TSE für Taxameter

2025-02-12T18:49:31+00:00Februar 12, 2025|

Schon seit dem 1. Januar 2024 ist es gemäß den Vorgaben des Bundesfinanzministeriums vorgeschrieben, dass alle Taxameter – sowohl alte als auch neue Modelle – mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgestattet sein müssen. Eine Ausnahme galt für Taxameter, die noch vor dem 1. Januar 2021 mit Insika in Betrieb genommen wurden; diese dürfen noch bis zum 31. Dezember 2025 verwendet werden. In Berlin ist das längst bekannt und kein großes Thema mehr – wäre da nicht eine kleine Änderung, die nun auf uns zukommt.

Unternehmen, die bereits auf TSE umgestiegen sind, müssen diese ab 2025 beim Finanzamt melden. Dafür gilt eine Übergangsfrist bis Juli 2025.

Ab dem 1. Januar 2025 greift die gesetzliche Meldepflicht für elektronische Kassensysteme (TSE) gemäß den neuen Anforderungen der Abgabenordnung (§ 146a AO). Das bedeutet, dass Taxameter als Kassensysteme über Elster beim zuständigen Finanzamt gemeldet werden müssen. Wir empfehlen ausdrücklich, die TSE-Verpflichtung ernst zu nehmen und rechtzeitig umzusetzen.

Die anschließende Elster-Registrierung ist kein großer Aufwand. Dafür sind jedoch bestimmte Angaben erforderlich, die im elektronischen Aufzeichnungssystem (eAs) hinterlegt werden müssen.

  • Software des eAs
  • Software-Version des eAs
  • Seriennummer des eAs / Software-App
  • Hersteller des eAs
  • Modell des eAs

Aber keine Panik – wir haben noch genügend Zeit, um die Anforderungen zu erfüllen. Wir sammeln bereits die erforderlichen Informationen, um diese Hürde gemeinsam zu meistern. Sobald uns alle notwendigen Angaben vollständig vorliegen, informieren wir umgehend.

Der Vorstand

Verkehrsausschuss

2025-02-02T12:15:55+00:00Februar 2, 2025|

Wir haben schon immer darauf hingewiesen, dass Vermittlungsplattformen wie Uber und Bolt mit Dumpingpreisen auf dem Markt agieren und dem klassischen Taxi-Gewerbe wirtschaftlichen Schaden zufügen. In der Anhörung des Verkehrsausschusses am 29.01.2025 im Berliner Abgeordnetenhaus bestätigte ein hochrangiger Zollbeamter diese Aussage und bekräftigte, dass zahlreiche Fahrer der Mietwagenunternehmen, die von Uber oder Bolt vermittelt werden, teilweise schwarzarbeiten und gleichzeitig Sozialhilfe beziehen.
Gleichzeitig ist die zuständige Behörde (LaBo) zunehmend erfolgreicher gegen illegale Unternehmen vorgegangen. Im letzten Jahr wurden zahlreichen Unternehmen mit über 1.600 Fahrzeugen die Genehmigungen entzogen.
Deshalb begrüßen wir die einstimmige Entscheidung des Verkehrsausschusses, dass die Senatsverwaltung erneut die Einführung von Mindestpreisen für Mietwagen prüft, die über Plattformen wie Uber und Bolt angeboten werden. Alle diese Maßnahmen sowie die Einführung des Tarifkorridors mit Festpreisen im letzten Jahr haben dazu beigetragen, dass sich die Situation des Berliner Taxigewerbes spürbar verbessert hat.
Wir danken allen Beteiligten, insbesondere dem verkehrspolitischen Sprecher der SPD, Tino Schopf, für seinen unermüdlichen Einsatz für das Taxigewerbe und hoffen, dass die Einführung der Mindestentgelte nicht lange auf sich warten lässt.

Der Vorstand

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