Neue Suche benötigt?

Wenn Sie keine passenden Treffer gefunden haben, versuchen Sie eine neue Suche!

Die Förderrichtlinie des Landes Berlin „Inklusionstaxi“ ist genehmigt worden.

Gefördert wird die Anschaffung eines Inklusionstaxis und der Umbau eines vorhandenen Taxis zum Inklusionstaxi. Die einmalige Projektförderung kann für den Umbau vorhandener Fahrzeuge zu bzw. für die Anschaffung von Inklusionstaxis bis zu einem Höchstbetrag in Höhe von 15.000,00 Euro (ohne Umsatzsteuer) betragen. Für eine Förderung muss eine gültige Taxikonzession für Berlin vorliegen, ein Eigentumsnachweis des förderfähigen Fahrzeugs oder die Genehmigung des Eigentümers zum Umbau bzw. ein Kaufangebot. Das förderfähige Fahrzeug darf nur eine Erstzulassung zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als 12 Monate zurückliegend besitzen. Diese Förderrichtlinie tritt nach Veröffentlichung in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2021. Die Berliner Taxiunternehmen können ab sofort Anträge einreichen und mit der Bereitstellung von Inklusionstaxis aktiv ihren Anteil an einem inklusiven Berlin leisten.

Für weitere Informationen und Fragen stehen wir allen Interessanten zur Verfügung. Meldet euch bitte in der Geschäftsstelle oder per E-Mail.

Vorstand

Pressemitteilung des Landesamt für Gesundheit und Soziales

Das InklusionsTaxi ist auf dem Weg!

Das Abgeordnetenhaus von Berlin hat den vom Senat eingebrachten Doppelhaushalt 2018/19 beschlossen. Mit großer Mehrheit stimmten die Abgeordneten am 15.12.2017 in der zweiten Lesung dem Entwurf des Haushalts zu. Im neuen Doppelhaushalt sind für die Einführung von barrierefreien Taxifahrzeugen – InklusionsTaxis – 1,5 Millionen Euro vorgesehen. Das Inklusionstaxi ist ein Projekt für die Realisierung einer verbesserten Mobilität von bewegungseingeschränkten Menschen durch barrierefreie Fahrzeuge.
Wir möchten uns bei allen Unterstützern des Projektes bedanken. Wir richten unseren Dank auch an die Regierungskoalition, den Wirtschaftsvertretern und besonderes an das Team des Sozialverbands Deutschland LV Berlin-Brandenburg e.V. (SoVD). Bei letzterem vorallem bei den Herren Lutz-Stephan Mannkopf und Martin Maubach und zwar gilt unser Dank dafür, dass die Voraussetzungen für ein barrierefreies Angebot im Taxi und spontane Mobilität auch für Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung überhaupt geschaffen wurden. Jetzt sind wir, die Berliner Taxiunternehmer, an der Reihe dieses Angebot aufzugreifen und sich bei der Ersatzbeschaffung von Fahrzeugen für inklusive Taximodelle zu entscheiden. Daher werden wir in den ersten Wochen des Jahres 2018 in der Geschäftsstelle der „Innung“ einen Informationspunkt einrichten, damit die Taxiunternehmer sich über die Zuschüsse des Projektes informieren können.
Vorstand

Das Welmo Programm wurde verlängert

Die Förderrichtlinie Wirtschaftsnahe Elektromobilität (WELMO) – das Programm zur Förderung der gewerblichen E-Mobilität in Berlin – wurde bis zum 31.12.2025 verlängert. Die Initiative wird weiterhin von der Berliner Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe (SenWiEnBe) unterstützt und weiterentwickelt. Damit setzt das Land Berlin ein klares Zeichen für die Zukunft der Elektromobilität im Wirtschaftsverkehr.

Das Programm konzentriert sich unter anderem auf den Erwerb (Kauf, Leasing) von gewerblich genutzten elektrisch betriebenen Fahrzeugen, wie beispielsweise Taxis und Inklusionstaxis. Ab sofort und bis zum 31. Dezember 2025 besteht die Möglichkeit, eine Förderung für den Erwerb von rein batterieelektrischen oder Brennstoffzellen-Fahrzeugen zu beantragen.

