31. Juli 2008Dö/Mi
Antrag auf Veränderung der Beförderungsentgelte im Taxenverkehr
Sehr geehrte Frau Junge-Reyer,
auf Grund der Kostenentwicklung seit der letzten Veränderung der Beförderungsentgelte im Taxenverkehr zum 27.02.2007, sowie der immer ständig steigenden Konzessionszahlen in Berlin, leiten wir Ihnen hiermit einen Antrag auf eine weitere Veränderung zu.
Danach sollten gelten:
1. Grundpreis in der Tarifstufe 1 3,20 € (bereits 0,20 € für die erste Teilstrecke enth.)
2. Kilometerpreis
0…..7 km 1,65 € je km
ab 7 km 1,28 € je km
3. Zuschläge für Wartezeiten (auch für verkehrsbedingte) von
mehr als 60 Sekunden je Stopp, die während der Inanspruchnahme der Taxe entstehen, ist ein Wartegeld von 25,00 € je Stunde zu erheben. Die Berechnung erfolgt jeweils nach den 60 vollendeten Sekunden.
4 . Kurzstrecke bis max . 2 km 4,00 €
5 . Die Zuschläge bleiben unverändert.
Begründung:
Die fixen und besonders die variablen Kosten sind seit der letzten Veränderung der Beförderungsentgelte in einem Maße gestiegen, dass unter den gegebenen und auch den zu erwartenden wirtschaftlichen Bedingungen in unserer Stadt ein wirtschaftliches Betreiben eines Taxiunternehmens nicht mehr möglich ist. In der Hoffnung, dass unser Antrag befürwortet wird und die Regelungen ab 01. Oktober 2008 Gültigkeit erlangen, verbleiben wir
mit freundlichen Grüßen
Bernd Dörendahl
1 . Vorsitzender der
Innung des Berliner Taxigewerbes e .V |
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Detlef Freutel
1. Vorsitzender des
Taxi-Verband Berlin/Brandenburg e .V . |