Am Freitag, den 01.12.2023, fand die Mitgliederversammlung der Berliner Taxiinnung in Spandau statt. Ab 18:00 Uhr ging es los – es war wie immer eine lebhafte Veranstaltung. Neben dem Rückblick auf die Arbeit des letzten Jahres, wurden einige fachspezifische Themen besprochen, darunter wichtige Punkte wie der Tarifkorridor und seine praktische Anwendung, Mindestentgelte für Mietwagen, sowie der Vertrag mit allen gesetzlichen Krankenkassen nochmals erläutert.

Der Vorsitzende der Berliner Taxiinnung legte die Gespräche mit der Berlinale, den Berliner Filmfestspielen dar. Sehr zum Unmut der Berliner Taxiinnung hat die Berlinale wieder einen Vertrag mit Uber abgeschlossen. Im Gespräch zwischen Berliner Taxiinnung und den Filmfestspielen konnten aber temporäre Taxihalteplätze an den Berlinale Spielstätten vereinbart werden und man will nach der Berliner Filmfestspiele schnell Gespräche über den Transport der Gäste sprechen. Nadolski ist sich sicher, das das Taxigewerbe auch den V.I.P. Shuttledienst stemmen könnte.

Als Gast aus der Politik war der Verkehrspolitische Sprecher der SPD-Abgeordnetenhausfraktion anwesend. In seinem Gastbeitrag ging er auf die Situation des Berliner Taxigewerbes ein und sicherte seine Unterstützung zu, In der neuen Koalition seien politische Entscheidungen pro Taxigewerbe einfacher. Die Grünen Verkehrssenatorinnen der letzten Jahre seien da nicht so kooperativ gewesen.

Hermann Waldner, Inhaber der Berliner Funkzentralen, stand den Mitgliedern Rede und Antwort bezüglich der Aufnahme der LDS-Taxi in die Funkvermittlung im Berliner Gebiet. Auf die Frage, ob Taxi Berlin gezwungen ist, Funkaufträge an LDS-Taxis in Berlin zu vermitteln?

Hat Hermann Waldner folgende Aussage getroffen.

Als marktbeherrschendes Unternehmen ist man grundsätzlich nicht mehr berechtigt, Geschäftspartnern oder Konsumenten Dienstleistungen oder andere Dinge ohne wichtigen Grund für diesen Geschäftszweig zu verweigern. Genauso wenig, wie eine marktbeherrschende Taxizentrale die Dienstleistung der Auftragsvermittlung an die in ihrem Marktgebiet zugelassenen Taxis verweigern kann, kann sie diese Dienstleistung anderen in diesem Gebiet berechtigten Taxis, die gesetzlich einfach nur berechtigt sind Aufträge anzunehmen, diese Leistung verweigern.

Eine Ausnahme gibt es natürlich dann, wenn es gerichtlich anerkennbare Gründe in der Ausrichtung des Unternehmens oder in der Person des Unternehmers gibt, die dafür geeignet sein könnten, die Leistung an ein solches Unternehmen oder an eine solche Person zu verweigern. Aus dieser Gesetzeslage heraus kann eine marktbeherrschende Taxizentrale jederzeit gerichtlich gezwungen werden, ihre Dienstleistung allen berechtigten Unternehmern in ihrem Marktgebiet anzubieten. Bei einem ähnlich gelagerten Beispiel ist es einer marktbeherrschenden Zentrale wie Taxi Berlin es ist auch untersagt, Fremdwerbung auf den Taxis der angeschlossenen Unternehmen zu verbieten.

In unserem angezweifelten und angefeindeten Fall der Auftragsvermittlung an LDS-Taxis wäre der juristische Sachverhalt ebenso eindeutig und würde jederzeit zwangsweise zu so einer Entscheidung führen, wie ich sie bereits getroffen habe.

Die Mitglieder waren diesen Aussagen gegenüber sehr skeptisch und forderten Aufklärung durch die Zuständige Behörde, wieso sie den kleiner werdenden Markt nun auch für LdS Taxen öffnen wolle.
Über die Frage der Kündigung des Bundesverbands ist nochmal abgestimmt worden. Hier war das Ergebnis eindeutig in dem die Kündigung der Mitgliedschaft von der Mitgliederversammlung bestätige wurde.
Der Vorstand bedankt sich bei allen, die für die Organisation und Umsetzung der Versammlung beigetragen haben.

Der Vorstand

Foto/Text JJ