Mund- und Nasenschutz für Taxifahrer

2020-04-26T15:15:29+00:00April 26, 2020|

Nach § 23 Absatz 4 StVO darf ein Kraftfahrzeugführer sein Gesicht nicht so verhüllen oder verdecken, dass er nicht mehr erkennbar ist. Die Vorschrift soll die Erkennbarkeit des Kraftfahrzeugführers während der Verkehrsteilnahme insbesondere bei automatisierten Verkehrskontrollen („Blitzerfoto“) gewährleisten. Sie verbietet daher die Verhüllung und Verdeckung wesentlicher Gesichtsmerkmale, welche die Feststellbarkeit der Identität gewährleisten. Das korrekte Tragen eines Mund- und Nasenschutzes verdeckt zwar Nasen- und Mundpartie, gleichwohl bleiben wesentliche Identifizierungsmerkmale wie Frisur, Ohren- und Augen sowie die grundlegende Gesichtsform erkennbar. Dies dürfte, ggf. auch in Verbindung mit betrieblichen Dokumentationen, die im Bus- und Taxigewerbe oftmals vorliegen dürften, in der Regel ausreichend sein, um die Identität von entsprechenden Kraftfahrzeugführern feststellen zu können. Eine Prüfung der Einzelfallumstände könnte ausnahmsweise in Betracht kommen, wenn z. B. mit Sonnenbrillen, Schals oder Mützen weitere Gesichtspartien zusätzlich verdeckt werden und/oder sich keine weiteren Mitinsassen im Fahrzeug befinden.

Insoweit wird zumindest in Zeiten einer Pandemie und der daraus resultierenden außerordentlichen Relevanz des Infektionsschutzes das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes durch Bus- und Taxifahrer grundsätzlich nicht vom Verhüllungsverbot des § 23 Abs. 4 StVO erfasst. Gleichwohl bedarf es bei Verkehrskontrollen einer Prüfung des Einzelfalles sowie der Möglichkeit der Anwendung des Opportunitätsprinzips durch die Kontrollbehörden. So kann insbesondere bei Vorlage der o.g. Voraussetzungen (Fahrten ohne Fahrgäste oder einer der bereits erwähnten zusätzlichen Verdeckung weiterer Gesichtspartien) ein Verstoß gegen das in § 23 Absatz 4 StVO normierte Verbot nicht ausgeschlossen werden.

Der Vorstand

Infektionsschutzscheiben

2020-04-08T13:52:17+00:00April 4, 2020|

Die Infektionsschutzscheiben für das Modell Mercedes W213, W212 sowie Toyota RAV sind jetzt bei uns eingetroffen. Wir sind zufrieden, dass wir mit 41,09 € zzgl. MwSt. einen guten Preis aushandeln konnten. Falls Interesse besteht, dann bitte die Reservierung nur über E-Mail vormerken. Für alle Modelle muss der Einbau selber erfolgen. Wir möchten alle darauf hinweisen, dass wir keine Haftung sowie Garantie übernehmen können. Da dies in eigener Verantwortung geschieht, ist die Scheibe natürlich kein Original der Hersteller. Wir haben zusammen mit dem Hersteller der Infektionsschutzscheiben einen Gutachter beauftragt um ein technisches Gutachten zu erstellen. Das Ergebnis wird in den nächsten Tagen auf der Innungseite publiziert. Aber wir erhoffen uns durch die Schutzmaßnahme so, die Chance einer Infektion stark zu verringern.. Auch das Tragen von Mundschutzmasken und zusätzlichen Hygieneartikeln wie Einmal-Handschuhen, wird von uns empfohlen. Außerdem sollten die Fahrgäste gebeten werden, hinten einzusteigen (Aufkleber bei uns erhältlich). Ein rechtlicher Anspruch darauf besteht leider nicht. Nach der Taxiordnung besteht für den Fahrgast ein Anspruch auf freie Platzwahl.

Der Vorstand

Gut gemeint ist oft das Gegenteil von gut.

2020-03-26T09:06:16+00:00März 26, 2020|

Der eigentlich bis zum 30.4.2020 abgewickelte Berlkönig wurde kürzlich durch seine Initiatoren wiederbelebt.

