Die gesetzlichen Grundlagen zur Erlangung des dafür erforderlichen Führerscheines zur Fahrgastbeförderung (FzF-Schein) bilden der § 48 der Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV) in der letzten Fassung vom 25. Februar 2000 (BGBl. I S. 141) sowie die Richtlinien zur Durchführung zur Ortskundeprüfung für Taxi-, Mietwagen und Krankenkraftwagenfahrer (Ortskundeprüfungsrichtlinien) vom 08. Juli 1999 (ABl. Nr. 39).
Ein entsprechender Antrag ist beim
Landesamt für Bürger und Ordnungsangelegenheiten(LABO)
Referat Fahrerlaubnisse, Personen- und Güterbeförderung
Puttkamer Straße 16-18
10969 Berlin
Abt.III C22 - Tel. 90 269-0 oder 90 269 24 72
Öffnungszeiten:
Montag bis Mittwoch von 07.30 Uhr bis 14.30 Uhr
Donnerstag von 11.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag von 07.30 Uhr bis 12.00 Uhr
zu stellen.
Neben dem erforderlichen Führerschein der Klasse B sind gesonderte Bescheinigungen über :
beizubringen.
Darüber hinaus ist ein Führungszeugnis, das keine schwerwiegenden Eintragungen enthalten darf, den Unterlagen beizufügen. Es kann bei jedem Bürgeramt gegen Gebühr beantragt werden. Das Flensburger Punkte-Konto sollte möglichst unbelastet sein. Von einer Antragstellung bei einem Punktestand von 6 Punkten sollte man Abstand nehmen.
Grundlage der oben angeführten Ortskundeprüfung ist der in den mit der Prüfung beauftragten Gewerbevertretungen erhältliche Ortskundekatalog. Die Teilnahme an einem entsprechenden Lehrgang zur Erlangung der erforderlichen Ortskenntnisse ist ratsam. Eine große Anzahl von Taxischulen bieten die Lehrgänge an.
Zur Ablegung der Ortskundeprüfung meldet sich der Bewerber in der Zeit
vom 01. April des Jahres bis zum 30. September des Jahres in der
und in der Zeit vom 01. Oktober des Jahres bis zum 31. März des Folgejahres beim
an.
Bei der Terminvergabe ist ein persönliches Erscheinen erforderlich, da der Nachweis der Identität durch die Vorlage eines amtlichen, mit einem Lichtbild versehenen und gültigen Personaldokument unbedingt erfolgen muß. Weitere Informationen zur Prüfung erhält der Bewerber dann vor Ort.
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