsfällen. Auch vor Deutschland hat das Virus keinen Halt gemacht – in allen Bundesländern sind Infektionsfälle in einer Gesamtzahl in Deutschland von 10.999 Fällen (darunter 20 Todesfälle) offiziell bestätigt worden, das sind 2.801 Fälle mehr als am Vortag. In Berlin haben wir 573 bestätigte Corona-Fälle. (Stand: 19.03.2020; 10:00Uhr).

Antworten auf häufig gestellte Fragen zum neuartigen Coronavirus (SARS-CoV-2)

Risikobewertung
Nach Einschätzung des Robert-Koch-Instituts (RKI) handelt es sich um eine dynamische und ernst zu nehmende Entwicklung. Dennoch weist das RKI darauf hin, dass in Deutschland kein Grund zur Panik besteht und von einer überhitzten sowie emotionalisierten Debatte abzusehen ist. Das Risiko für die Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland wird als „mäßig“ eingestuft.

Verhaltensempfehlungen 
Der Bundesverband Taxi und Mietwagen e.V. empfiehlt die Verhaltensregeln zum Schutze der Gesundheit zu befolgen, die der Krisenstab des Bundesgesundheits- und Bundesinnenministeriums veröffentlicht hat. Bezogen auf Taxi- und Mietwagenunternehmen bedeutet dies insbesondere:

  • Schützen. Beachten Sie die allgemeinen Hygieneregeln: da im Taxi und Mietwagen ein regelmäßiges Händewaschen nicht immer garantiert werden kann, sollte der direkte Kontakt (Händeschütteln) vermieden werden. Niesen Sie stets in die Armbeuge und nicht in die Hände. Wenden Sie sich beim Niesen ab und nutzen Sie ein qualitativ hochwertiges Desinfektionsmittel für Hände, Lenkrad und ggf. weitere Kontaktflächen im Fahrzeug. Die Fahrzeuge sollten regelmäßig gelüftet werden. 

  • Erkennen und Handeln. Bei Verdacht auf eine Infizierung sollte die betroffene Person unverzüglich telefonisch (!) in Kontakt zum Hausarzt oder Gesundheitsamt treten.

Rechtliche Hinweise zur Beförderungspflicht
Laut § 22 i.V.m § 47 (4) des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) sind Taxen dazu verpflichtet, die Beförderung von Personen durchzuführen (Beförderungspflicht). Eine Ablehnung der Personenbeförderung ist nach § 13 BOKraft nur möglich, wenn die begründete Tatsache vorliegt, dass die zu befördernde Person eine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung des Betriebes oder für die Fahrgäste darstellt. Im Umgang mit dem Corona-Virus bedeutet dies, dass die Ablehnung eines Fahrgastes aufgrund äußerer Merkmale (bspw.  asiatischen Aussehens) oder aus allgemeiner Angst vor der Virus-Infektion nicht rechtmäßig ist. Erklärt ein Fahrgast jedoch selbst, dass er sich mit dem Virus infiziert hat oder aufgrund einer entsprechenden Befürchtung ins Krankenhaus befördert werden will, besteht keine Beförderungspflicht.

Arbeitsrechtliche Hinweise
Dem nicht erkrankten Arbeitnehmer steht kein generelles Zurückbehaltungsrecht der eigenen Arbeitskraft aus Befürchtung einer Ansteckung zu. Bei Mitarbeitern mit Vorerkrankungen, die sich begründet Sorgen um ihre Gesundheit machen, sollte das direkte Gespräch gesucht werden. Weitere arbeitsrechtliche Hinweise entnehmen Sie bitte den 
Informationen des BDA

Für weitere Informationen über die täglichen Entwicklungen sind auf den Internetseiten des Robert-Koch-Instituts zu verfolgen.

Information des Bundesverband Taxi und Mietwagen e.V.

Karenzzeit!

2020-03-08T17:28:37+00:00März 8, 2020|

Die Reformierung des PBefG rückt immer näher. Wir gehen davon aus, dass die erste Gesetzesvorlage noch dieses Jahr stattfinden wird. Umso wichtiger für uns ist, sich aktiv mit der Politik auszutauschen, damit die zukünftige Novellierung des Gesetzes weiterhin für einen fairen Wettbewerb sorgen kann. Wir haben schon im Frühjahr 2019 zusammen mit der Berliner SPD einen Antrag auf dem Weg gebracht, um die Abgrenzung zu taxiähnlichen Gewerben deutlich zu verstärken. Dieser Antrag hat es bis auf dem Bundesparteitag der SPD geschafft und wurde am 06.12.2019 in Berlin verabschiedet. Hier ein kurzer Auszug:

Um eine deutliche Abgrenzung zu taxiähnlichen Verkehren zu gewährleisten muss es, bei der Vermittlung der Mietwagen, eine Karenzzeit von mindestens 15 Minuten von der Auftragsannahme bis zur Vermittlung bzw. Abfahrt zum Kunden der Fahrzeuge zwingend vorgeschrieben sein.

Gleichzeitig ist die Karenzzeit ein zusätzliches Werkzeug für die Kontrollbehörden, um die in der Praxis überprüfbare Abgrenzung zwischen Taxi- bzw. Mietwagen-Chauffeurdienstleistungen zu gewährleisten.

Wir sind froh, dass unserer Bundesverband die Karenzzeit als einen wichtigen Punkt der Novellierung des PBefG aufgegriffen hat, um die Problematik auch auf Bundesebene noch deutlich zu verstärken und klar zu machen. Dasselbe machen wir auch auf Landesebene und thematisieren, unter anderen, diesen Punkt mit dem Landesvorsitzenden der Berliner CDU, Kai Wegner, der uns Anfang April in der Persiusstraße besuchen wird. Wir berichten noch ausführlich über die Entwicklung der Gespräche.

Der Vorstand

Taxiprotestfahrt

2020-03-03T14:56:14+00:00März 3, 2020|

Dieses Bild spricht für sich selbst. 03.03.2020 Olympischer Platz ca.: 11:30 Uhr

Gemeinsam sind wir stark!

2020-03-01T14:24:44+00:00März 1, 2020|

Täglich wird auf Berliner Straßen tausendfach Berliner recht gebrochen. Uber und FreeNow Fahrzeuge missachten die Rückkehrpflicht. Sie üben Taxiverkehr aus und halten sich illegal in der Innenstadt und am Flughafen Tegel auf. Am kommenden Dienstag, den 03.03.2020 findet zum wiederholten Mal eine Taxiprotestfahrt der Berliner Taxifahrer und Unternehmer gegen das Kontrolldefizit, der Berliner Verwaltung, gegenüber den Mietwagen (Uber, FreeNow) statt. Treffpunkt für die Taxiprotestfahrt ist der Olympischen Platz um 11 Uhr. Anschließend findet ein Autokorso durch die West- City die am Flughafen Tegel enden soll. Die Innung des Berliner Taxigewerbes e.V. verstehen durchaus die Sorgen und Nöte der Berliner Taxifahrerinnen und Taxifahrer. Wir stehen zu 100 % hinter den Forderungen unserer Berliner Kolleginnen und Kollegen.

Der Vorstand

Nach oben