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Protestfahrt zum neuem Flughafen BER

2020-11-05T05:48:49+00:00November 1, 2020|

Am 31.10.2020, fand eine Protestaktion in Form einer Protestfahrt vom Flughafen Tegel zum neuem Flughafen BER statt. Organisiert wurde die Aktion von der Berliner Facebook Taxigruppe. Dazu zusammengefunden haben sich zunächst zwischen 600-700 Fahrzeuge, unterwegs sind jedoch noch etliche dazu gestoßen, so dass wir mit ca. 1000 Taxi am Flughafen BER angekommen sind. Am Ziel gab es dann noch eine Kundgebung, in der erneut starke Kritik und weitreichende Unzufriedenheit gegen die Vereinbarung der Laderechte am neuen Flughafen ausgesprochen wurde. Wir möchten unseren dank an die Organisatoren und an die Berliner Polizei, die uns über die Autobahn und durch die Straßen Neuköllns begleitet hat, aussprechen. Dieses Mal hat die Polizei ausgezeichnete Arbeit geleistet, aber auch die Kollegen waren während der Protestfahrt sehr diszipliniert. Insgesamt eine sehr friedliche Demonstration. Wir hoffen, dass wir gemeinsam ein Zeichen an die Verantwortlichen senden konnten, dass für die Problematik der Laderechte immer noch Nachbesserungen nötig sind.

Leszek Nadolski

19.06.2020 eine Mahnwache vor dem BMVI.

2020-06-19T19:30:02+00:00Juni 19, 2020|

Eigentlich haben wir erwartet, dass wir unsere Mahnwache in einer kleinen Gruppe mit den 30 angemeldeten Personen abhalten. Dass doch mehr Personen gekommen sind, macht dann doch schon Freude und zeigt, dass auch in Corona-Zeiten die Leute sich für eine gute Sache einsetzen. Zusätzlich zu diesem Zeichen, war dann auch die Möglichkeit gegeben sich mit der Politik auszutauschen. Ob diese auf uns hören, muss sich jetzt zeigen, wir warten auf jeden Fall gespannt, wie der Entwurf der Änderung des PBefG aussehen wird.

Wir danken allen, die so kurzfristig gekommen sind und teilgenommen haben.

Der Vorstand

Totgeglaubte leben länger

2020-05-29T10:56:44+00:00Mai 29, 2020|

Die Finanzierung des Berlkönig war eigentlich nur bis Ende April gesichert und wurde kürzlich zum zweiten Mal durch seine Schöpfer wiederbelebt.

Wir erinnern uns: Mitte Februar (ja, das ist nur etwas mehr als drei Monate her!) entschied sich der Berliner Senat, der 43-Millionen Subventionsforderung von Berlkönig zur Fortführung der Erprobung seiner vorgeblich neuen Verkehrsart eine Absage zu erteilen.

Dann kam die erste Wiederbelebung mit dem der Fahrdienst für die Beschäftigten des Gesundheitswesens ein kostenloses Sammeltaxidienst bis zum 01. Juni einsetzt.

BerlKönig exklusiv für die Helden unserer Stadt“

Wir haben uns schon damals gefragt:

  • Ist der Berlkönig im Sinne des Personenbeförderungsgesetzes wirklich eine „Verkehrsart zur Erprobung“? Und zwar zur Erprobung dessen, ob das Zusammenlegen von Fahrten, nicht bekannter Fahrgäste, sich vorteilig auf die Verkehrsentlastung der Stadt auswirken könnte?
  • Oder gibt es über diesen Zweck hinaus auch eine Betriebsgenehmigung zur Personenbeförderung als Taxi?

Somit erbringt dieser Dienst keinen Verkehr mehr nach dem Erprobungsparagraphen des PbefG, sondern schlicht die Dienstleistung „Taxi“ – diese erfordert aber eine Taxikonzession.

Jetzt kam die zweite Wiederbelebung, denn das Sammeltaxi Berlkönig kann vorerst weiter seine Dienste anbieten. Die Kooperation der BVG mit dem Unternehmen ViaVan wird zunächst bis Ende Juli verlängert.

