Der 22.02.2018 ist deshalb ein wichtiger Tag für alle Berliner Taxifahrer, die noch einen alten Diesel fahren, da ab diesem Datum das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entscheidet, welche Maßnahmen gegen die Luftbelastung durch den Autoverkehr rechtlich bereits möglich sind und welche nicht. Das Gericht kann keine Fahrverbote anordnen, wird aber über die Gültigkeit anderer Urteile entschieden. Die örtlichen Behörden entscheiden dann Vorort, ob sie ein Fahrverbot einführen oder nicht.
Ein Urteil zu Gunsten der Fahrverbote könnte für ältere Dieselfahrzeuge (unterhalb der Euro-6-Norm) böse Folgen haben. Ihnen droht zum Beispiel ein Einfahrverbot in bestimmte Bereiche der Innenstädte, die mit Schildern als solche Sperrzonen gekennzeichnet werden. Schon dies macht für uns klar, dass eine Entscheidung für die Verbote katastrophale Folgen für uns haben können. Es ist durchaus möglich, dass wir dann nicht mehr die Mobilität der Bevölkerung gewährleisten können und dann durch die Tatenlosigkeit des Bundes die Versäumnisse ausbaden müssen.
Doch was können wir tun? Vom 1.März bis zum 30. Juni 2018 läuft ein Taxi-Förderprogramm über fünf Millionen Euro. Das Program funktioniert folgendermaßen: Wenn ein Berliner Unternehmen sein Diesel-Taxi der Klassen Euro 0 bis Euro 5 verschrottet und sich dafür ein neues Hybridelektro-Fahrzeug anschafft, erhält dieser 2500 Euro vom Land. Was auch entscheiden wird, eins ist klar. Eine spannende Zeit kommt auf uns zu und nicht nur weil UBER und Co uns auflauern, auch die Fahrerbote drohen dem Gewerbe enorme Verluste bei den Einnahmen.
Leszek Nadolski