Taxi Berlin – Hier spricht Tiffany Taxi: Zu Gast Hayrettin Şimşek, 2. Vorsitzender der Innung des Berliner Taxigewerbes e.V.
Beitragsfoto: Innung des Berliner Taxigewerbes e.V.
Beitragsfoto: Innung des Berliner Taxigewerbes e.V.
Tino Schopf (SPD) hat am Freitag, 24.9.2021, mit seinem Team einen Infostand vor dem Mühlenberg-Center eingerichtet und unser Vorstand hat die Gelegenheit genutzt um für sein Engagement für das Berliner Taxigewerbe mit einer kleinen Aufmerksamkeit zu bedanken. Franziska Giffey durften wir ebenfalls unser Dankeschön persönlich vor Ort beim Wahlkampf übergeben: Politische Unterstützung und Arbeit ist wichtiger denn je.
In den letzten Jahren hat sich Tino Schopf bereits mehr als ein zuverlässiger Ansprechpartner für das Taxi zur Verfügung gestellt und zahlreiche Anfragen in das Abgeordnetenhaus getragen. Über die sozialen Medien konnten die Menschen ebenfalls erfahren, wie wichtig das Taxi ist: „Das Taxi ist Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge. Man kann es gar nicht oft genug betonen”, heißt es unter anderem in seinem Beitrag, der unter dem Link nachgelesen werden kann.
Die Problematik des Berliner Taxigewerbes sind dem SPD Politiker sehr bekannt, trotzdem nutzen wir jede Möglichkeit, um uns regelmäßig mit ihm auszutauschen. Daher haben wir uns entschlossen, ihn bei der Arbeit zu besuchen und ein kleines Geschenk zu überreichen.
vlnr: Leszek Nadolski, Franziska Giffey, Mandy Pohl, Tino Schopf, Hayrettin Şimşek Foto: Innung des Berliner Taxigewerbes e. V.
Auch Franziska Giffey, die sehr gute Chancen hat, Bürgermeisterin von Berlin zu werden, bekennt sich zum Taxigewerbe und nutzt ein „eTaxi” als Fortbewegungsmittel um ihre Veranstaltungen zu erreichen. Bisher gab es noch nie, dass eine Spitzenpolitikerin sich mit einem „Taxi” offen der Öffentlichkeit zeigt. Dafür wollten wir uns ebenfalls erkenntlich zeigen und haben sie bei ihrer Visite am Infostand vor dem Mühlenberg-Center getroffen.
An dieser Stelle möchten wir uns auch herzlich bei Bünyamin Canpolat, Berliner Taxiwerbung, bedanken, der in einer sehr kurzfristig geplanten Aktion die Modell-Taxis (1:18) hergerichtet und beklebt hat.
Nur gemeinsam mit der Politik können wir mit gewerbepolitischer Arbeit unsere Zukunft im Personenbeförderungsgewerbe festigen und ausbauen: Nach den Wahlen sind vor den Wahlen und die nächste Koalitionsvereinbarung ist wichtiger denn je.
Der Vorstand
Bildergalerie:
Fotos: Innung des Berliner Taxigewerbes
Die Berliner Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe hat das Förderprogramm Wirtschaftsnahe Elektromobilität (WELMO) bis 31. Dezember 2023 verlängert.
Das Förderprogramm WELMO, mit dem der Berliner Senat den Anteil elektrisch angetriebener Gewerbefahrzeuge möglichst schnell erhöhen möchte, umfasst seit Anfang an auch ein Taxi-Modul.
Berliner Taxiunternehmer können bis zu 15.000 Euro Förderung für ihr neues E-Taxi bei der Investitionsbank Berlin beantragen. Voraussetzungen für die Förderung sind: Betriebssitz oder Niederlassung in Berlin; Fahrzeug muss auf den Antragsteller zugelassen sein und (überwiegend in Berlin) als Taxi (nicht als Mietwagen) eingesetzt werden; Mindestzulassungsdauer: 12 Monate.
Wie geht’s weiter?
1. Angebot des Händlers einholen
2. WELMO-Antrag stellen und Zuwendungsbescheid abwarten (ist man antragsberechtigt?)
3. Fahrzeug kaufen oder leasen
4. Antrag auf Umweltbonus beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stellen und Auszahlung erhalten
5. WELMO-Auszahlung beantragen und erhalten
Für weitere Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Wer vorab ein e-Taxi ausprobieren möchte, kann sich gerne bei uns melden.
