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Krankenfahrten mit individueller Betreuung

Krankenfahrdienst zur Dialyse, Chemotherapie oder Strahlentherapie

Stationäre Aufnahme und Entlassung – Krankenfahrten aller Art

030 23 62 72 01

Die Förderrichtlinie des Landes Berlin „Inklusionstaxi“ ist genehmigt worden.

Gefördert wird die Anschaffung eines Inklusionstaxis und der Umbau eines vorhandenen Taxis zum Inklusionstaxi. Die einmalige Projektförderung kann für den Umbau vorhandener Fahrzeuge zu bzw. für die Anschaffung von Inklusionstaxis bis zu einem Höchstbetrag in Höhe von 15.000,00 Euro (ohne Umsatzsteuer) betragen. Für eine Förderung muss eine gültige Taxikonzession für Berlin vorliegen, ein Eigentumsnachweis des förderfähigen Fahrzeugs oder die Genehmigung des Eigentümers zum Umbau bzw. ein Kaufangebot. Das förderfähige Fahrzeug darf nur eine Erstzulassung zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als 12 Monate zurückliegend besitzen. Diese Förderrichtlinie tritt nach Veröffentlichung in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2021. D

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