Im Namen des Berliner Taxigewerbes möchten wir unseren Dank für die Förderung und wirtschaftliche Unterstützung der Berliner Taxiunternehmer aussprechen. Dieser Schritt ist von großer Bedeutung für die Zukunft und ermöglicht es, die gesetzten Ziele zu erreichen – insbesondere durch eine maßgeschneiderte und zielgerichtete Finanzierungsförderung für den Mittelstand.

Der Vorstand

Förderrichtlinie (pdf).

Sommertour Part III

Gemeinsam mit Hermann Waldner von Taxi Berlin und Armin Dötsch von der SoVD konnten wir für diesen Sommen einen dritten Gesprächstermin bei der Senatorin Franziska Giffey vereinbaren. Franziska Giffey zeigte sich den Problemen des Berliner Taxigewerbes gegenüber sehr aufgeschlossen. Angesprochen wurden die Festpreise für Taxifahrten; hier wird es wohl zeitnah eine Lösung geben. Weitere Anliegen der Taxi-Innung waren die Fortsetzung des Elektrifizierungsprogramms der Berliner Taxiflotte. Inzwischen gibt es 150 Elektrotaxis. Das Förderprogramm soll fortgesetzt werden. Um die Taxiflotte bis 2030 CO2-neutral zu gestalten, sollen auch Wasserstoff-Taxis als Übergangslösung eingeführt werden. Die Berliner Taxi-Innung wird versuchen, Erprobungsfahrzeuge zu organisieren, um die Alltagstauglichkeit zu demonstrieren. Leszek Nadolski: „Alles, was hilft, das Taxi CO2-neutral zu gestalten, müssen wir nutzen, um unsere Ziele eines CO2-neutralen Taxigewerbes schnell zu erreichen. Wir Taxifahrer*innen wollen unseren Beitrag zur Klimaneutralität leisten.“

Ein weiteres Thema war die Ausweitung der Inklusionstaxen. In Berlin gibt es inzwischen 80 dieser Taxis. Nach einer Studie der FU Berlin werden in Berlin jedoch ca. 250 Inklusionstaxen benötigt, um Menschen mit Mobilitätseinschränkungen diesen Teil des ÖPNV anbieten zu können. Auch dieses Programm soll weiter gefördert werden. Ein großes Problem besteht darin, dass viele mobilitätseingeschränkte Menschen nicht wissen, wie sie ein solches Taxi bestellen können. Armin Doetsch vom SoVD sagt: „Uns erreichen viele Anrufe unserer Mitglieder, die berichten, dass es sehr schwer ist, ein Inklusionstaxi vorzubestellen.“ Deshalb müssen hier schnellstmöglich Projekte ins Leben gerufen werden, die eine einfachere Bestellung von Inklusionstaxen ermöglichen.

Auch das leidige Thema der illegalen Personenbeförderung durch nicht ordnungsgemäß angemeldete Fahrzeuge, die über Plattformbetreiber wie Uber oder Bolt vermittelt werden, wurde angesprochen. In Berlin gibt es derzeit ca. 5.400 Taxis und etwa 4.500 gemeldete Mietwagen. Hermann Waldner wies darauf hin, dass es aber mindestens noch etwa 2.500 illegal nicht gemeldete Fahrzeuge gibt, die ohne Steuern zu zahlen in Berlin unterwegs sind. Zum Vergleich: In Hamburg gibt es etwa 2.300 Taxis, aber nur 700 Mietwagen. Er forderte die Wirtschaftssenatorin auf, die geltenden Gesetze durchzusetzen und die Kontrollen im gewerblichen Personenbeförderungsgewerbe deutlich zu intensivieren. Bei Polizeikontrollen würden von zehn kontrollierten Mietwagen neun sofort stillgelegt werden.

Franziska Giffey und ihr Team waren den Problemen und Wünschen der Berliner Taxifahrer*innen sehr aufgeschlossen und wollen sich für die Taxis in Berlin stark machen.

