Die Reformierung des PBefG rückt immer näher. Wir gehen davon aus, dass die erste Gesetzesvorlage noch dieses Jahr stattfinden wird. Umso wichtiger für uns ist, sich aktiv mit der Politik auszutauschen, damit die zukünftige Novellierung des Gesetzes weiterhin für einen fairen Wettbewerb sorgen kann. Wir haben schon im Frühjahr 2019 zusammen mit der Berliner SPD einen Antrag auf dem Weg gebracht, um die Abgrenzung zu taxiähnlichen Gewerben deutlich zu verstärken. Dieser Antrag hat es bis auf dem Bundesparteitag der SPD geschafft und wurde am 06.12.2019 in Berlin verabschiedet. Hier ein kurzer Auszug:
„Um eine deutliche Abgrenzung zu taxiähnlichen Verkehren zu gewährleisten muss es, bei der Vermittlung der Mietwagen, eine Karenzzeit von mindestens 15 Minuten von der Auftragsannahme bis zur Vermittlung bzw. Abfahrt zum Kunden der Fahrzeuge zwingend vorgeschrieben sein.“
Gleichzeitig ist die Karenzzeit ein zusätzliches Werkzeug für die Kontrollbehörden, um die in der Praxis überprüfbare Abgrenzung zwischen Taxi- bzw. Mietwagen-Chauffeurdienstleistungen zu gewährleisten.
Wir sind froh, dass unserer Bundesverband die Karenzzeit als einen wichtigen Punkt der Novellierung des PBefG aufgegriffen hat, um die Problematik auch auf Bundesebene noch deutlich zu verstärken und klar zu machen. Dasselbe machen wir auch auf Landesebene und thematisieren, unter anderen, diesen Punkt mit dem Landesvorsitzenden der Berliner CDU, Kai Wegner, der uns Anfang April in der Persiusstraße besuchen wird. Wir berichten noch ausführlich über die Entwicklung der Gespräche.