Besuch bei Kristian Ronneburg

2026-06-21T12:05:52+00:00Juni 21, 2026|

Im Rahmen des anstehenden Wahlkampfs haben wir Kristian Ronneburg, den Sprecher für Mobilität, Petitionen und Sport, in seinem Kiezbüro in Marzahn besucht. Unterstützt wie immer von Dr. Lutz Kaden von der IHK.Gesprächsthemen waren unter anderem die Mindestentgelte für Mietwagen, Frauentaxis sowie die Passivität der Krankenkassen, wenn es um die Anhebung der Entgelte für Krankenfahrten geht.

Herr Ronneburg betonte dabei klar, dass das Taxi ein Bestandteil der öffentlichen Daseinsvorsorge ist. Nicht regulierte Angebote, beispielsweise von Uber & Co., werden hingegen abgelehnt.

Taxis sind und bleiben ein Teil des ÖPNV, der durch die Behörden geschützt werden sollte. Deshalb ist für viele unverständlich, dass die Einführung von Mindestentgelten für Mietwagen in Berlin aus politischen Gründen zurückgehalten wird.

Mindestentgelte sind nötig, um Dumpingpreise und Sozialdumping zu verhindern. Berlin ist ein besonders wichtiger Markt. Städte wie Köln und München haben bereits entsprechende Regelungen eingeführt. Nur bei uns sind politische Bedenken stärker als der Wille, eine Entscheidung zu treffen.

Der faire Wettbewerb muss dringend sichergestellt werden, um die Welle an Insolvenzen im Berliner Taxigewerbe aufzuhalten.

Bei dem Gewerbegespräch haben wir die Gelegenheit genutzt, unsere Positionen zur Zukunft des Taxigewerbes darzulegen. Ziel ist ein offener Dialog über Erwartungen, Probleme und mögliche Lösungsansätze auf kommunaler Ebene.

Der Vorstand

Der Bundesgerichtshof BGH

2026-06-04T05:34:53+00:00Juni 3, 2026|

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am heutigen Mittwoch, dem 3. Juni 2026, die fundamentale Bedeutung der Rückkehrpflicht für Mietwagen vollumfänglich bestätigt. Wir begrüßen diese Grundsatzentscheidung als historischen Meilenstein für den Verbraucherschutz und zur Sicherung fairer Marktbedingungen im deutschen Personenbeförderungsmarkt.

Der I. Zivilsenat des BGH hat klargestellt, dass die im Personenbeförderungsgesetz (§ 49 Abs. 4 Satz 3 PBefG) verankerte Rückkehrpflicht verfassungsgemäß ist und im reinen Inlandsverkehr nicht am EU-Recht gemessen werden kann. Vorausgegangen war eine wettbewerbsrechtliche Klage gegen ein Mietwagenunternehmen, das Fahrten über den Vermittlungsdienst „Uber X“ ausführte und dessen Fahrzeuge nach Auftragsende ordnungswidrig im öffentlichen Raum auf Neubestellungen warteten.

Das heutige Urteil ist ein klares Stoppsignal für alle Plattformanbieter, die versuchen, das bewährte zweigeteilte System aus Taxen und Mietwagen systematisch zu untergraben. Der BGH hat dem illegalen Bereitstellen von Mietwagen im öffentlichen Raum nun endgültig einen Riegel vorgeschoben.

Besonders wegweisend ist die Absage des BGH an verfassungsrechtliche Bedenken. Das Gericht betonte ausdrücklich, dass der Gesetzgeber bei der Modernisierung des Personenbeförderungsrechts im Jahr 2021 seinen Gestaltungsspielraum eingehalten hat. Die Rückkehrpflicht ist auch unter Berücksichtigung des Staatsziels des Klimaschutzes (Art. 20a GG) verfassungskonform. Sie schützt die Funktionsfähigkeit des Taxiverkehrs, der als Teil des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) die Mobilität der Bevölkerung rund um die Uhr sicherstellt.

Nun sind die zuständigen Behörden gefordert, weitere Maßnahmen gegen die anhaltenden Verstöße zahlreicher Mietwagenunternehmen zu ergreifen. Ebenso bedarf es endlich einer Entscheidung über das seit Langem überfällige Mindestentgelt für Mietwagen, um faire Wettbewerbsbedingungen für alle Marktteilnehmer sicherzustellen.

Der Vorstand

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