Leszek Nadolski

Foto/Text JJ

Die Linke bei der „Innung“

Auf Einladung der Innung des Berliner Taxigewerbes e.V. stellte sich am 30.07.2021 Bürgermeisterkandidat und Kultursenator Klaus Lederer und der verkehrspolitische Sprecher Kristian Ronneburg von der Partei „die Linke“ unseren Fragen und Anmerkungen zum Berliner Taxigewerbe vor dem Hintergrund diverser Neuerungen, Veränderungen und den anstehenden Wahlen.

Zunächst demonstrierte Innungsvorstand. D. Baltrusch ein rollstuhltaugliches Großraumfahrzeug mit Elektroantrieb als mögliches Inklusionstaxi. Anschließend führte Vorstandsmitglied C. Reichert, der das gesamte Treffen moderierte, den Gast durch das Taximuseum. In der anschließenden Gesprächsrunde, an der auch I. Jaxtheimer, A. Vahdati, B. Töpfer et. al. als Vorstände anderer Verbände teilnahmen, werden einzelne Arbeitsfelder des Taxigewerbes in Form einer Präsentation vorgestellt.

Selbstverständlich kamen hier auch die bekannten Problemfelder wie der Flugplatz BER, „alternative“ Anbieter oder die Halteplatzsituation zur Sprache. Im Ergebnis ist der Senator nicht nur offen für die Übernahme des Hamburger Modelles, um den Wildwuchs alternativer Personenbeförderungsanbieter mit Ihren geduldeten oder gar geförderten Verstößen gegen Wettbewerbsrecht, Arbeitsrecht oder Sozialrecht einzudämmen.

Er stimmt mit uns überein, dass wir angesichts des neuen PBefG mutige Politiker brauchen, die dieses als Chance begreifen und schließlich auch konsequent durchsetzen.

Lobend hob er hervor, wie wir als Gewerbe die Impffahrten organisiert haben. Es wäre mit dem vermutlich zweistelligen Millionenbetrag hierfür zwar eine Menge Geld ausgegeben worden, das hier aber „mal richtig gut angelegt“ worden sei.

Während des Smalltalks am Rande stellte sich heraus, dass Lederer gerne Taxi fährt, was er mit einer vorhandenen Bestell-App unterstrich, die ihm aber ständig mit Angeboten für alternative Beförderungsmöglichkeiten auf die Nerven gehe. „Wenn ich Taxe fahren will, dann will ich eine Taxe haben und nicht zig andere Angebote!“ Sprach’s und erhielt postwendend Hilfe beim Löschen der App und der Installation von „taxi.eu“. Insofern war das Treffen mit Klaus Lederer durchaus App-wechlungsreich.

Der Vorstand

Förderung von E-Taxis

Berliner Förderprogramm von E-Taxis

Ab sofort und bis zum 31. Dezember 2025 besteht die Möglichkeit, eine Förderung für den Erwerb von rein batterieelektrischen oder Brennstoffzellen-Fahrzeugen zu beantragen.

  • Die Förderhöhe beträgt  25 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 15.000 EUR je Fahrzeug der Klasse M1.
  • Neuanschaffung eines E-Inklusionstaxi 35% der zuwendungsfähigen Ausgaben, max. 25.000 € je Fahrzeug (gesonderte Ausweisung der Kosten für inklusionsfähige Ausstattung nach DIN 75078 erforderlich). Umbauten zum und Einbauten in max. 15.000 € je Fahrzeug ein E-Inklusionstaxi

Anschaffung eines PKW der Klasse M1
– Anschaffung eines PKW der Klasse M1, M2 als E-Inklusionstaxi
– Umrüstung zum E-Inklusionstaxi eines bereits angeschafften elektrisch betriebenen PKW der Klasse M1, M2.

Voraussetzung einer Förderung ist der Nachweis einer Genehmigung (Taxikonzession) gemäß §§ 2, 9 ff. Personenbeförderungsgesetz (PBefG) sowie der Einsatz vom E-Fahrzeug als Taxi.

Ablauf und Antrag sind kinderleicht gemacht: Wir zeigen, wie es am einfachsten und sichersten geht.

Schritt 1 

Angebot vom E-Taxi-Verkäufer erstellen lassen. Kein Kaufvertrag!!! 

Hier stehen zurzeit unterschiedliche Modelle in unterschiedlichen Preisklassen zur Verfügung.

