Tarifänderung – Endlich!

2019-10-23T16:16:01+00:00September 18, 2019|

ZehnteVerordnungHeute, am 17.09.2019 erfolgte die Veröffentlichung der zehnten Verordnung zur Änderung der Verordnung über Beförderungsentgelte im Taxenverkehr im Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 25. Diese Verordnung tritt am 14. Tag nach Veröffentlichung, also am 1. Oktober 2019 in Kraft. Die Fahrpreisanzeiger (Taxameter) sind spätestens am 28. Tag nach Inkrafttreten dieser Verordnung auf den neuen Tarif umzustellen. Das Umprogrammieren der Taxameter kann ab morgen, den 18.09.2019 erfolgen. Unsere Mitglieder erhalten bei der Umprogrammierung  durch die Werkstatt Heedfeld in der Persiusstraße 7, 10245 Berlin, 5,00 € Rabatt.

Leider läßt sich der Spiegeltaxameter Hale SPT-03 nicht im Voraus programmieren, weshalb die Tarifprogrammierung nicht vor dem 01.10.2019 vorgenommen werden kann.

Tarifanpassung 2019

2019-10-23T16:19:12+00:00April 28, 2019|

Die in der Berliner Morgenpost vom 26.04.2019 angekündigte Anhebung der Taxi–Tarife um ca. 8 %, wird von der Berliner Taxiinnung außerordentlich begrüßt. In dem von der Senatsverwaltung in Auftrag gegebenen Gutachten wurde aus wirtschaftlichen Gründen eine Erhöhung auf 10,7 % als nötig angesehen, um die beschlossene Erhöhung des Mindestlohns von (01.2015 bis 31.2016) auf 8,50 dann (01.2017 bis 31.12.2018) auf 8,84 und ab 01.01.2019 auf 9,19 Euro abzubilden. Zusätzlich wird der Mindestlohn ab 01.01.2020 auf 9,35 angehoben. Der Antrag der drei Verbände, Taxiinnung, Taxi-Deutschland und TVB, haben aber die moderate Anhebung von ca. 8 % als vertretbar angesehen. Zu berücksichtigen ist dabei auch noch, dass die letzte Tarifanhebung schon vier Jahre zurück liegt, so dass aus Sicht der Verbände aufgrund der gestiegenen Kosten eine Erhöhung zwingend ist.

Nicht zu vergessen ist, dass wir auch eine soziale Verantwortung auf dem Arbeitsmarkt haben. Über die Facebook Aussagen, dass Uber billiger wäre als Taxi, können wir nur lächeln. Dass die Kollegen sich mit Uber vergleichen, ist schon beschämend. Der geschätzte Kommentator übersieht freilich, dass diese investorgestützten selbsternannen „Marktbereiniger“ nur solange „billig“ sind, bis die „viel zu teure“ Konkurrenz vom Markt gefegt ist. Das danach die Preise niedrig bleiben oder sogar noch weiter sinken könnten, wäre in einer deregulierten Marktwirtschaft eher ungewöhnlich. Wir sind “Taxi”, wozu noch eine Ortskundeprüfung erforderlich ist, um Personen gewerblich befördern zu dürfen. Wir liefern Qualität rund um die Uhr zu verlässlichen Preisen. Deshalb ist ein Vergleich mit anderen Billiganbietern unbillig. Und da hinter uns keine milliardenschweren Investoren stehen, nur wir selbst, arbeiten wir sogar wirtschaftlich. Weil wir es können!

Der Vorstand

Tarifanalyse Berlin März 2019 – Download

Tarifanhörung Teil 3!

