TSE für Taxameter
Schon seit dem 1. Januar 2024 ist es gemäß den Vorgaben des Bundesfinanzministeriums vorgeschrieben, dass alle Taxameter – sowohl alte als auch neue Modelle – mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgestattet sein müssen. Eine Ausnahme galt für Taxameter, die noch vor dem 1. Januar 2021 mit Insika in Betrieb genommen wurden; diese dürfen noch bis zum 31. Dezember 2025 verwendet werden. In Berlin ist das längst bekannt und kein großes Thema mehr – wäre da nicht eine kleine Änderung, die nun auf uns zukommt.
Unternehmen, die bereits auf TSE umgestiegen sind, müssen diese ab 2025 beim Finanzamt melden. Dafür gilt eine Übergangsfrist bis Juli 2025.
Ab dem 1. Januar 2025 greift die gesetzliche Meldepflicht für elektronische Kassensysteme (TSE) gemäß den neuen Anforderungen der Abgabenordnung (§ 146a AO). Das bedeutet, dass Taxameter als Kassensysteme über Elster beim zuständigen Finanzamt gemeldet werden müssen. Wir empfehlen ausdrücklich, die TSE-Verpflichtung ernst zu nehmen und rechtzeitig umzusetzen.
Die anschließende Elster-Registrierung ist kein großer Aufwand. Dafür sind jedoch bestimmte Angaben erforderlich, die im elektronischen Aufzeichnungssystem (eAs) hinterlegt werden müssen.
- Software des eAs
- Software-Version des eAs
- Seriennummer des eAs / Software-App
- Hersteller des eAs
- Modell des eAs
Aber keine Panik – wir haben noch genügend Zeit, um die Anforderungen zu erfüllen. Wir sammeln bereits die erforderlichen Informationen, um diese Hürde gemeinsam zu meistern. Sobald uns alle notwendigen Angaben vollständig vorliegen, informieren wir umgehend.