Erneuter Taxi Protest

Heute fand in der Berliner Scheidemannstraße eine der letzten Kundgebungen der Taxifahrer gegen die Verabschiedung des leidigen neuen Personenbeförderungsgesetzes statt. Der Auftritt war mit nur wenigen hundert Fahrzeugen sicher nicht so imposant wie auf dem 17. Juni. Aber immerhin hat man uns mit unserem Anliegen in die Bannmeile bis zum Allerheiligsten vorgelassen: dem Berliner Reichstag, dem bundesdeutschen Parlament.

Neben zahlreichen Berliner Einzelunternehmern fand die Veranstaltung der Facebook „Taxigruppe Berlin“ große Unterstützung von benachbarten Kollegen aus dem Landkreis LDS. Vertreten waren auch Mitglieder der verschiedenen Verbände wie z.B. der Taxiinnung Berlin. In den Reden wurde noch einmal dringlich auf die negativen Konsequenzen für das gesamte Gewerbe hingewiesen, das hier leichtfertig, fahrlässig oder vorsätzlich den Marktpraktiken milliardenschwerer Investoren ausgesetzt zu werden droht. Deshalb ging von dieser Stelle noch einmal der Appell an die letzten beiden gesetzgebenden Institutionen Bundesrat und Bundespräsident, diese Gesetzesvorlage in dieser Form abzulehnen.

Der Vorstand

2021-03-13T17:32:55+00:00März 13, 2021|

Erneuter Taxi Protest gegen Gesetzesänderung

Angemeldet zu der Protestaktion waren 500 Taxis, gekommen sind über 1500. Trotz Corona-Krise galt es, Solidarität zu zeigen und zusammen zu stehen gegen die illegale Konkurrenz durch Uber & Co. Das so viele Kolleginnen und Kollegen gekommen sind, hat trotzdem alle Überwartungen übertroffen.
Das Taxigewerbe kämpft seit Jahren gegen mehrere Eckpunkte in der geplanten Novelle des Personenbeförderungsgesetzes. Die neuste Version wurde von Bundesminister Scheuer und einer einberufenen Findungskommission auf ihrer letzten Sitzung am 19. Juni 2020 in einem Eckpunktepapier für die Modernisierung des Personenbeförderungsrechts beschlossen. Darin sollen künftig flexible Mobilitätsangebote wie Ridepooling, also per App buchbare Fahrgemeinschaften mit professionellen Fahrern, dauerhaft zwischen öffentlichem Personennahverkehr und Taxiverkehr als neue Verkehrsform eingeordnet werden. Eine Folge dessen wäre aber eine Abschaffung der Rückkehrpflicht für Mietwagen und dass würde das kriminelle Treiben der vielen Uber-Partner legalisieren. Eine solche Gesetzesnovelle würde weiter dazu führen, dass Autos von Uber, Freenow und Co. ohne Aufträge auf der Suche nach den nächsten Fahrgästen durch die Innenstädte kreisen. Weiter soll die Ortskundeprüfung für Taxen durch eine Fachkundeprüfung ersetzt werden und der Verkehrsminister Scheuer und die Union möchten keine Vorbestellfrist für Mietwagen einführen. 
Das kann so nicht funktionieren und würde den schleichenden Tod des Taxigewerbes bedeuten. Wir fordern „faire Regeln für alle”!
Es wartet noch viel Arbeit auf uns, viele Gespräche sind mit den Verantwortlichen noch Notwendig, um noch eine Wende der Änderungen zu erreichen.
Wie unserer Geschäftsführer des Bundesverbandes Michael Opermann auf der Kundgebung gesagt hat: „Am Ende wird alles gut. Wenn es nicht gut wird, ist es noch nicht das Ende“. Wir geben nicht auf. 
 Leszek Nadolski
2021-02-20T10:09:33+00:00Februar 20, 2021|

