Abgeordnetenhaus von Berlin: Parlamentarische Anfragen zur Problematik des Berliner Taxigewerbes für das Jahr 2018.

Anfragen des Abgeordnetenhauses an den Senat sind ein wichtiges Mittel zur Ausübung der parlamentarischen Kontrolle (Kontrollrecht). Parlamentarische Anfragen sind das Fragerecht der Abgeordneten. Jede Abgeordnete und jeder Abgeordnete kann über bestimmte Vorgänge vom Senat Auskunft verlangen. Die Kleine Anfrage ist in § 50 der Geschäftsordnung des Berliner Abgeordnetenhauses geregelt und wurde durch die „schriftliche Anfrage“ in derselben Vorschrift ersetzt. Sie kann von einzelnen Abgeordneten gestellt und soll innerhalb von drei Wochen durch den Senat beantwortet werden. Anfrage und Antwort werden vom Präsidenten des Abgeordnetenhauses veröffentlicht.

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