Prüfung des Antrags auf November- Dezemberhilfen!

2021-08-29T18:29:24+00:00August 29, 2021|

Mit Bedauern und Verwunderung mussten wir feststellen, dass nach den Erkenntnissen der Mitarbeiter von Investitionsbank Berlin die wirtschaftliche Tätigkeit der Taxibranche im zweiten Lockdown weder direkt noch indirekt über Dritte anerkannt werden.

Ein Berliner Taxiunternehmen erzielt seine Umsätze überwiegend damit, Kunden von Hotels, Restaurants, Clubs und Kultureinrichtungen zu fahren. Aufgrund der Schließungen, ist daher der Umsatz der Taxibetriebe im November und Dezember 2020 massiv eingebrochen.

In der Regel wird ein Berliner Taxiunternehmen von seinen Fahrgästen beauftragt und bezahlt. Da diese aber durch den Lockdown wenig bis kaum ein Taxi beanspruchen mussten, um zum Bahnhof, Flughafen, Hotel oder weitere Orte zu erreichen, stand das Taxigewerbe mit weiterlaufenden Kosten geduldig und still auf den nächsten Auftrag. Trotzdem werden die Taxiunternehmen weder direkt noch indirekt als Betroffene anerkannt?

Wie oben jedoch ausgeführt, wurden durch den Lockdown der Handel und die Dienstleistungsbranche   eingeschränkt, ein Taxi Service in Anspruch zu nehmen. Es bedarf deshalb unserer Meinung nach keine mentalen Gymnastikübungen, Mühe und Anstrengungen, diesen Zusammenhang zu erkennen.

Daher bitten wir die Verantwortlichen bei der Prüfung der Anträge für November- Dezemberhilfen dies mit zu bedenken und keine Zweiklassengesellschaft zu schüren.

Der Vorstand