Kein Freibrief für Uber durch Scheuers PBefG-Novelle

Berliner Taxi-Gewerbe demonstriert am Freitag vor der CDU-Zentrale

Das Berliner Taxi-Gewerbe wird am kommenden Freitag (19.02.2021) vor dem Konrad-Adenauer-Haus im Bezirk Tiergarten gegen die geplanten Änderungen im Personenbeförderungsgesetz demonstrieren. Die Debatte zur Gesetzesnovelle in der vergangenen Woche im Bundesrat hat gezeigt, dass Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer und die Union einen Freibrief für Uber und Co planen. Deshalb führt dieser Korso vom Ehrenmal auf der Straße des 17. Juni zur CDU-Zentrale. CDU und CSU haben bisher alle Initiativen für eine Vorbestellfrist für Mietwagen blockiert. Sollte dies so bleiben und keine Vorbestellfrist im Gesetz verankert werden, kann sich Uber die Rosinen aus dem Kuchen picken und dem Taxi-Gewerbe droht relativ schnell das Ende!

Eine Gesetzesnovelle ohne Vorbestellfrist für Mietwagen würde weiter dazu führen, dass Autos von Uber, FreeNow und Co ohne Aufträge auf der Suche nach den nächsten Fahrgästen durch die Innenstädte kreisen. Noch mehr Verkehr in den Stadtzentren wären die logische Folge, weil dort die meisten Kunden zu erwarten sind. Demgegenüber wären an den Stadträndern und auf dem Land kaum noch Fahrzeuge verfügbar. Das kann nicht im Interesse der Allgemeinheit sein.

Das Taxi-Gewerbe ist nicht die einzige Stimme, auch kommunale Spitzenverbände oder der Verband der Verkehrsunternehmen (VDV) fordern eine Vorbestellfrist.

Wir sind offen für eine Gesetzesnovelle, wenn sie faire Regeln für alle beinhaltet. Mietwagen von Uber und FreeNow sollen die gleichen Rechte wie Taxis bekommen, ohne deren Pflichten zu übernehmen. Das kann nicht funktionieren und würde den schleichenden Tod des Taxi-Gewerbes bedeuten. In anderen Ländern ist das schon zu erleben. Mit diesem Protest wollen wir die Union davor bewahren, einen großen Fehler zu machen, der die Mobilität in diesem Land nachhaltig gefährdet.

Ihre Ansprechpartner zu der Demonstration bei der Innung des Berliner Taxigewerbes e.V.

Carsten Reichert / Leszek Nadolski

2021-02-17T19:20:13+00:00Februar 17, 2021|

Einen guten Rutsch ins neue Jahr

Der Jahreswechsel steht vor der Tür und das turbulente Corona-Jahr 2020, welches definitiv in die Geschichte eingehen wird, können wir endlich hinter uns lassen. Gemeinsam haben wir viel erlebt – und viel erreicht, auch wenn es oft nicht einfach war. In diesem Sinne wünschen wir allen Innungsmitgliedern, Geschäftspartnern ein guten Rutsch ins Jahr 2021. Möge der Jahreswechsel uns Glück bringen.

Der Vorstand

2020-12-31T13:18:59+00:00Dezember 31, 2020|

Abschied von Tegel!

Heute am 08.11.2020 sind am Flughafen Tegel die Lichter ausgegangen. Ich und viele unserer KollegInnen sind am Samstag und Sonntag nochmal zum Flughafen herausgefahren, um Abschied von Berlins legendären Flughafen zu nehmen. Viele Erinnerungen und Emotionen haben mich dabei begleitet und sind in den Vordergrund meiner Gedanken gerutscht. Tegel war ein Ort, wo viele von uns sich regelmäßig getroffen haben, ein Ort des sozialen Austauschs für das Berliner Taxigewerbe. Hier habe ich auch in den 90er Jahren meine ersten Schritte in die Taxiwelt getan. Der Flughafen war für mich ein zentraler Baustein für mein Taxi-Dasein. Er war auch ein Ort, wo wir demonstriert, protestiert oder unsere Demos gestartet haben. Es war ein zweites zu Hause für viele von uns.

Adieu, TXL! So einen Flughafen wie Berlin-Tegel wird es nie mehr geben.