Wir fragen uns wieder, wie die aktuelle Tätigkeit von Berlkönig in Berlin mit dem Personenbeförderungsgesetz vereinbar ist. Denn die laufende Forschungs- und Entwicklungskooperation von Berlkönig ist bis zum Ende des laufenden Verkehrsvertrags am 31. August 2020 – ausgelegt. Ohne eine anschließende Bestellung und Finanzierung durch das Land Berlin sollte das Experiment unwiderruflich enden. Wie kann es sein, dass dieser Dienst wieder in Betrieb geht? Die Pressemitteilung der BVG ist wieder ein Paradebeispiel für Marketing. Wir sagen wiederholt „Nein!“ zu denen, die die Coronawelle mit einem Prestigeprojekt zu ihrem eigenen Vorteil reiten wollen und fordern vom Berliner Senat die Subventionsforderung wiederholt abzulehnen.

Leszek Nadolski

TXL Schließung

2020-05-14T09:22:40+00:00Mai 14, 2020|

Nun haben wir schon einige Wochen mit der Corona Krise hinter uns. Das Umsatzvolumen im Taxigeschäft befindet sich immer noch auf sehr miserablen Niveau.

Eine „Katastrophe“ kommt aber selten alleine. So wird von Seiten der Flughafengesellschaft ernsthaft in Erwägung gezogen, den Flughafen Tegel „vorübergehend“ zu schließen. Wir alle ahnen natürlich, dass das Wort „vorübergehend“ nicht im Sinne des Wortes gesehen werden kann. Die Wahrscheinlichkeit, dass unser liebgewonnener TXL jemals wieder öffnet, ist doch sehr, sehr gering.

Wir, der Vorstand der Innung des Berliner Taxigewerbes, haben der zuständigen Senats-Verkehrsverwaltung nochmals sehr deutlich gemacht, dass wir von den zuständigen Stellen eine Lösungsmöglichkeit von die Laderechte für Berliner Taxen am Flughafen Schönefeld und BER erwarten. Dies haben wir aber auch schon in der Vergangenheit immer wieder getan.

Der Vorstand

 

Mund- und Nasenschutz für Taxifahrer

2020-04-26T15:15:29+00:00April 26, 2020|

Nach § 23 Absatz 4 StVO darf ein Kraftfahrzeugführer sein Gesicht nicht so verhüllen oder verdecken, dass er nicht mehr erkennbar ist. Die Vorschrift soll die Erkennbarkeit des Kraftfahrzeugführers während der Verkehrsteilnahme insbesondere bei automatisierten Verkehrskontrollen („Blitzerfoto“) gewährleisten. Sie verbietet daher die Verhüllung und Verdeckung wesentlicher Gesichtsmerkmale, welche die Feststellbarkeit der Identität gewährleisten. Das korrekte Tragen eines Mund- und Nasenschutzes verdeckt zwar Nasen- und Mundpartie, gleichwohl bleiben wesentliche Identifizierungsmerkmale wie Frisur, Ohren- und Augen sowie die grundlegende Gesichtsform erkennbar. Dies dürfte, ggf. auch in Verbindung mit betrieblichen Dokumentationen, die im Bus- und Taxigewerbe oftmals vorliegen dürften, in der Regel ausreichend sein, um die Identität von entsprechenden Kraftfahrzeugführern feststellen zu können. Eine Prüfung der Einzelfallumstände könnte ausnahmsweise in Betracht kommen, wenn z. B. mit Sonnenbrillen, Schals oder Mützen weitere Gesichtspartien zusätzlich verdeckt werden und/oder sich keine weiteren Mitinsassen im Fahrzeug befinden.

Insoweit wird zumindest in Zeiten einer Pandemie und der daraus resultierenden außerordentlichen Relevanz des Infektionsschutzes das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes durch Bus- und Taxifahrer grundsätzlich nicht vom Verhüllungsverbot des § 23 Abs. 4 StVO erfasst. Gleichwohl bedarf es bei Verkehrskontrollen einer Prüfung des Einzelfalles sowie der Möglichkeit der Anwendung des Opportunitätsprinzips durch die Kontrollbehörden. So kann insbesondere bei Vorlage der o.g. Voraussetzungen (Fahrten ohne Fahrgäste oder einer der bereits erwähnten zusätzlichen Verdeckung weiterer Gesichtspartien) ein Verstoß gegen das in § 23 Absatz 4 StVO normierte Verbot nicht ausgeschlossen werden.

