Gefördert wird die Anschaffung eines Inklusionstaxis und der Umbau eines vorhandenen Taxis zum Inklusionstaxi. Die einmalige Projektförderung kann für den Umbau vorhandener Fahrzeuge zu bzw. für die Anschaffung von Inklusionstaxis bis zu einem Höchstbetrag in Höhe von 15.000,00 Euro (ohne Umsatzsteuer) betragen. Für eine Förderung muss eine gültige Taxikonzession für Berlin vorliegen, ein Eigentumsnachweis des förderfähigen Fahrzeugs oder die Genehmigung des Eigentümers zum Umbau bzw. ein Kaufangebot. Das förderfähige Fahrzeug darf nur eine Erstzulassung zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als 12 Monate zurückliegend besitzen. Diese Förderrichtlinie tritt nach Veröffentlichung in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2021. Die Berliner Taxiunternehmen können ab sofort Anträge einreichen und mit der Bereitstellung von Inklusionstaxis aktiv ihren Anteil an einem inklusiven Berlin leisten.

Für weitere Informationen und Fragen stehen wir allen Interessanten zur Verfügung. Meldet euch bitte in der Geschäftsstelle oder per E-Mail.

Vorstand

Pressemitteilung des Landesamt für Gesundheit und Soziales