Leszek Nadolski

2020-11-08T19:16:05+00:00November 8, 2020|

Protestfahrt zum neuem Flughafen BER

Am 31.10.2020, fand eine Protestaktion in Form einer Protestfahrt vom Flughafen Tegel zum neuem Flughafen BER statt. Organisiert wurde die Aktion von der Berliner Facebook Taxigruppe. Dazu zusammengefunden haben sich zunächst zwischen 600-700 Fahrzeuge, unterwegs sind jedoch noch etliche dazu gestoßen, so dass wir mit ca. 1000 Taxi am Flughafen BER angekommen sind. Am Ziel gab es dann noch eine Kundgebung, in der erneut starke Kritik und weitreichende Unzufriedenheit gegen die Vereinbarung der Laderechte am neuen Flughafen ausgesprochen wurde. Wir möchten unseren dank an die Organisatoren und an die Berliner Polizei, die uns über die Autobahn und durch die Straßen Neuköllns begleitet hat, aussprechen. Dieses Mal hat die Polizei ausgezeichnete Arbeit geleistet, aber auch die Kollegen waren während der Protestfahrt sehr diszipliniert. Insgesamt eine sehr friedliche Demonstration. Wir hoffen, dass wir gemeinsam ein Zeichen an die Verantwortlichen senden konnten, dass für die Problematik der Laderechte immer noch Nachbesserungen nötig sind.

Leszek Nadolski

2020-11-05T05:48:49+00:00November 1, 2020|

19.06.2020 eine Mahnwache vor dem BMVI.

Eigentlich haben wir erwartet, dass wir unsere Mahnwache in einer kleinen Gruppe mit den 30 angemeldeten Personen abhalten. Dass doch mehr Personen gekommen sind, macht dann doch schon Freude und zeigt, dass auch in Corona-Zeiten die Leute sich für eine gute Sache einsetzen. Zusätzlich zu diesem Zeichen, war dann auch die Möglichkeit gegeben sich mit der Politik auszutauschen. Ob diese auf uns hören, muss sich jetzt zeigen, wir warten auf jeden Fall gespannt, wie der Entwurf der Änderung des PBefG aussehen wird.

Wir danken allen, die so kurzfristig gekommen sind und teilgenommen haben.

Der Vorstand

2020-06-19T19:30:02+00:00Juni 19, 2020|

Totgeglaubte leben länger

Die Finanzierung des Berlkönig war eigentlich nur bis Ende April gesichert und wurde kürzlich zum zweiten Mal durch seine Schöpfer wiederbelebt.

Wir erinnern uns: Mitte Februar (ja, das ist nur etwas mehr als drei Monate her!) entschied sich der Berliner Senat, der 43-Millionen Subventionsforderung von Berlkönig zur Fortführung der Erprobung seiner vorgeblich neuen Verkehrsart eine Absage zu erteilen.

Dann kam die erste Wiederbelebung mit dem der Fahrdienst für die Beschäftigten des Gesundheitswesens ein kostenloses Sammeltaxidienst bis zum 01. Juni einsetzt.

BerlKönig exklusiv für die Helden unserer Stadt“

Wir haben uns schon damals gefragt:

  • Ist der Berlkönig im Sinne des Personenbeförderungsgesetzes wirklich eine „Verkehrsart zur Erprobung“? Und zwar zur Erprobung dessen, ob das Zusammenlegen von Fahrten, nicht bekannter Fahrgäste, sich vorteilig auf die Verkehrsentlastung der Stadt auswirken könnte?
  • Oder gibt es über diesen Zweck hinaus auch eine Betriebsgenehmigung zur Personenbeförderung als Taxi?

Somit erbringt dieser Dienst keinen Verkehr mehr nach dem Erprobungsparagraphen des PbefG, sondern schlicht die Dienstleistung „Taxi“ – diese erfordert aber eine Taxikonzession.

Jetzt kam die zweite Wiederbelebung, denn das Sammeltaxi Berlkönig kann vorerst weiter seine Dienste anbieten. Die Kooperation der BVG mit dem Unternehmen ViaVan wird zunächst bis Ende Juli verlängert.

