Freie Platzwahl im Taxi

2020-04-13T15:19:17+00:00April 13, 2020|

Wo der Fahrgast im Taxi Platz nimmt, ist ihm selbst überlassen. Der Taxifahrer steht in der Pflicht alle Plätze frei von Gegenständen zu halten, die diese Wahl einschränken würden. Das war zumindest Realität bis der Virus kam. Auf unsere Nachfrage bei der Senatsverwaltung über die potentielle Ansteckungsgefahr einer freien Platzwahl, haben wir folgende Antwort erhalten:

Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz steht zu derartigen Fragen in Abstimmung mit der insoweit zuständigen Gesundheitsverwaltung.

Hinzuweisen ist aber auch auf die Regelung in § 14 Abs. 2 der Verordnung zur Eindämmung des Coronavirus in Berlin, die unter der Überschrift „Kontaktbeschränkungen im Stadtgebiet von Berlin“ bestimmt:

Bei jeglichem Aufenthalt außerhalb der Wohnung oder gewöhnlichen Unterkunft ist – soweit möglich – ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen, sofern sie nicht Ehe- oder Lebenspartnerinnen oder -partner sind oder dem eigenen Haushalt angehören, einzuhalten.“

Hierauf können sich die Taxifahrer im Streitfall mit einem Fahrgast berufen und den Einstieg hinten verlangen.

Sollten es also in der Angelegenheit der Platzwahl zu einer Anzeige kommen, bitten wir euch um eine Rückmeldung, um gemeinsam darauf hinzuwirken, dass kein Verfahren eingeleitet wird.

Der Vorstand