Das Personenbeförderungsgesetz differenziert u.a. zwischen dem Verkehr mit Taxis und dem Verkehr mit Mietwagen. Zum Schutz der Existenz- und der Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes unterliegt deshalb jeglicher Mietwagenverkehr besonderen Beschränkungen, nachzulesen in § 49 Absatz 4 PBefG. Unter anderem darf Werbung für Mietwagenverkehr nicht zu einer Verwechslung mit dem Taxiverkehr führen können.
Die Wirklichkeit ist hier leider anders als die Realität. Diese lässt uns nun fragen, ob das Aufhalten von Uber-Taxisimulanten überhaupt noch möglich ist. Wir gehen davon aus, dass zurzeit ca. 3.000 Fahrzeuge in Berlin für Uber tätig sind. Schamlos ziehen diese mit dem Spruch „Innovation ist nicht aufzuhalten“ Parallelen mit dem Taxigewerbe als angeblichen Next Step. Dass damit ein massiver Gesetzesbruch von den Mietwagenbetrieben betrieben wird, kümmert niemanden. Wir sprechen hier von Unternehmern, die sich an keine Gesetze halten und von dem Gesetzgeber dabei noch geduldet werden. Taxiunternehmer dagegen müssen sich religiös an viele Regeln halten, wie z. B. der Ortskundeprüfung oder den Fiskaltaxameter, welcher Umsatz und Arbeitszeit aufzeichnet. Nicht Einhaltung haben hier meist existenzgefährdende Konsequenzen.
Für Uber-Fahrer gilt das nicht. Keine Fiskaltaxameter, keine Kennzeichnung von Mietwagenfahrzeugen und keine unangekündigten Kontrollen. Keine Tarife, denn der Preis bestimmt ein Algorithmus, der sich nach der aktuellen Nachfrage richtet. Es ist fast schon witzig, wie Uber-Fahrer Regeln brechen und sich dabei selbst ausbeuten. Das ist die dunkle Seite der Digitalisierung.
Ist das die Zukunft, der Next Step, des Taxigewerbes? Ich hoffe nicht.
Leszek Nadolski