2019-10-23T16:25:39+00:00Dezember 18, 2018|

Am 18.12.2018 um 9:00 Uhr fand das Treffen mit den Vertretern der Berliner Taxiverbände sowie mit den Verantwortlichen der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz statt. Gleich zu Beginn machte die Senatsverwaltung deutlich, dass auf Grund fehlender wirtschaftlicher belastbarer Zahlen keine Anpassung der Tarife zum jetzigen Zeitpunkt stattfinden wird. Die Senatsverwaltung wird erst jetzt einen externen Gutachter beauftragen um die wirtschaftliche Situation des Berliner Taxigewerbes zu beurteilen. Die „Innung“ äußerte ihr Unverständnis über die späte Beauftragung eines solchen Gutachtens. Der Antrag der Verbände ist bereits am 26.03.2018 gestellt worden und es ist erst mit einer Entscheidung  im Frühjahr 2019 zu rechnen. Überaus deutlich wurde in dem Gespräch mit der Senatsverwaltung über die Problematik „Der Alternativen Mobilität Konzepte“  gesprochen.

Hier ist eine intensivere Zusammenarbeit  mit den einzelnen Senatsverwaltungen unabdingbar.

Das nächste Treffen ist für Februar 2019 angedacht.

 

Der Vorstand.

Kreditkartenzuschlag gestrichen!

2019-10-23T20:51:02+00:00November 6, 2018|

In der heutigen Ausgabe des Gesetz- und Verordnungsblattes wurde die Änderung des Taxitarifs veröffentlicht. Die Berliner Senatsverwaltung hat den Kreditkartenzuschlag aus der Taxentarifordnung ersatzlos gestrichen. Anlass war die Umsetzung einer EU-Richtlinie von 13. Januar 2018 im Bundesrecht. Die Änderung des Tarifs tritt am 20.11.2018 in Kraft. Eine Umprogrammierung der Taxameter ist nicht notwendig. Die „Neunte Verordnung zur Änderung der Verordnung über Beförderungsentgelte im Taxenverkehr“ steht auf unserer Seite zum Download bereit. Die Abschrift muss im Taxi mitgeführt und auf Verlangen dem Kunden zum Nachlesen vorgelegt werden.

Vorstand

Neue Taxipreise beantragt

2019-10-23T20:59:33+00:00April 25, 2018|

Die Preiserhöhung fällt sehr moderat aus, da die Autokosten, insbesondere die Kraftstoffpreise in den letzten Jahren insgesamt relativ stabil geblieben sind.

Die Mindestlohnerhöhung zum 01.01.2017 von 8,50 EUR auf 8,84 EUR muss (nachträglich) ausgeglichen werden und das Wegfallen der Kreditkarten-Gebühren erfordert das Einpreisen der Kosten dieser bargeldlosen Zahlungen in den allgemeinen Taxitarif.

Der neuen Herausforderung „Inklusionstaxi“ sind wir mit der Erhöhung der Wartezeit und einer weiteren Fassung des Zuschlags für Großraumtaxis begegnet („Ab der fünften Person, und für Gegenstände und Hilfsmittel, für deren Unterbringung ein Großraumtaxi erforderlich ist).

Folgende Betriebskostenhaben sich erhöht und müssen in den Taxitarif eingearbeitet werden:

  • Die laufenden Kosten für den Fiskaltaxameter (seit dem 01.01.2017 Vorschrift)
  • Die Kostenentwicklung der Kfz-Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung
  • Der Preisanstieg bei den Reparaturkosten

Weitere Gründe für eine Fahrpreiserhöhung:

  • Die politischen Diskussionen um Dieselfahrverbote führen zu einem dramatischen Preisverfall älterer Dieselfahrzeuge und damit zu einer massiven Kapitalvernichtung im Taxigewerbe.
  • In großem Maße illegal arbeitende Mietwagen bewirken einen mittlerweile spürbaren Auftragsrückgang im Taxigewerbe.
  • Das ständig sinkende „Umlauftempo“ Berliner Taxen., wofür aktive und passive Maßnahmen der Behörden verantwortlich sind.