Der Vorstand

Infektionsschutzscheiben

2020-04-08T13:52:17+00:00April 4, 2020|

Die Infektionsschutzscheiben für das Modell Mercedes W213, W212 sowie Toyota RAV sind jetzt bei uns eingetroffen. Wir sind zufrieden, dass wir mit 41,09 € zzgl. MwSt. einen guten Preis aushandeln konnten. Falls Interesse besteht, dann bitte die Reservierung nur über E-Mail vormerken. Für alle Modelle muss der Einbau selber erfolgen. Wir möchten alle darauf hinweisen, dass wir keine Haftung sowie Garantie übernehmen können. Da dies in eigener Verantwortung geschieht, ist die Scheibe natürlich kein Original der Hersteller. Wir haben zusammen mit dem Hersteller der Infektionsschutzscheiben einen Gutachter beauftragt um ein technisches Gutachten zu erstellen. Das Ergebnis wird in den nächsten Tagen auf der Innungseite publiziert. Aber wir erhoffen uns durch die Schutzmaßnahme so, die Chance einer Infektion stark zu verringern.. Auch das Tragen von Mundschutzmasken und zusätzlichen Hygieneartikeln wie Einmal-Handschuhen, wird von uns empfohlen. Außerdem sollten die Fahrgäste gebeten werden, hinten einzusteigen (Aufkleber bei uns erhältlich). Ein rechtlicher Anspruch darauf besteht leider nicht. Nach der Taxiordnung besteht für den Fahrgast ein Anspruch auf freie Platzwahl.

Der Vorstand

Gut gemeint ist oft das Gegenteil von gut.

2020-03-26T09:06:16+00:00März 26, 2020|

Der eigentlich bis zum 30.4.2020 abgewickelte Berlkönig wurde kürzlich durch seine Initiatoren wiederbelebt.

Wir erinnern uns: Mitte Februar (ja, das ist nur etwas mehr als einen Monat her!) entschied sich der Berliner Senat, der 43-Millionen Subventionsforderung von Berlkönig zur Fortführung der Erprobung seiner vorgeblich neuen Verkehrsart, eine Absage zu erteilen.

Nun bietet Berlkönig in Berlin an, die Menschen, deren Beruf in medizinischem Sinne aktuell besonders gefragt ist, kostenlos zu befördern. Zwischen 21 Uhr und 5 Uhr 30. Ein Geschenk von ViaVan? Oder wird auch eine Rechnung an den Senat gestellt? Ist Berlkönig im Sinne des Personenbeförderungsgesetzes nicht eine „Verkehrsart zur Erprobung“? Und zwar zur Erprobung dessen, ob das Zusammenlegen von Fahrten sich nicht bekannter Fahrgäste sich vorteilig auf die Verkehrsentlastung der Stadt auswirken könnte? Oder gibt es über diesen Zweck hinaus auch eine Betriebsgenehmigung zur Personenbeförderung??

Ein „Ja!“ dazu, jenseits der in Bezug auf die Weiterverbreitung des Virus vielleicht zu riskanten und für durch Extraschichten erschöpfte Menschen, vielleicht auch einer zu stressigen BVG, einen Fahrdienst für medizinisches Personal zu organisieren.

Für diesen Fall steht mit dem Taxigewerbe im Staatsgefüge ja ein längst verankertes „Instrument“ zur Verfügung. Und zwar rund um die Uhr. Schon vor zwei Wochen ist der Bundesverband Taxi und Mietwagen mit dem Vorschlag zur vorübergehenden Änderung der Tarife an das Wirtschaftsministerium herangetreten. Verschiedene Modelle wären denkbar. Beispielsweise dem Taxigewerbe durch Subventionen zu Arbeit zu verhelfen. Das dafür benötigte Geld flösse teilweise ja wieder in Form von Steuer und Sozialversicherung an die Gemeinschaft zurück und die Taxifahrer müssten weniger Leistungen des Arbeitsamtes oder beispielsweise des Wohngeldamtes in Anspruch nehmen.

Die Berliner Taxiunternehmer haben in der Selbstinitiative angefangen eigene Fahrzeuge mit „Infektionsschutzscheiben“ auszustatten um die Ansteckungsgefahr zu minimieren. Das sind echte Vorbeugungsmaßnahmen für unsere Fahrgäste und zwar 7 Tage die Woche Rundum die Uhr.

Die Pressemitteilung der BVG ist ein Paradebeispiel für Marketing. Das braucht hier gerade nur niemand. Warum werden weniger Bahnen und Busse eingesetzt, mit dem Effekt, dass die Menschen weniger Abstand voneinander halten können? Was hilft da ein Berlkönig, der mit vielleicht 100 Wagen einen Bruchteil derer, die sich durch diese Einschränkungen „zu viel“ in den Fahrzeugen drängen, kostenlos zu befördern?

