Seit dem Jahr 2018 darf das Finanzamt sogenannte Kassennachschauen durchführen, hierbei wird die Ordnungsmäßigkeit der Aufzeichnungen und Buchungen der Kasseneinnahmen/-ausgaben geprüft. Anders als bei Betriebsprüfungen werden Kassenprüfungen jedoch nicht vorher angekündigt und fokussieren sich auf die Kontrolle der ordnungsgemäßen Kassenführung. Weil ein Taxiunternehmer viel mit Barzahlungen zu tun hat, muss er sicherlich auch, in irgendeiner Form, eine Kasse mit sich führen. Sei es nur ein Geldfach in einer Schublade oder ein hochmodernes PC-Kassensystem.

Bei Verstoß gegen die Vorschriften für eine ordnungsmäßige Kassenführung drohen hohe Bußgelder. Entspricht die Kassenführung nämlich nicht den Vorschriften, drohen Bußgelder von bis zu 25.000€. Außerdem können Meldungen an das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) nach § 25 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) erfolgen. Diese ermöglichen es dem LABO, Überprüfungsverfahren hinsichtlich der Taxikonzessionen einzuleiten.

Deshalb legen wir euch allen Nahe sowohl eure Kasse als auch eure Aufzeichnungen ordnungsgemäß zu halten, um eventuelle Probleme zu vermeiden.

Vorstand