Wir erinnern uns: Mitte Februar (ja, das ist nur etwas mehr als einen Monat her!) entschied sich der Berliner Senat, der 43-Millionen Subventionsforderung von Berlkönig zur Fortführung der Erprobung seiner vorgeblich neuen Verkehrsart, eine Absage zu erteilen.

Nun bietet Berlkönig in Berlin an, die Menschen, deren Beruf in medizinischem Sinne aktuell besonders gefragt ist, kostenlos zu befördern. Zwischen 21 Uhr und 5 Uhr 30. Ein Geschenk von ViaVan? Oder wird auch eine Rechnung an den Senat gestellt? Ist Berlkönig im Sinne des Personenbeförderungsgesetzes nicht eine „Verkehrsart zur Erprobung“? Und zwar zur Erprobung dessen, ob das Zusammenlegen von Fahrten sich nicht bekannter Fahrgäste sich vorteilig auf die Verkehrsentlastung der Stadt auswirken könnte? Oder gibt es über diesen Zweck hinaus auch eine Betriebsgenehmigung zur Personenbeförderung??

Ein „Ja!“ dazu, jenseits der in Bezug auf die Weiterverbreitung des Virus vielleicht zu riskanten und für durch Extraschichten erschöpfte Menschen, vielleicht auch einer zu stressigen BVG, einen Fahrdienst für medizinisches Personal zu organisieren.

Für diesen Fall steht mit dem Taxigewerbe im Staatsgefüge ja ein längst verankertes „Instrument“ zur Verfügung. Und zwar rund um die Uhr. Schon vor zwei Wochen ist der Bundesverband Taxi und Mietwagen mit dem Vorschlag zur vorübergehenden Änderung der Tarife an das Wirtschaftsministerium herangetreten. Verschiedene Modelle wären denkbar. Beispielsweise dem Taxigewerbe durch Subventionen zu Arbeit zu verhelfen. Das dafür benötigte Geld flösse teilweise ja wieder in Form von Steuer und Sozialversicherung an die Gemeinschaft zurück und die Taxifahrer müssten weniger Leistungen des Arbeitsamtes oder beispielsweise des Wohngeldamtes in Anspruch nehmen.

Die Berliner Taxiunternehmer haben in der Selbstinitiative angefangen eigene Fahrzeuge mit „Infektionsschutzscheiben“ auszustatten um die Ansteckungsgefahr zu minimieren. Das sind echte Vorbeugungsmaßnahmen für unsere Fahrgäste und zwar 7 Tage die Woche Rundum die Uhr.

Die Pressemitteilung der BVG ist ein Paradebeispiel für Marketing. Das braucht hier gerade nur niemand. Warum werden weniger Bahnen und Busse eingesetzt, mit dem Effekt, dass die Menschen weniger Abstand voneinander halten können? Was hilft da ein Berlkönig, der mit vielleicht 100 Wagen einen Bruchteil derer, die sich durch diese Einschränkungen „zu viel“ in den Fahrzeugen drängen, kostenlos zu befördern?

Ein „Nein!“ zu denen, die die Coronawelle mit einem Prestigeprojekt zu ihrem eigenen Vorteil reiten wollen. Das ist scheinheilig.

Der Vorstand der Innung des Berliner Taxigewerbes e.V.

Zusammen gegen Corona. Wer sich schützt, schützt uns alle

2020-04-09T10:32:04+00:00März 22, 2020|

Für diejenigen die noch Ihren Dienst auf der Straße nachgehen, haben wir hier ein kleines Beispiel, wie wir zusätzlich zu den allgemeinen hygienischen Maßnahmen weiter die Ansteckungsgefahr verringern können. Denn auch in dieser Krise hat sich deutlich gezeigt, dass die Taxibrache in so einer herausfordernden Zeit die individuelle Mobilität der Berliner immer noch gewährleisten kann und es deshalb auch in unser Verantwortung liegt, sich und andere vor dem Virus zu schützen.

Mit einer Plexiglasscheibe als Trennwand ist ein direkter Ansteckungskontakt sehr stark eingeschränkt. Es sollte allen bewusst sein, dass wir starke Multiplikatoren sind. Wir tragen dadurch eine enorme Verantwortung und wenn wir jetzt alle entschlossen handeln, können wir die Ausbreitung des neuartigen Coronavirus verlangsamen und viele Leben retten.