Ein „Nein!“ zu denen, die die Coronawelle mit einem Prestigeprojekt zu ihrem eigenen Vorteil reiten wollen. Das ist scheinheilig.

Der Vorstand der Innung des Berliner Taxigewerbes e.V.

Zusammen gegen Corona. Wer sich schützt, schützt uns alle

2020-04-09T10:32:04+00:00März 22, 2020|

Für diejenigen die noch Ihren Dienst auf der Straße nachgehen, haben wir hier ein kleines Beispiel, wie wir zusätzlich zu den allgemeinen hygienischen Maßnahmen weiter die Ansteckungsgefahr verringern können. Denn auch in dieser Krise hat sich deutlich gezeigt, dass die Taxibrache in so einer herausfordernden Zeit die individuelle Mobilität der Berliner immer noch gewährleisten kann und es deshalb auch in unser Verantwortung liegt, sich und andere vor dem Virus zu schützen.

Mit einer Plexiglasscheibe als Trennwand ist ein direkter Ansteckungskontakt sehr stark eingeschränkt. Es sollte allen bewusst sein, dass wir starke Multiplikatoren sind. Wir tragen dadurch eine enorme Verantwortung und wenn wir jetzt alle entschlossen handeln, können wir die Ausbreitung des neuartigen Coronavirus verlangsamen und viele Leben retten.

Eine einfache Skizze für den Mercedes W213, um so eine Trennwand selbst zu bauen ist bei uns auf der Facebook-Seite zu sehen.

https://www.facebook.com/Taxiinnung

Die Befestigung erfolgt mit Kabelbindern an den Schienen der Kopfstützen. Deshalb ist die Trennwand kein Festeinbau und, aus unserer Sicht, ist dafür keine Abnahme notwendig.

Seid kreativ und verbessert den einfachen Entwurf, damit wir auch zu der Sicherheit unserer Fahrgäste beitragen können.

Leszek Nadolski

Karenzzeit!

2020-03-08T17:28:37+00:00März 8, 2020|

Die Reformierung des PBefG rückt immer näher. Wir gehen davon aus, dass die erste Gesetzesvorlage noch dieses Jahr stattfinden wird. Umso wichtiger für uns ist, sich aktiv mit der Politik auszutauschen, damit die zukünftige Novellierung des Gesetzes weiterhin für einen fairen Wettbewerb sorgen kann. Wir haben schon im Frühjahr 2019 zusammen mit der Berliner SPD einen Antrag auf dem Weg gebracht, um die Abgrenzung zu taxiähnlichen Gewerben deutlich zu verstärken. Dieser Antrag hat es bis auf dem Bundesparteitag der SPD geschafft und wurde am 06.12.2019 in Berlin verabschiedet. Hier ein kurzer Auszug:

Um eine deutliche Abgrenzung zu taxiähnlichen Verkehren zu gewährleisten muss es, bei der Vermittlung der Mietwagen, eine Karenzzeit von mindestens 15 Minuten von der Auftragsannahme bis zur Vermittlung bzw. Abfahrt zum Kunden der Fahrzeuge zwingend vorgeschrieben sein.

Gleichzeitig ist die Karenzzeit ein zusätzliches Werkzeug für die Kontrollbehörden, um die in der Praxis überprüfbare Abgrenzung zwischen Taxi- bzw. Mietwagen-Chauffeurdienstleistungen zu gewährleisten.

Wir sind froh, dass unserer Bundesverband die Karenzzeit als einen wichtigen Punkt der Novellierung des PBefG aufgegriffen hat, um die Problematik auch auf Bundesebene noch deutlich zu verstärken und klar zu machen. Dasselbe machen wir auch auf Landesebene und thematisieren, unter anderen, diesen Punkt mit dem Landesvorsitzenden der Berliner CDU, Kai Wegner, der uns Anfang April in der Persiusstraße besuchen wird. Wir berichten noch ausführlich über die Entwicklung der Gespräche.

Der Vorstand

Taxiprotestfahrt

2020-03-03T14:56:14+00:00März 3, 2020|

Dieses Bild spricht für sich selbst. 03.03.2020 Olympischer Platz ca.: 11:30 Uhr

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