Wir fragen uns wieder, wie die aktuelle Tätigkeit von Berlkönig in Berlin mit dem Personenbeförderungsgesetz vereinbar ist. Denn die laufende Forschungs- und Entwicklungskooperation von Berlkönig ist bis zum Ende des laufenden Verkehrsvertrags am 31. August 2020 – ausgelegt. Ohne eine anschließende Bestellung und Finanzierung durch das Land Berlin sollte das Experiment unwiderruflich enden. Wie kann es sein, dass dieser Dienst wieder in Betrieb geht? Die Pressemitteilung der BVG ist wieder ein Paradebeispiel für Marketing. Wir sagen wiederholt „Nein!“ zu denen, die die Coronawelle mit einem Prestigeprojekt zu ihrem eigenen Vorteil reiten wollen und fordern vom Berliner Senat die Subventionsforderung wiederholt abzulehnen.

Leszek Nadolski

2020-05-29T10:56:44+00:00Mai 29, 2020|

TXL Schließung

Nun haben wir schon einige Wochen mit der Corona Krise hinter uns. Das Umsatzvolumen im Taxigeschäft befindet sich immer noch auf sehr miserablen Niveau.

Eine „Katastrophe“ kommt aber selten alleine. So wird von Seiten der Flughafengesellschaft ernsthaft in Erwägung gezogen, den Flughafen Tegel „vorübergehend“ zu schließen. Wir alle ahnen natürlich, dass das Wort „vorübergehend“ nicht im Sinne des Wortes gesehen werden kann. Die Wahrscheinlichkeit, dass unser liebgewonnener TXL jemals wieder öffnet, ist doch sehr, sehr gering.

Wir, der Vorstand der Innung des Berliner Taxigewerbes, haben der zuständigen Senats-Verkehrsverwaltung nochmals sehr deutlich gemacht, dass wir von den zuständigen Stellen eine Lösungsmöglichkeit von die Laderechte für Berliner Taxen am Flughafen Schönefeld und BER erwarten. Dies haben wir aber auch schon in der Vergangenheit immer wieder getan.

Der Vorstand

 

2020-05-14T09:22:40+00:00Mai 14, 2020|

Mund- und Nasenschutz für Taxifahrer

Nach § 23 Absatz 4 StVO darf ein Kraftfahrzeugführer sein Gesicht nicht so verhüllen oder verdecken, dass er nicht mehr erkennbar ist. Die Vorschrift soll die Erkennbarkeit des Kraftfahrzeugführers während der Verkehrsteilnahme insbesondere bei automatisierten Verkehrskontrollen („Blitzerfoto“) gewährleisten. Sie verbietet daher die Verhüllung und Verdeckung wesentlicher Gesichtsmerkmale, welche die Feststellbarkeit der Identität gewährleisten. Das korrekte Tragen eines Mund- und Nasenschutzes verdeckt zwar Nasen- und Mundpartie, gleichwohl bleiben wesentliche Identifizierungsmerkmale wie Frisur, Ohren- und Augen sowie die grundlegende Gesichtsform erkennbar. Dies dürfte, ggf. auch in Verbindung mit betrieblichen Dokumentationen, die im Bus- und Taxigewerbe oftmals vorliegen dürften, in der Regel ausreichend sein, um die Identität von entsprechenden Kraftfahrzeugführern feststellen zu können. Eine Prüfung der Einzelfallumstände könnte ausnahmsweise in Betracht kommen, wenn z. B. mit Sonnenbrillen, Schals oder Mützen weitere Gesichtspartien zusätzlich verdeckt werden und/oder sich keine weiteren Mitinsassen im Fahrzeug befinden.

Insoweit wird zumindest in Zeiten einer Pandemie und der daraus resultierenden außerordentlichen Relevanz des Infektionsschutzes das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes durch Bus- und Taxifahrer grundsätzlich nicht vom Verhüllungsverbot des § 23 Abs. 4 StVO erfasst. Gleichwohl bedarf es bei Verkehrskontrollen einer Prüfung des Einzelfalles sowie der Möglichkeit der Anwendung des Opportunitätsprinzips durch die Kontrollbehörden. So kann insbesondere bei Vorlage der o.g. Voraussetzungen (Fahrten ohne Fahrgäste oder einer der bereits erwähnten zusätzlichen Verdeckung weiterer Gesichtspartien) ein Verstoß gegen das in § 23 Absatz 4 StVO normierte Verbot nicht ausgeschlossen werden.

Der Vorstand

2020-04-26T15:15:29+00:00April 26, 2020|
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