Nochmal zur Erinnerung!
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Das Bundesministerium der Finanzen hat am 29. Mai 2018 mit einem so genannten BMF-Schreiben den Anwendungserlass zur Abgabenordnung um Regelungen zur Kassen-Nachschau ergänzt. „Mit sofortiger Wirkung“ können die Finanzbehörden demnach die „Ordnungsmäßigkeit der Kassenaufzeichnungen“ und die „ordnungsgemäße Übernahme der Kassenaufzeichnungen in die Buchführung“ ohne Vorankündigung prüfen.
Der Kassennachschau unterliegen nicht nur elektronische und PC-gestützte Registrierkassen, sondern auch Taxameter, Wegstreckenzähler oder Waagen mit Registrierkassenfunktion. Das Schreiben des Finanzministeriums definiert Taxameter als Kasse. Mit der nun erfolgten Einstufung dürfen sämtliche Taxameter und Wegstreckenzähler ohne Voranmeldung während der Geschäftszeiten überprüft werden. Auch die Geschäftsräume von Taxi- und Mietwagenbetreiben dürfen spontan besucht werden.
Vorstand
Am 12. Juni 1900 fand die Gründungsversammlung der Personen-Lohnfuhrwerks-Innung der Vorgänger der heutigen „Innung“ statt. Seit 118 Jahren hat sich die Innung des Berliner Taxigewerbes e.V. als Partner des Berliner Taxigewerbes gesehen und sich für die Belange des Berliner Taxigewerbes eingesetzt. War es zu Beginn das Problem das an den Warteplätzen genügend Wasser für die Droschkenpferde vorhanden war, wurden später die Telefonnummern der Taxirufsäulen im Berliner Telefonbuch auf der zweiten Seite platziert. Der Erhalt von bestehenden Taxiplätzen sowie die Einrichtung von neuen Taxiplätzen war über die gesamte Zeit ein wichtiger Bestandteil der Arbeit der „Innung“. Auch wurde die „Innung“ als Ansprechpartner für die Behörden in der gesamten Zeit gesehen. Sollten die Taxitarife neu definiert werden oder Zulassungsvoraussetzung für die P-Schein-Prüfung verändert werden, stets wurde um eine Stellungnahme der Innung gebeten.
Von der Pferdedroschke damals bis zur Taxiapp heute hat das Berliner Taxigewerbe für die Mobilität der Berliner Bevölkerung gesorgt.
Wir sind verlässlich und modern
Vorstand