Stephan Berndt

Tarifvorschlag 2018

Berlin

alt

neu

Grundpreis

für Winker und Einsteiger

3,90 €

3,90 €

Kurzstrecke

5,00 €

6,00 €

Kilometerpreis

0-7 km

2,00 €

2,20 €

ab 7 km

1,50 €

1,65 €

Zuschläge:

ab der 5. Person

5,00 €

5,00 €

für Gegenstände und Hilfsmittel, für deren
Unterbringung ein Großraumtaxi erforderlich ist

neu

5,00 €

Flughafengebühr

0,50 €

0,50 €

sperriges Gepäck

1,00 €

1,00 €

Coupon- und Rechnungsfahrten

1,50 €

1,50 €

Kartenzahlungen

1,50 €

entfällt

Wartezeitunterdrückung

1 Minute

1 Minute

vom Kunden veranlasste Wartezeit ab der 2. Minute

pro Stunde

30,00 €

36,00 €

je Minute

0,50 €

0,60 €

Antrag der CDU-Fraktion zurückgezogen!

2019-10-23T21:07:51+00:00Januar 25, 2018|

Der von der CDU-Fraktion eingebrachte Antrag auf Abschaffung der Gebühr bei bargeldloser Bezahlung wurde heute in der Plenarsitzung des Abgeordnetenhauses auf Antrag des Antragsteller, der CDU, von der Tagesordnung gestrichen und an die Ausschüsse verwiesen. Ein Grund könnte gewesen sein, dass sie bei näherer Betrachtung gesehen haben, dass der Antrag nur auf wackligen Füßen stand. Durch Ausnahmen wie etwa die Zulassung von Gebühren bei Bezahlung mit American Express oder Diners Club oder bei Couponbezahlungen hätte man Zwischenfragen provoziert und so Angriffsfläche auf die eigenen Argumente zugelassen. Auch der Aufruf vom Tagesspiegel auf großer Teilnahme an der Plenarsitzung verpuffte und könnte keine großen Maßen anziehen. Hier passte der Journalisten – Spruch: „Nichts ist älter als die Zeitung von gestern“.

Für das Gewerbe bedeutet das jetzt erstmal, dass  die weiteren Entwicklungen abzuwarten sind und wie sich verschiedene Zeitungen und Politiker zu Problemen des Gewerbes positionieren.

Rolf Feja ( 2. Vorsitzender )

Kreditkartengebühr – Teil 3 !

2019-10-23T21:03:27+00:00Januar 21, 2018|

Seit Tagen läuft die Diskussion über die Kreditkartengebühr und es ist bis jetzt noch kein Ende abzusehen. Das Gesetz über den Wegfall der Kreditkartengebühren gibt es bereits seit 2009, jedoch wurde 2015 vom  Senat der SPD und CDU festgelegt, dass mit Einführung der Kreditkartenpflicht im Berliner Taxigewerbe auch eine Gebühr von 1,50 € pro Transaktion erhoben werden darf. Diese Gebühr wurde auch im Jahr 2015 vom OVG Berlin Brandenburg 1. Senat mit Aktenzeichen (OVG 1 S 76.15) bestätigt. 

Verordnung über Beförderungsentgelte im Taxenverkehr vom 6. Dezember 2005

§ 7 Abs. 2  sei wirksam. Die Vorschrift beruhe auf einer im Sinne des Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG nach Inhalt, Zweck und Ausmaß hinreichend bestimmten Ermächtigungsgrundlage und werde von dieser umfasst. Der Landesgesetzgeber sei durch § 51 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) ermächtigt, Vorschriften über die „Zahlungsweise“ von Beförderungsentgelten im Taxenverkehr zu erlassen….“Diese Kosten dürften durch die zu vereinnahmenden Kreditkartenzuschläge sowie die Möglichkeit, bargeldlos zahlende Fahrgäste transportieren zu können, kompensiert werden”.

Hat der damalige Senat etwa nicht gewusst, was Sie da eigentlich bestimmen. Der Taxifahrer, der bei Bezahlung mit Kreditkarten die Gebühr vom Fahrgast kassieren möchte, hält sich nur an die für ihn gültige Tarifordnung. Sollte der Druck von Seiten der EU auf den jetzigen Senat immer größer werden, kann es aber leicht dazukommen, dass der Senat die Tarifordnung in diesen Punkt ändert. Hier bietet sich für das Gewerbe die Chance, im Tarif eine strukturelle Änderung ( Wegfall der Karenzminute usw. ) herbeizuführen. 

