Zum 1. Juli 2005 haben sich die Beitragssätze der Krankenversicherungen geändert. Die Beitragssätze wurden auf Grund gesetzlicher Vorgaben um 0,9 % gemindert. Allerdings haben manche Krankenkassen zusätzliche Beitragsanpassungen vorgenommen, achten Sie bitte daher auf die Bekanntmachungen der Krankenkassen.
Arbeitnehmer müssen, seit dem 1. Juli 2005, einen Zusatzbeitrag von 0,9 % des beitragspflichtigen Einkommens entrichten. Dieser Zusatzbeitrag ist vom Arbeitgeber an die Krankenkassen abzuführen.
Das bedeutet der Arbeitgeber zieht 0,9 % des Bruttolohns, vom Lohn des Arbeitnehmers ab und überweist ihn zusammen mit den anderen Sozialabgaben an die Krankenkasse. Bei Arbeitnehmern in der Gleitzone werden 0,9 % der Beitragsbemessungsgrundlage abgezogen.
Für geringfügig entlohnte Beschäftigte (Minijob) ändert sich nichts.