Taxameter-Eichung

2019-10-23T18:29:43+00:00September 28, 2019|

Hinweise des Landesamtes für Mess- und Eichwesen Berlin-Brandenburg zur Eichung von Taxametern in Verbindung mit der Änderung der Taxi-Tarifverordnung in Berlin zum 01.10.2019

Die Eichfrist bei Taxametern beträgt ein Jahr. Zur fortlaufenden Verwendung eines Taxameters im Rahmen der Personenbeförderung ist eine regelmäßige Eichung erforderlich. Diese Eichung muss vom Taxibetreiber, dem Verwender, rechtzeitig vor Ablauf der bestehenden Eichfrist beantragt werden. Das Eichrecht nennt als rechtzeitige Antragstellung für eine Eichung eine Frist von mindestens 10 Wochen vor Ablauf einer Eichfrist des Messgerätes.
Das Taxameter kann in diesem Fall bis zum vereinbarten Eichtermin weiter verwendet werden, auch wenn der vereinbarte Eichtermin nach Ablauf der bestehenden Eichfrist im neuen Jahr liegt.

Bei späteren Eichanträgen (innerhalb der 10 Wochen vor Ablauf der Eichfrist) erfolgt über das Online-Terminsystem für den Standort Berlin (Eichamt Berlin) neben dem Eichantrag gleichzeitig auch die Beantragung auf eine Gestattung der weiteren Verwendung des Taxameters bis zum vereinbarten Eichtermin. Liegt der vereinbarte Eichtermin nach Ablauf der Eichfrist, ist die Genehmigung dieses zusätzlichen Antrags gebührenpflichtig und wird im Rahmen der nächsten Eichung als Gebühr mit den Eichgebühren erhoben.
Für die Durchführung der Eichung am Standort Berlin (Eichamt Berlin) stellt man automatisch mit der erfolgreichen Terminbuchung im Online-Terminsystem einen Eichantrag.
Die Möglichkeiten zur Antragstellung der Eichung sowie ggf. erforderlicher Beantragung der weiteren Verwendung des Taxameters in unseren anderen Standorten (Fürstenwalde, Eberswalde und Cottbus) finden Sie auf unserer Homepage unter:

http://lme.berlin-brandenburg.de/sixcms/detail.php/876684

Werden bei einem Eingriff (z. B. Reparaturarbeiten) an einem geeichten Taxameter durch einen befugten Fachbetrieb eichamtliche Kennzeichen u.a. Sicherungsstellen entwertet oder entfernt, eichrechtlich sprechen wir dabei von einer Instandsetzung, muss das Taxameter erneut geeicht werden.
Dem Verwender obliegt als Taxibetreiber dabei die Pflicht, nach einem solchen Eingriff unverzüglich bei der zuständigen Behörde für das Taxameter einen Eichantrag zu stellen.
Das Taxameter kann grundsätzlich bis zum vereinbarten Eichtermin weiter verwendet werden. Sprechen Sie dazu aber Ihren Taxameter-Servicedienstleister an.
Im Weiteren verhält es sich wie bei der turnusmäßigen jährlichen Eichung: bei unverzüglicher Antragstellung können Sie das Taxameter bis zum Eichtermin weiter nutzen.

Durch die bevorstehende Tarifänderung in Berlin muss in Folge der erforderlichen Tarifprogrammierung ein Eingriff am Taxameter vorgenommen werden. Dies stellt aus eichrechtlicher Sicht einen messtechnisch relevanten Eingriff am Taxameter dar. Es darf nur weiterverwendet werden, wenn dieser Eingriff im Rahmen der vorbeschriebenen Instandsetzung erfolgt ist und die Eichung unverzüglich beantragt wird.
Bereits gestellte Eichanträge bzw. gebuchte Termine können für die erforderliche Eichung im Rahmen des Tarifwechsels genutzt werden.

Herausgeber der Information ist das Landesamt für Mess- und Eichwesen Berlin-Brandenburg

Tarifänderung – Endlich!

2019-10-23T16:16:01+00:00September 18, 2019|

ZehnteVerordnungHeute, am 17.09.2019 erfolgte die Veröffentlichung der zehnten Verordnung zur Änderung der Verordnung über Beförderungsentgelte im Taxenverkehr im Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 25. Diese Verordnung tritt am 14. Tag nach Veröffentlichung, also am 1. Oktober 2019 in Kraft. Die Fahrpreisanzeiger (Taxameter) sind spätestens am 28. Tag nach Inkrafttreten dieser Verordnung auf den neuen Tarif umzustellen. Das Umprogrammieren der Taxameter kann ab morgen, den 18.09.2019 erfolgen. Unsere Mitglieder erhalten bei der Umprogrammierung  durch die Werkstatt Heedfeld in der Persiusstraße 7, 10245 Berlin, 5,00 € Rabatt.

Leider läßt sich der Spiegeltaxameter Hale SPT-03 nicht im Voraus programmieren, weshalb die Tarifprogrammierung nicht vor dem 01.10.2019 vorgenommen werden kann.

Festlicher Sommerausklang

2019-10-23T16:21:04+00:00September 15, 2019|

Es wird wohl eine der letzten Freiluftveranstaltungen in diesem Jahr gewesen sein. Sogar das Wetter spielte mit. Gleich nach dem Sommerfest im Berliner Taxizentrum, zu dem uns auch wieder Berliner Entscheidungsträger ihre Aufmerksamkeit zollten, – die Einladungen sind hoffentlich pünktlich eingegangen – lud uns freundlicherweise die SPD zu ihrem Sommerfest nach Kladow ein, wo wir als Taxiinnung erneut mit einem eigenen Informationsstand zugegen sein durften, um die Belange des Taxigewerbes in die Öffentlichkeit zu tragen. Natürlich freuen wir uns hierüber. Aber warum lädt uns immer nur die SPD ein, wo es doch in Berlin diverse Parteien und Institutionen gibt? Insbesondere in Zusammenhang mit Umwelt- und Verkehspolitik wirkt die Ignoranz der Grünen verstörend. Aber wir würden uns auch vom „Klassenfeind“ einladen lassen, der uberfreundlichen CDU oder den liberalisierungsfreundlichen Liberalen der FDP. Hier ist noch beharrliche Überzeugungsarbeit zu leisten, denn eines können wir als Lobbyisten für unser Gewerbe nicht: Mit einer kleinen Spende den Betriebskindergarten ermöglichen. Wir müssen wirklich von unserer Notwendigkeit überzeugen. Um so wichtiger ist es, dass wir die SPD auf der Seite von uns Kleingewerbetreibenden wissen, zu deren natürlicher Klientel wir qua sozialem Status gehören und weil wir als gesamtes Taxigewerbe nicht nur ein Personenbewegungsnetz sind sondern damit gleichzeitig auch ein Kommunikationsnetz und somit insgesamt ein wesentlicher Bestandteil des Sozialgefüges.

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