Als bemerkenswert ist die Aktion der CDU – Fraktion zu sehen, die für die Plenarsitzung am kommenden Donnerstag einen Antrag auf Wegfall der Gebühr gestellt hat. Hat man in der Regierungsverantwortung noch die Gebühr als Kompensation für die Kosten des Unternehmers gesehen, ist man in der Opposition plötzlich vom Gegenteil überzeugt. Dies erinnert mich an den alten Adenauer-Spruch: „Was interessiert mich mein Geschwätz von gestern“. 

Es bleibt weiter spannend.

Rolf Feja
2. Vorsitzender

Kartenzahlung – Gebühr im Berliner Taxigewerbe

2019-10-23T21:03:37+00:00Januar 18, 2018|

Der Bericht in der FAZ vom 15.01.2018 zur Kartenzahlungsgebühr im Berliner Taxigewerbe hat doch zu Irritationen unter den Berliner Taxifahrern geführt. In dem Bericht wurde von den Journalisten Martin Hock ausgeführt, dass das ZAG (Zahlungsdienstaufsichtsgesetz) der Europäischen Union seit dem 13.01.2018 in deutsches Recht umgesetzt werden muss. Hier wird festgelegt, dass bei Zahlungen mit gängigen Karten (Maestro, Visa oder Mastercard) keine Gebühren mehr verlangt werden darf. Auf Nachfrage der Innung des Berliner Taxigewerbes e.V. bei der zuständigen Senatsverwaltung wurde die Position der „Innung“, dass die Kartenzahlungsgebühr Bestandteil der Tarifordnung ist, in vollem Umfang bestätigt. Bei Diskussionen mit Fahrgästen über die Rechtmäßigkeit der Gebühr sollte immer an die Senatsverwaltung als Ansprechpartner für Beschwerden verwiesen werden. Auch wurde durch das Landgericht Berlin gerade wegen der Pflicht zur Annahme von bargeldloser Zahlung (Kreditkarten, EC-Karten) die Gebühr als Ausgleich für die Kosten, die dem Taxiunternehmer entstehen, als rechtens erkannt. Somit wird sich bis zu einer eventuellen Änderung der Tarifordnung an dieser Situation nichts ändern.

Rolf Feja
2. Vorsitzender

HINWEIS für Kreditkartengebühr in Berlin !

2019-10-23T21:03:50+00:00Januar 10, 2018|

Ab den 13. Januar 2018 an dürfen Händler für Kartenzahlungen keine Extra-Gebühren verlangen. Allerdings hat der Gesetzgeber immer noch Ausnahmen zugelassen. Bei Firmenkreditkarten und nicht so verbreiteten Kartenanbietern wie beispielsweise American Express oder Diners Club sind Zahlungsentgelte weiterhin erlaubt. Auch die Gebühren für den Bezahldienstleister PayPal sind weiterhin zulässig Hintergrund für dieses „Zwei-Klassen-System“ sind unterschiedliche Regelungen für die Kartenanbieter beim so genannten Interbanken-Entgelt.

Wie ist es für TAXEN in Berlin?

Die Berliner Taxenbetriebe sind Dienstleistungsbetriebe. Das Berliner Taxengewerbe unterliegt einer Tarifordnung, welche per Gesetz in Kraft tritt. Die Tarifordnung enthält den Zuschlag für bargeldlose Zahlung in Höhe von 1,50 €. Auch bei der Bezahlung mit einer EC-Karte oder Kreditkarte (Amex, Eurocard, Visa u.a.) ist der Zuschlag in Höhe von 1,50 € fällig.Der Taxifahrer ist dazu verpflichtet, bei der Bezahlung mit Kreditkarte für eine Fahrt darauf zu achten, dass dies – laut Gesetz – eingehalten wird. Die Tarifordnung ist gültig; sofern von der Behörde keine Änderung vorliegt! Auch wenn ein Vertrag, der mit einer Bank geschlossen wurde (vom Fahrgast), so etwas nicht vorsieht, so steht die Tarifordnung als Verordnung mit Gesetzeskraft über jeden privat abgeschlossenen Vertrag.

Vorstand

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