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Krankenfahrten mit individueller Betreuung

Krankenfahrdienst zur Dialyse, Chemotherapie oder Strahlentherapie

Stationäre Aufnahme und Entlassung – Krankenfahrten aller Art

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Unangekündigte Kassennachschau ab 2018 möglich

Seit dem Jahr 2018 darf das Finanzamt sogenannte Kassennachschauen durchführen, hierbei wird die Ordnungsmäßigkeit der Aufzeichnungen und Buchungen der Kasseneinnahmen/-ausgaben geprüft. Anders als bei Betriebsprüfungen werden Kassenprüfungen jedoch nicht vorher angekündigt und fokussieren sich auf die Kontrolle der ordnungsgemäßen Kassenführung. Weil ein Taxiunternehmer viel mit Barzahlungen zu tun hat, muss er sicherlich auch, in irgendeiner Form, eine Kasse mit sich führen. Sei es nur ein Geldfach in einer Schublade oder ein hochmodernes PC-Kassensystem.

Bei Verstoß gegen die Vorschriften für eine ordnungsmäßige Kassenführung drohen hohe Bußgelder. Entspricht die Kassenführung nämlich nicht den Vorschriften, drohen Bußgelder von bis zu 25.000€. Außerdem können Meldungen an das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) nach § 25 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) erfolgen. Diese ermöglichen es dem LABO, Überprüfungsverfahren hinsichtlich der Taxikonzessionen […]

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