Es wurde im Oktober 2021 von den Verbänden ein Antrag für eine Anpassung der Taxitarife an die zuständige Senatsverwaltung gestellt.
Hintergrund und Motivation der Änderung der Tarifordnung sind die steigenden Kosten im Taxigewerbe, insbesondere wegen gestiegenen Personalkosten – unter anderem durch den Mindestlohn – und immer weiter steigenden Sachkosten der Betriebe.
Vorausblickend sind zusätzlich folgende Punkte zu beachten. Seit dem 1. Januar 2022 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 9,82 Euro je Stunde. Zum 1. Juli 2022 steigt er dann planmäßig auf 10,45 Euro. Das bedeutet neben den Kosten außerdem, dass Taxibetriebe die Lohnabrechnung in diesem Jahr noch zweimal umstellen müssen. Zum 1. Oktober soll der Mindestlohn in Deutschland dann einmalig von dann 10,45 Euro auf 12 Euro steigen.
Das geht aus einem Gesetzentwurf des Bundesarbeitsministeriums hervor.
Es ist damit unumgänglich, dass die kommenden Mindestlohnerhöhungen ausgeglichen werden müssen und dass hier dringender Handlungsbedarf besteht, denn ohne eine entsprechende Umsatzsteigerung werden zahlreiche Fahrer zu den gesetzten Lohnstandards nicht länger beschäftigt werden können.
Der Taxitarif steht einerseits für die Rechtssicherheit des Fahrgastes über das zu entrichtende Entgelt und ist damit im öffentlichen Verkehrsinteresse. Andererseits soll der Tarif jedoch auch zur wirtschaftlichen Sicherheit des örtlichen Taxigewerbes beitragen und damit ein funktionierendes Beförderungsmittel im Nahbereich sicherstellen. Diese wirtschaftliche Sicherheit ist nun in Gefahr.
Letztmalig hatte sich die Tarifordnung im September 2019 geändert.
Leszek Nadolski