Stellungnahme zu Vereinbarung des Flughafen BER

2020-09-18T04:33:10+00:00September 17, 2020|

Stellungnahme der Innung des Berliner Taxigewerbes e.V. und Taxi Deutschland Berlin e.V. zur Vereinbarung des künftigen Flughafen BER

Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz hat am 16.09.2020 in einer Pressemitteilung bekanntgegeben, dass es zwischen dem Land Berlin und dem Landkreis Dahme-Spreewald zu einer Einigung bezüglich der Laderechte für Berliner Taxen am zukünftigen Flughafen BER gekommen sei. Diese wurde von beiden Seiten bereits unterzeichnet und soll am 31. Oktober 2020 in Kraft treten.

Dazu möchten wir folgendes erklären:

Prinzipiell ist es begrüßenswert, dass es eine Einigung zwischen den beteiligten Ländern gibt.

Verwundert sind wir darüber, dass mit den Berliner Taxiverbänden erst im Nachgang der Unterzeichnung gesprochen wurde.

Entstanden ist hier – ohne jegliche Beteiligung der Berliner Taxiverbände – eine vollkommen praxisferne und inakzeptable Vereinbarung. Erst im Nachgang der Unterzeichnung wurde das Gespräch mit den Verbänden gesucht.

Es ergeben sich für uns mehr Fragen als Antworten. Diese wären unter anderem folgende:

Die Verkehrssenatorin Regine Günther hat in ihrer Pressemitteilung damit geworben, dass diese Regelung zum Klimaschutz beiträgt: Wir gehen davon aus, dass 600 ladeberechtigte Taxen ständig leer zum Flughafen BER zurück fahren müssen, um den Bedarf decken zu können, während die übrigen 7000 Berliner Taxen nachdem sie Fahrgäste zum BER befördert haben von dort leer wegfahren müssen. Das ist kontraproduktiv und wird nicht zum Klimaschutz beitragen.

– Weiterhin ist unklar, mit welchem Taxitarif LDS-Taxen im Berliner Stadtgebiet Fahrgäste befördern würden. Aus Verbrauchersicht sind zwei verschiedene Tarife an den Berliner Taxihalteplätzen nicht zumutbar.

Sollen alle Taxen aus LDS in Berlin ladeberechtigt sein oder nur die 300 mit Flughafenlizenz? Haben sie den Berliner Taxitarif in ihre Taxameter programmiert? Falls nein: Werden die Fahrgäste, die in Berlin in ein solches Taxi einsteigen, darauf hingewiesen, dass sie einen höheren Kilometerendpreis, als in einem in Berlin zugelassenen Taxi bezahlen werden?

– Weiterhin wurde uns mitgeteilt, dass ladeberechtigte Berliner Taxifahrer zusätzlich eine Ortskundeprüfung für den Landkreis LDS vorweisen müssen. Abgesehen davon, dass dies wohl bis zum 31.10.2020 nicht umsetzbar wäre – Wozu? Und wird es auch eine Berliner Ortskundeprüfung für LDS-Taxifahrer geben?

– Wie und nach welchen Kriterien soll die Auswahl der am BER ladeberechtigten Berliner Taxen durch das LABO erfolgen?

– Für welchen Zeitraum sollen die Ladeberechtigungen für die Berliner Taxen gelten?

– Sind die ladeberechtigten Taxen aus LDS fiskalisiert? Wenn nein, sind die Gründe, die Berliner Taxibetriebe ab 2017 verpflichtet, mit Fiskaltaxametern auszustatten, bei den LDS-Taxen nicht gegeben?

– Wie sollen LDS-Taxen, die im Berliner Stadtgebiet ladeberechtigt sind, gekennzeichnet werden?

– Wer soll kontrollieren, dass die Taxen aus LDS sich in Berlin daran halten nur an Halteplätzen Fahrgäste aufzunehmen? Wie verhält es sich mit über eine App vermittelten Aufträgen?

All diese ungeklärten Sachverhalte, deren Ausgestaltung über unsere wirtschaftliche Zukunft entscheidet, erfordern dringend weitere Gespräche mit der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz zur Nachbesserung des Vertrages.

Der Vorstand der Innung des Berliner Taxigewerbes e.V.

Der Vorstand der Taxideutschland Berlin e.V.