Sonderregelung am BER zur dauerhaften Regelung

2021-09-03T20:53:17+00:00September 3, 2021|

Nur mit einer Ladeberechtigung und einem APCOA-Transponder dürfen normalerweise Fahrgäste am Taxihalteplatz am BER befördert werden, es sei denn, die Fahrgäste bestellen ihre Fahrer, oder, so wie es momentan aussieht, die Bahn streikt – der Flughafen-Express FEX und die S-Bahn-Linie 45 fallen aus und andere Züge fahren seltener, der Andrang auf Taxis noch größer sein könnte, wird mit dieser Sonderregelung reagiert: Um den Passagieren trotz Bahnstreik ein adäquates Angebot machen zu können, werden 600 bis 800 zusätzliche Taxis aus Berlin benötigt, die auf der Grundlage der VBB-Entscheidung von der FBB angefordert werden. Diese zusätzlichen Taxis benötigen in einer solchen Situation keine gesonderte Genehmigung aus Berlin oder dem LDS. Sobald der GDL-Streik beendet ist, verliert diese Sonderregelung ihre Gültigkeit.

Ab sofort dürfen bis 07.09.2021, 02:00 Uhr, in Abstimmung mit dem Landratsamt LDS (Fr. Zettwitz) Berliner Taxis auch ohne Ladeberechtigung am BER laden. Dabei werden ladeberechtigte Taxis mit APCOA-Transponder weiterhin über den Taxispeicher zu den Ladezonen Nord und Süd geleitet. Zusätzliche Berliner Taxis ohne APCOA-Transponder nutzen ausschließlich die linke Durchfahrtsspur der Ankunftsebene auf der Vorfahrt E0 (siehe Plan).

 

Quelle: FBB

 

Die Schranken der Durchfahrtsspur werden in diesem Zeitraum für Taxis geöffnet sein, und in der Durchfahrtsspur wird auf der rechten Spur dicht am Bordsteig entlang der gesamten Länge geladen. Außerdem darf zum langsamen Vorbeifahren die linke Spur genutzt werden.

Das Berliner Taxigewerbe hilft gerne am BER aus, aber damit ist das Problem immer noch nicht aus der Welt: Je höher die Anzahl der Flugpassagiere wird, desto öfter und länger werden Fahrgäste auf Taxis warten müssen. Die Fashion Week 2021 fängt am Montag, dem 6. September 2021, an und die Teilnehmer*innen und Besucher*innen sollten nicht dadurch einen schlechten Eindruck von unserer Stadt bekommen, dass sie keine Taxis am BER vorfinden.
Tausende Leerkilometer werden weiterhin anfallen, wenn Taxis ohne Ladeberechtigung das Flughafengelände verlassen müssen. Einen Klimaschutz-Preis wird die Verkehrssenatorin dafür nicht bekommen.

Die Taxi-Situation am Flughafen sorgt seit Längerem für Diskussionen. Warum also sollte diese Sonderregelung nicht zur dauerhaften Regelung werden?

Wir wünschen es uns nicht für uns alleine, sondern für alle Menschen, die problemlos ihrer Mobilität nachgehen wollen – und dem nachhaltigen Klimaschutz.

Der Vorstand

Behörde diktiert die Ladeberechtigung für Berliner Taxen am Flughafen BER!

2021-09-03T20:02:28+00:00August 4, 2021|

Wegen der geringen Anzahl an laderechtigten Taxen müssen Fahrgäste am Flughafen BER weiterhin lange auf Taxen warten. Das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) hatte vor fast einem Jahr ihr Auslosverfahren für die Ladeberechtigung, ohne vorher die Gewerbevertreter einzubeziehen, durchgeführt. Sogar das Verwaltungsgericht hatte das Vorgehen als „grob rechtswidrig” eingestuft.

Vorab erstmal die gute Nachricht: Die Pflicht zum Erwerb bzw. Besitz einer erweiterten Ortskundeprüfung für den Landkreis LDS bzw. die als Pflichtfahrbereich definierten Kreise und Gemeinden entfällt aufgrund der am 02.08.2021 in Kraft getretenen Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).

Nun zum Thema, das uns alle hart betrifft:

Die vor fast einem Jahr „grob rechtswidrig” ausgelosten Taxen verlieren am 31.Oktober 2021 ihre einjährige Ladeberechtigung am Flughafen BER. Interessenten sollen sich bis zum 15. September 2021 per Mail bewerben, um ins Lostopf zu kommen. Alles schön und gut, aber einige Rahmenbedingungen sind „völlig praxisfern” und als Gewerbevertretung wurde uns auch diesmal keine Gelegenheit gegeben, Einfluss darauf zu nehmen.

Nämlich:

„Zur Zulassung für den Zeitraum vom 01.11.2021 bis zum 31.10.2022 führt das LABO ein gesondertes Interessenbekundungsverfahren gemäß den nachfolgenden Bestimmungen durch. Es können zunächst 300 Berliner Taxen eine ab dem 01.11.2021 gültige Ladeberechtigung am BER erhalten. Diese Zahl kann entsprechend der Entwicklung der Fluggastzahlen bis auf maximal 550 Berliner Taxen erhöht werden.”

Es ist davon auszugehen, dass die täglich wachsende Nachfrage mit dieser geringen Anzahl nicht ausreichend gedeckt sein wird. Unser Vorschlag: Alle Berliner Taxen sollten eine Ladeberechtigung erhalten und dafür alle LDS-Taxis überall in Berlin Fahrgäste aufnehmen können. Außerdem wäre ein gemeinsamer Taxitarif nötig, um mehr Transparenz zu erhalten.

4. „Die ausgewählten Taxen haben sich in mindestens 80 % der ab dem 01.11.2021 bis zu einem individuellen, durch das LABO festgelegten Kontrollzeitpunkt gefahrenen Schichten mindestens einmal pro Schicht am Bereitstellungsplatz am BER bereitzuhalten. Zum Zwecke der Kontrolle dieser Verpflichtung wird der Betreiber des Bereitstellungsplatzes bzw. der Taxen-Vorfahrt am BER die von ihm erfassten Ein- und Ausfahrtdaten dem LABO übermitteln. Mit Einreichen einer Bewerbung erklärt sich der Bewerber konkludent zur Übermittlung der von ihm erfassten Aus- und Einfahrdaten einverstanden; eine darüber hinausgehende förmliche Einverständniserklärung ist nicht notwendig“.

„Bei Nichtbeachtung der Verpflichtung nach Satz 1 kann das LABO eine bereits erteilte Ladeberechtigung widerrufen“.

Ist dieser 4. Punkt mit den Grundsätzen der unternehmerischen Freiheit vereinbar? Taxibetriebe haben zwar eine Betriebspflicht, aber keine Behörde kann einem Betrieb im Pflichtfahrgebiet vorschreiben, dass ein bestimmter Halteplatz angefahren werden muss. Wie sollen die Unternehmer bei einer Betriebsprüfung ihre ungewöhnlichen Leerkilometer begründen, oder zahlt das LABO diese Differenz gegenüber das Finanzamt?

„Hinweis:

Bitte beachten Sie, dass eine persönliche Vorsprache beim LABO aufgrund der geltenden Regeln zur Eindämmung der Covid19-Pandemie derzeit leider nicht möglich ist. Fragen zum Verfahren können daher nur per Email oder schriftlich erfolgen.”

post.fahrerlaubnis(at)labo.berlin.de

Wir sind gegen diese Rahmenbedingungen und fordern daher die zuständige Behörde auf unverzüglich eine Korrektur vorzunehmen.

So lassen wir uns nicht diktieren!

Der Vorstand
Nach oben