Die PBefG-Novelle

2020-06-07T08:28:07+00:00Juni 7, 2020|

Wie diverse Nachrichtenmagazine berichtet haben, haben sich Union und SPD auf eine Novelle des Personenbeförderungsgesetzes geeinigt. Die 11 Punkte des Schreibens sollten das PBefG für die Aufgaben der Gegenwart rüsten. Die Frage, die sich aus der Sicht der Taxigewerbe stellt, ist, warum darin nur so wenige Punkte für uns gesprochen haben.

Der große Restteil der Novelle sind lediglich Anpassungen und Erleichterungen für Firmen wie Uber, Free Now oder Moia, die sogenannte alternative Mobilitätsangebote anbieten. Zu Vermerken ist, dass die Rückkehrpflicht bleiben soll und auch die langersehnte Kennzeichnungspflicht von Mietwagen bei Orten über 50.000 Einwohnern eingeführt werden soll. Die betroffenen Fahrzeuge müssen in Zukunft eindeutig erkennbar sein. Weiter soll die Ortskundeprüfung für Taxifahrer durch eine Pflicht zur Vorhaltung eines dem Stand der Technik entsprechenden Navigationsgeräts ersetzt werden, oder aber können die Fahrer einen „Kleinen Fachkundenachweis“ machen.

Um das Taxigewerbe regulatorisch zu entlasten, wird den zuständigen Genehmigungsbehörden die Möglichkeit eingeräumt, die Taxitarifpflicht im Bestellmarkt zu lockern. Hier denkt man über einen „Tarifkorridor mit Höchst- und Mindestpreisen“ oder einen „Tarif ohne Zeitfaktor“ nach. Oder aber auch, dass neben dem klassischen Fiskaltaxameter die Nutzung eines zugelassenen App-basierten Systems zulässig wird.

Was uns in dem Schreiben mit am meisten enttäuscht, ist das von der Karenzzeit für Mietwagen von mindestens 15 Minuten von der Auftragsannahme bis zur Vermittlung bzw. Abfahrt zum Kunden in der Novelle nichts zu sehen ist. Es muss doch jedem klar sein, dass das Taxi ein Teil der Daseinsvorsorge ist und wenn wir in der Zukunft bestehen sollen, dann brauchen wir eine Vorbestellfrist für Mietwagen.

Der Entwurf wird am 19. Juni der PBefG-Findungskommission vorgelegt und besprochen. Gleichzeitig sagte aber der SPD-Fraktionsvize Sören Bartol, dass sich die Koalitionsfraktionen über Grundzüge für den weiteren politischen Prozess verständigt hätten und kein Punkt im Schreiben final ist. Es gibt also noch die Möglichkeit unsere Forderungen noch einmal vorzutragen. Wir betonen nochmal, dass eine Trennung zwischen Taxi und Mietwagen weiter bestehen muss und sogar noch verschärft werden sollte. Es besteht hier auf jeden Fall noch Diskussionsbedarf. Wir sind noch nicht bereit das in dieser Form so zu akzeptieren.

Der Vorstand