Der Vorstand
Wegen der geringen Anzahl an laderechtigten Taxen müssen Fahrgäste am Flughafen BER weiterhin lange auf Taxen warten. Das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) hatte vor fast einem Jahr ihr Auslosverfahren für die Ladeberechtigung, ohne vorher die Gewerbevertreter einzubeziehen, durchgeführt. Sogar das Verwaltungsgericht hatte das Vorgehen als „grob rechtswidrig” eingestuft.
Vorab erstmal die gute Nachricht: Die Pflicht zum Erwerb bzw. Besitz einer erweiterten Ortskundeprüfung für den Landkreis LDS bzw. die als Pflichtfahrbereich definierten Kreise und Gemeinden entfällt aufgrund der am 02.08.2021 in Kraft getretenen Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).
Nun zum Thema, das uns alle hart betrifft:
Die vor fast einem Jahr „grob rechtswidrig” ausgelosten Taxen verlieren am 31.Oktober 2021 ihre einjährige Ladeberechtigung am Flughafen BER. Interessenten sollen sich bis zum 15. September 2021 per Mail bewerben, um ins Lostopf zu kommen. Alles schön und gut, aber einige Rahmenbedingungen sind „völlig praxisfern” und als Gewerbevertretung wurde uns auch diesmal keine Gelegenheit gegeben, Einfluss darauf zu nehmen.
Nämlich:
„Zur Zulassung für den Zeitraum vom 01.11.2021 bis zum 31.10.2022 führt das LABO ein gesondertes Interessenbekundungsverfahren gemäß den nachfolgenden Bestimmungen durch. Es können zunächst 300 Berliner Taxen eine ab dem 01.11.2021 gültige Ladeberechtigung am BER erhalten. Diese Zahl kann entsprechend der Entwicklung der Fluggastzahlen bis auf maximal 550 Berliner Taxen erhöht werden.”
Es ist davon auszugehen, dass die täglich wachsende Nachfrage mit dieser geringen Anzahl nicht ausreichend gedeckt sein wird. Unser Vorschlag: Alle Berliner Taxen sollten eine Ladeberechtigung erhalten und dafür alle LDS-Taxis überall in Berlin Fahrgäste aufnehmen können. Außerdem wäre ein gemeinsamer Taxitarif nötig, um mehr Transparenz zu erhalten.
4. „Die ausgewählten Taxen haben sich in mindestens 80 % der ab dem 01.11.2021 bis zu einem individuellen, durch das LABO festgelegten Kontrollzeitpunkt gefahrenen Schichten mindestens einmal pro Schicht am Bereitstellungsplatz am BER bereitzuhalten. Zum Zwecke der Kontrolle dieser Verpflichtung wird der Betreiber des Bereitstellungsplatzes bzw. der Taxen-Vorfahrt am BER die von ihm erfassten Ein- und Ausfahrtdaten dem LABO übermitteln. Mit Einreichen einer Bewerbung erklärt sich der Bewerber konkludent zur Übermittlung der von ihm erfassten Aus- und Einfahrdaten einverstanden; eine darüber hinausgehende förmliche Einverständniserklärung ist nicht notwendig“.
„Bei Nichtbeachtung der Verpflichtung nach Satz 1 kann das LABO eine bereits erteilte Ladeberechtigung widerrufen“.
Ist dieser 4. Punkt mit den Grundsätzen der unternehmerischen Freiheit vereinbar? Taxibetriebe haben zwar eine Betriebspflicht, aber keine Behörde kann einem Betrieb im Pflichtfahrgebiet vorschreiben, dass ein bestimmter Halteplatz angefahren werden muss. Wie sollen die Unternehmer bei einer Betriebsprüfung ihre ungewöhnlichen Leerkilometer begründen, oder zahlt das LABO diese Differenz gegenüber das Finanzamt?
„Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass eine persönliche Vorsprache beim LABO aufgrund der geltenden Regeln zur Eindämmung der Covid19-Pandemie derzeit leider nicht möglich ist. Fragen zum Verfahren können daher nur per Email oder schriftlich erfolgen.”
post.fahrerlaubnis(at)labo.berlin.de
Wir sind gegen diese Rahmenbedingungen und fordern daher die zuständige Behörde auf unverzüglich eine Korrektur vorzunehmen.
So lassen wir uns nicht diktieren!