GUSTAV-HARTMANN-UNTERSTÜTZUNGSVEREIN E.V. und

GUSTAV-HARTMANN-DENKMALPFLEGE E.V.

Genthiner Straße 36 · 10785 BERLIN
Telefon 26 10 2-0 · Telefax 26 10 21 30

Spendenkonto

Gustav-Hartmann-Unterstützungsverein e. V.

Berliner Volksbank eG

IBAN DE 92 1009 0000 5416 3030 04

BIC BEVODEBB

Wenn auf dem Überweisungsträger im Feld Verwendungszweck „SPENDE“ steht + Name + Adresse des Spenders, so sendet der Verein eine Spendenbescheinigung zu.

Der Gustav-Hartmann-Unterstützungsverein e.V. ist zu erreichen über Telefon 26 10 2-0 oder Fax 26 10 21 30 im Hause der WBT Genthiner Str.36 10785 Berlin oder per e-Mail info@gustav-hartmann.de

 

Auszug aus der Vereinssatzung von Gustav Hartmann Unterstützungsverein e.V.

§ 2 Zweck des Vereins

  1. Der Verein verfolgt ausschließlich gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
  2. Zweck des Vereins ist die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen, soweit die Hilfsbedürftigkeit unmittelbar oder mittelbar auf ein Ereignis zurückzuführen ist, das in zurechenbarem Zusammenhang mit der Ausübung der Tätigkeit im Taxigewerbe steht. Die Unterstützung darf insbesondere auch Angehörigen der im Taxigewerbe tätigen Personen geleistet werden und solchen Personen, die durch ihre unmittelbare Hilfsleistung Schaden erlitten haben. Darüber hinaus unterstützt der Verein andere gemeinnützige Vereine, die das Andenken und Ansehen von Gustav Hartmann bewahren sowie andere Opferhilfevereine.
  3. Der Satzungszweck wird insbesondere durch finanzielle Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins an Empfänger im Sinne der Ziffer 2 unter Beachtung der Vorschriften des § 53 der Abgabenordnung (mildtätige Zwecke) verwirklicht.
  4. Der Verein ist selbstlos tätig. Der Verein verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.  Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder des Vereins erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins nicht entsprechen oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
  5. Alle Inhaber von Vereinsämtern sind ehrenamtlich tätig. Vergütungen an Inhaber von Vereinsämtern für die Ausübung der Ämter dürfen nicht gezahlt werden.

§ 3 Mitgliedschaft

Mitglied des Vereins kann jede natürliche und juristische Person werden. Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand.

Durch Spenden für den Fall der Fälle wird der Verein unterstützt durch viele Taxifahrerinnen und Taxifahrer, Taxiunternehmerinnen und Taxiunternehmer, aber auch durch Funkzentralen sowie Unternehmen der dem Taxigewerbe nahestehenden Branchen.