Mercedes, Toyota, Volkswagen, KIA, Tesla, Ford, Opel, Nissan Leaf, MG ZS EV, Volvo

Die kostengünstigste Variante ist schon ab 25.000 € Netto zu haben und für den teuersten müssen über 70.000 € bezahlt werden.

Schritt 2

WELMO-Antrag stellen und Genehmigung abwarten

  • Alles ausfüllen
  • Erforderliche Dokumente hochladen

Bei Fragen stehen wir wie immer zur Verfügung und sind gern behilflich bei der Antragstellung.

Schritt 3

Fahrzeug bestellen/kaufen oder leasen

Wichtig:

Nachdem der Bewilligungsbescheid erteilt wurde, hat man danach 18 Monate Zeit um den Wagen zu kaufen und als Taxi einzusetzen. Hier sind die Händler- Aussagen entscheidend, wie schnell so ein Wagen geliefert wird und wie schnell das Auto zu einen Taxi umgebaut werden kann. 

Vorsicht:

Hier haben die neuen Autohändler oft keine Erfahrung mit Taxi, die notwendig ist, um ein Taxi auf die Straße zu bringen.

Schritt 4

Nach dem der E-Wagen als Taxi zugelassen ist:

  • WELMO-Auszahlung beantragen und erhalten.

Achtung: Die Mindestzulassungsdauer als E-Taxi beträgt 12 Monate. 

London-Taxi

Was daher kommt wie ein London-Taxi ist auch eines. Es enthält allerdings ein paar für unser Gewerbe sinnvolle Neuerungen durch die Firma LEVC. Serkan Demir, Innungsmitglied seit 2017, kann mit dem Erwerb des fünftausendsten Modells dieser Kleinserie nun sein Geschäftsfeld auch als Inklusionstaxi erweitern. Durch die Höhe des Wagens können Herrschaften während der Fahrt nicht nur ihren Zylinder aufbehalten, sondern es können auch komplett besetzte Rollstühle befördert werden. Eine Zwischenwand macht aus dem Fahrzeug sogar ein pandemietaugliches Hygienetaxi. Den Antrieb besorg ein „eCity-Range-Extender-Antriebsstrang“, dessen reine Stromreichweite bei ca. 101 km (Gesamtreichweite ca. 500 km) liegt und somit für eine ganze Schicht reichen sollte. Finanzierungshilfe konnte sich Serkan bei unserem Berliner Senat holen, der solche Projekte mit bis zu 15000,- € subventioniert. Hier konnte Serkan den gesamten Betrag beanspruchen. Mit Blick auf die Altersstruktur unserer Gesellschaft hat er eine perspektivisch sinnvolle Geschäftsentscheidung getroffen: E-Taxi, Inklusionstaxi – das EI-Cab.

Der Vorstand

Interessenbekundungsverfahren

Heute, dem 15.10.2020, fand das offizielle Auswahlverfahren für die ladeberechtigten Berliner Taxen am Flughafen BER in Form einer Auslosung statt. Mit 1788 Bewerbern auf nur 300 verfügbare Plätze fielen die Chancen für alle Einzelkämpfer nur sehr gering aus.  Um eine minimale Grundversorgung sicherzustellen, wurden dabei 7 der 300 Plätze direkt Inklusionstaxis zugewiesen. Für den Rest machte einfachste Wahrscheinlichkeitsrechnung jedem schnell klar, dass, wie immer, die Mehrwagenbetriebe, die gleich mit ganzen Flotten ins Rennen gingen, deutlich bessere Chancen hatten, sich die wertvollen Plätze zu sichern. Trotzdem muss man zugestehen, dass die ganze Verlosung sehr professionell durchgezogen wurde und sich die verantwortlichen Mühe gegeben haben. Auch wurde zur Sicherstellung der Fairheit und als Beweisgrundlage, dass alles mit rechten Dingen zuging, die Auslosung von einem Notar überwacht. Die erste gezogene Konzession war die 6869 und die Letzte die 4361. Die vollständige Liste könnt ihr euch hier: runterladen.
 
Bleibt Gesund und weiterhin viel Erfolg
 
Der Vorstand
Nach oben