Ausnahmen für Umweltzone
Der Senat hat neue Ausnahmeregelungen für die zweite Stufe der Umweltzone beschlossen: Dieselfahrzeuge mit gelber Plakette können vorerst 1 Jahr weiter in der Umweltzone fahren, wenn es keine Rußpartikelfilter für das Modell gibt. Eine entsprechende
Bescheinigung des TÜV oder der DEKRA muss ab kommenden Jahr sichbar im Auto liegen. Halter, die ihr Dieselfahrzeug bereits mit einem Filter von der roten auf die gelbe Plakette nachgerüstet haben, erhalten eine zweijährige Schonfrist. Für den Wirtschaftsverkehr gilt, dass Nutzfahrzeuge mit einer gelben Plakette zwei Jahre weiter fahren können, wenn im Fuhrpark eines Betriebes mehr als ein Fahrzeug umzurüsten ist und die Nachrüstung wirtschaftlich nicht zu vertreten ist. Rote Plaketteninhaber bekommen eine Ausnahme, wenn der Kauf eines neuen Wagens wirtschaftlich nicht zu vertreten ist. Auch Unternehmen mit mehr als drei Fahrzeugen können eine Ausnahmegenehmigung bekommen, wenn der Fuhrpark über drei Fahrzeuge mit grüner Plakette verfügt, erhalten zwei Fahrzeuge mit gelber und ein Fahrzeug mit roter Plakette jeweils eine Ausnahmegenehmigung.
Die Einzelheiten aller Regelungen müssen noch in der Umwelt- und Stadtentwicklungsverwaltung beraten werden. Erst danach können wir unseren Mitgliedern genaue Informationen zur Vorgehensweise bei den Ausnahmegenehmigungen zur Verfügung stellen.
April 2009