Eine einfache Skizze für den Mercedes W213, um so eine Trennwand selbst zu bauen ist bei uns auf der Facebook-Seite zu sehen.

https://www.facebook.com/Taxiinnung

Die Befestigung erfolgt mit Kabelbindern an den Schienen der Kopfstützen. Deshalb ist die Trennwand kein Festeinbau und, aus unserer Sicht, ist dafür keine Abnahme notwendig.

Seid kreativ und verbessert den einfachen Entwurf, damit wir auch zu der Sicherheit unserer Fahrgäste beitragen können.

Leszek Nadolski

Karenzzeit!

2020-03-08T17:28:37+00:00März 8, 2020|

Die Reformierung des PBefG rückt immer näher. Wir gehen davon aus, dass die erste Gesetzesvorlage noch dieses Jahr stattfinden wird. Umso wichtiger für uns ist, sich aktiv mit der Politik auszutauschen, damit die zukünftige Novellierung des Gesetzes weiterhin für einen fairen Wettbewerb sorgen kann. Wir haben schon im Frühjahr 2019 zusammen mit der Berliner SPD einen Antrag auf dem Weg gebracht, um die Abgrenzung zu taxiähnlichen Gewerben deutlich zu verstärken. Dieser Antrag hat es bis auf dem Bundesparteitag der SPD geschafft und wurde am 06.12.2019 in Berlin verabschiedet. Hier ein kurzer Auszug:

Um eine deutliche Abgrenzung zu taxiähnlichen Verkehren zu gewährleisten muss es, bei der Vermittlung der Mietwagen, eine Karenzzeit von mindestens 15 Minuten von der Auftragsannahme bis zur Vermittlung bzw. Abfahrt zum Kunden der Fahrzeuge zwingend vorgeschrieben sein.

Gleichzeitig ist die Karenzzeit ein zusätzliches Werkzeug für die Kontrollbehörden, um die in der Praxis überprüfbare Abgrenzung zwischen Taxi- bzw. Mietwagen-Chauffeurdienstleistungen zu gewährleisten.

Wir sind froh, dass unserer Bundesverband die Karenzzeit als einen wichtigen Punkt der Novellierung des PBefG aufgegriffen hat, um die Problematik auch auf Bundesebene noch deutlich zu verstärken und klar zu machen. Dasselbe machen wir auch auf Landesebene und thematisieren, unter anderen, diesen Punkt mit dem Landesvorsitzenden der Berliner CDU, Kai Wegner, der uns Anfang April in der Persiusstraße besuchen wird. Wir berichten noch ausführlich über die Entwicklung der Gespräche.

Der Vorstand

Taxiprotestfahrt

2020-03-03T14:56:14+00:00März 3, 2020|

Dieses Bild spricht für sich selbst. 03.03.2020 Olympischer Platz ca.: 11:30 Uhr

Gemeinsam sind wir stark!

2020-03-01T14:24:44+00:00März 1, 2020|

Täglich wird auf Berliner Straßen tausendfach Berliner recht gebrochen. Uber und FreeNow Fahrzeuge missachten die Rückkehrpflicht. Sie üben Taxiverkehr aus und halten sich illegal in der Innenstadt und am Flughafen Tegel auf. Am kommenden Dienstag, den 03.03.2020 findet zum wiederholten Mal eine Taxiprotestfahrt der Berliner Taxifahrer und Unternehmer gegen das Kontrolldefizit, der Berliner Verwaltung, gegenüber den Mietwagen (Uber, FreeNow) statt. Treffpunkt für die Taxiprotestfahrt ist der Olympischen Platz um 11 Uhr. Anschließend findet ein Autokorso durch die West- City die am Flughafen Tegel enden soll. Die Innung des Berliner Taxigewerbes e.V. verstehen durchaus die Sorgen und Nöte der Berliner Taxifahrerinnen und Taxifahrer. Wir stehen zu 100 % hinter den Forderungen unserer Berliner Kolleginnen und Kollegen.

