Das Bundesministerium der Finanzen veröffentlicht:

2019-10-23T20:59:25+00:00Juni 13, 2018|

Das Bundesministerium der Finanzen hat am 29. Mai 2018 mit einem so genannten BMF-Schreiben den Anwendungserlass zur Abgabenordnung um Regelungen zur Kassen-Nachschau ergänzt. „Mit sofortiger Wirkung“ können die Finanzbehörden demnach die „Ordnungsmäßigkeit der Kassenaufzeichnungen“ und die „ordnungsgemäße Übernahme der Kassenaufzeichnungen in die Buchführung“ ohne Vorankündigung prüfen.

Der Kassennachschau unterliegen nicht nur elektronische und PC-gestützte Registrierkassen, sondern auch Taxameter, Wegstreckenzähler oder Waagen mit Registrierkassenfunktion. Das Schreiben des Finanzministeriums definiert Taxameter als Kasse. Mit der nun erfolgten Einstufung dürfen sämtliche Taxameter und Wegstreckenzähler ohne Voranmeldung während der Geschäftszeiten überprüft werden. Auch die Geschäftsräume von Taxi- und Mietwagenbetreiben dürfen spontan besucht werden.

 

Vorstand