Dienstleister für Taxiunternehmen, die spezialisiert sind auf die elektronische Erfassung und Bereitstellung von Taxameterdaten.

Einführung der Fiskaltaxameter zum 1. Januar 2017

Ab dem 1. Januar 2017 muss jedes Taxameter die Anforderungen aus dem o.g. BMF-Schreibens erfüllen. Die Nichterfüllung dieser Pflichten wird als schwerer Verstoß gegen die steuerrechtlichen Pflichten gewertet. Neben möglichen Hinzuschätzungen wird die Finanzbehörde künftig den Betrieb eines Taxis ohne sog. Fiskaltaxameter ausnahmslos beanstanden und ggf. das LABO gem. § 25 PBefG über diesen schweren steuerrechtlichen Verstoß zur Überprüfung der Zuverlässigkeit des betreffenden Unternehmers informieren.

Nach dem gegenwärtigen Stand ist hierfür – neben anderen – insbesondere das INSIKA-Verfahren geeignet.

Bei Anträgen auf Ersterteilung, Erneuerung oder Änderung Geschäftsführung einer Taxigenehmigung und bei dem Austausch von Fahrzeugen muss ein Nachweis über den Einbau eines sog. Fiskaltaxameters vorgelegt werden.

Für diejenigen, die sich für die Technik und das Verfahren interessieren, haben wir eine kurze Anleitung vorbereitet.

Zuerst bedarf es für die Nutzung des INSIKA Verfahrens eine Beantragung einer INSIKA-Smartcard. Die INSIKA-Smartcard ist für 3 Jahre gültig und kostet 69,00 Euro zzgl. der gesetzlichen MwSt

Bei der Beantragung der INSIKA-Smartcard muss zuerst die Umsatzsteuer Identifikationsnummer angegeben (DE Block mit 9 Ziffern) werden.

Sollten man noch keine Umsatzsteuer Identifikationsnummer haben, kann man diese online (http://www.bzst.de) oder schriftlich beim Bundeszentralamt für Steuern Dienstsitz Saarlouis 66738 Saarlouis beantragen.

Nachdem man seine Umsatzsteuer Identifikatinsnummer bekommen hat, folgt als zweiter Schritt die Beantragung der INSIKA-Smartcard. Die Bestellung kann online bei der Bundesdruckerei/D-Trust  www.d-trust.de/insika beantragt werden.

Nach Erhalt der INSIKA-Smartcard und der PIN-Nummer muss noch ein Vertrag mit einem Dienstleister abgeschlossen werden, da von diesem die Daten der INSIKA-Smartcard ausgelesen und gespeichert werden.

Der Einbau der INSIKA-Smartcard in die Sicherheitseinheit und der Anschluss an das Taxameter müssen durch eine autorisierte Servicewerkstatt des Taxameterherstellers oder Herstellers der Signiereinheit erfolgen.