Wegen der geringen Anzahl an laderechtigten Taxen müssen Fahrgäste am Flughafen BER weiterhin lange auf Taxen warten. Das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) hatte vor fast einem Jahr ihr Auslosverfahren für die Ladeberechtigung, ohne vorher die Gewerbevertreter einzubeziehen, durchgeführt. Sogar das Verwaltungsgericht hatte das Vorgehen als „grob rechtswidrig” eingestuft.
Vorab erstmal die gute Nachricht: Die Pflicht zum Erwerb bzw. Besitz einer erweiterten Ortskundeprüfung für den Landkreis LDS bzw. die als Pflichtfahrbereich definierten Kreise und Gemeinden entfällt aufgrund der am 02.08.2021 in Kraft getretenen Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).
Nun zum Thema, das uns alle hart betrifft:
Die vor fast einem Jahr „grob rechtswidrig” ausgelosten Taxen verlieren am 31.Oktober 2021 ihre einjährige Ladeberechtigung am Flughafen BER. Interessenten sollen sich bis zum 15. September 2021 per Mail bewerben, um ins Lostopf zu kommen. Alles schön und gut, aber einige Rahmenbedingungen sind „völlig praxisfern” und als Gewerbevertretung wurde uns auch diesmal keine Gelegenheit gegeben, Einfluss darauf zu nehmen.
Nämlich:
„Zur Zulassung für den Zeitraum vom 01.11.2021 bis zum 31.10.2022 führt das LABO ein gesondertes Interessenbekundungsverfahren gemäß den nachfolgenden Bestimmungen durch. Es können zunächst 300 Berliner Taxen eine ab dem 01.11.2021 gültige Ladeberechtigung am BER erhalten. Diese Zahl kann entsprechend der Entwicklung der Fluggastzahlen bis auf maximal 550 Berliner Taxen erhöht werden.”
Es ist davon auszugehen, dass die täglich wachsende Nachfrage mit dieser geringen Anzahl nicht ausreichend gedeckt sein wird. Unser Vorschlag: Alle Berliner Taxen sollten eine Ladeberechtigung erhalten und dafür alle LDS-Taxis überall in Berlin Fahrgäste aufnehmen können. Außerdem wäre ein gemeinsamer Taxitarif nötig, um mehr Transparenz zu erhalten.
4. „Die ausgewählten Taxen haben sich in mindestens 80 % der ab dem 01.11.2021 bis zu einem individuellen, durch das LABO festgelegten Kontrollzeitpunkt gefahrenen Schichten mindestens einmal pro Schicht am Bereitstellungsplatz am BER bereitzuhalten. Zum Zwecke der Kontrolle dieser Verpflichtung wird der Betreiber des Bereitstellungsplatzes bzw. der Taxen-Vorfahrt am BER die von ihm erfassten Ein- und Ausfahrtdaten dem LABO übermitteln. Mit Einreichen einer Bewerbung erklärt sich der Bewerber konkludent zur Übermittlung der von ihm erfassten Aus- und Einfahrdaten einverstanden; eine darüber hinausgehende förmliche Einverständniserklärung ist nicht notwendig“.
„Bei Nichtbeachtung der Verpflichtung nach Satz 1 kann das LABO eine bereits erteilte Ladeberechtigung widerrufen“.
Ist dieser 4. Punkt mit den Grundsätzen der unternehmerischen Freiheit vereinbar? Taxibetriebe haben zwar eine Betriebspflicht, aber keine Behörde kann einem Betrieb im Pflichtfahrgebiet vorschreiben, dass ein bestimmter Halteplatz angefahren werden muss. Wie sollen die Unternehmer bei einer Betriebsprüfung ihre ungewöhnlichen Leerkilometer begründen, oder zahlt das LABO diese Differenz gegenüber das Finanzamt?
„Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass eine persönliche Vorsprache beim LABO aufgrund der geltenden Regeln zur Eindämmung der Covid19-Pandemie derzeit leider nicht möglich ist. Fragen zum Verfahren können daher nur per Email oder schriftlich erfolgen.”
post.fahrerlaubnis(at)labo.berlin.de
Wir sind gegen diese Rahmenbedingungen und fordern daher die zuständige Behörde auf unverzüglich eine Korrektur vorzunehmen.
So lassen wir uns nicht diktieren!