Der Vorstand

6. Berliner Mittelstandskon­gress

2020-02-13T17:40:18+00:00Februar 13, 2020|

Es war mal wieder soweit, der 6. jährliche Mittelstandskongress der CDU hat bei Mercedes am Salzufer stattgefunden. Es war für uns Taxiverbände eine weitere Möglichkeit zu netzwerken und sich mit der Politik auszutauschen. Diese Möglichkeit haben wir genutzt und uns mit Kai Wegner (CDU) auseinander gesetzt. Trotz eines langen Gesprächs haben wir noch einen zusätzlichen Termin mit ihm vereinbart, der bald bei uns in der Persiusstraße stattfinden wird. Nur mit Kontinuität in der Kommunikation können wir auf unsere Themen aufmerksam machen. Zum Gespräch und dem zusätzlichen Termin informieren wir euch noch ausführlich.

Der Vorstand

Gute Vorsätze

2020-01-05T13:40:50+00:00Januar 5, 2020|

Was erwarten wir von 2020 oder was können wir uns für 2020 wünschen? Der Jahreswechsel bringt die Menschen jedes Jahr zum Nachdenken und zum Pläne schmieden. Die Karten werden neu gemischt und die Hoffnung auf Erfüllung der eigenen guten Vorsätze sind immer groß. Gute Vorsätze gehören zum Jahreswechsel wie Raketen zu Silvester. Ein neues Jahr – ein neues Glück. Viele Menschen wollen abnehmen, sich gesünder ernähren, mehr Zeit mit der Familie verbringen oder sich beruflich verbessern. Wir alle wissen aber, dass die Vorsätze immer nur etwas Unverbindliches sind, deshalb sollten wir uns konkrete Ziele setzen, welche wir auch tatsächlich erreichen wollen. Wir fragen uns zunächst, was wir als Erstes für das Berliner Taxigewerbe anstreben sollten? Verbot von Uber und Frenow? Laderecht am neuen Flughafen BER? Stabile Umsätze von denen wir auch leben können. Oder ganz einfach „Fairer Wettbewerb“.

Bei Laderechten kann ich jetzt schon den Aufschrei hören, der durch das gesamte Gewerbe gehen wird. Die einen sagen, wir brauchen den neuen Flughafen nicht, die andern meinen, wir sollten mit dem Gesprächen sofort anfangen und eine Lösung herbei zaubern.

Dann ist die UBER und FREE NOW Wilderei in der Stadt. Das Landgericht Frankfurt verbietet den Fahrdienst UBER ohne Übergangsfrist. Zum einen fehle UBER eine eigene Mietwagenkonzession und dann ist noch der Verstoß gegen die Rückkehrpflicht. UBER fährt dennoch weiter. Hier wünsche ich mir, dass UBER endlich vom Markt verschwindet, weil das ganze System UBER auf dem Gesetzesbruch aufgebaut ist. Es ist schwerer, ein großes Ziel zu erreichen, als an einen guten Vorsatz festzuhalten. Wir werden weiter gegen UBER angehen, müssen aber mit einem guten Vorsatz an die Politik herantreten, damit wir endlich gemeinsam unsere Ziele erreichen können.

In diesem Sinne wünsche ich allen Mitgliedern und Partnern im Namen der Innung des Berliner Taxigewerbes e. V. Erfüllung der persönlichen sowie beruflichen Vorsätze

Leszek Nadolski

Weihnachtsgrüsse

2019-12-22T11:06:09+00:00Dezember 22, 2019|

Für die kommenden Feiertage wünschen wir Ihnen und Ihren Familienangehörigen in den restlichen Tagen des alten Jahres ein wenig Zeit um von der Hektik des Alltages Abstand zu bekommen und vielleicht lange verschobene, persönliche Dinge zu erledigen.

Das Team vom der Innung des Berliner Taxigewerbes e. V. wünscht Ihnen und Ihren Liebsten ein wundervolles Weihnachtsfest und einen guten Start ins Jahr 2020

Möge das neue Jahr Ihnen alle Wünsche erfüllen und Sie mit viel Zufriedenheit beschenken.

Der Vorstand der Innung des Berliner Taxigewerbes e.V.

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