Das Bundesministerium für Gesundheit informiert:
Darf ich im Taxi noch rauchen?
Wann gilt das Rauchverbot in Verkehrsmitteln des öffentlichen Personenverkehrs nach § 2 Nr. 2 Buchstabe b BNichtrSchG (Linienbusse, Schulbusse, Taxen etc.)?
Das Rauchverbot gilt während der gesamten Zeit des gewerblichen Einsatzes zur Personenbeförderung und damit nicht nur während der Beförderung von Fahrgästen, sondern etwa auch während betriebsbedingter Leerfahrten, Pausen-, Stand- oder Wartezeiten.
Keine Anwendung findet das Rauchverbot hingegen beispielsweise in Zeiten einer privaten oder sonstigen gewerblichen Fahrzeugnutzung, etwa zur Güterbeförderung. Auch in diesen Zeiten sollte jedoch ein unternehmerisches Interesse daran bestehen, dass nicht geraucht wird, da in Zukunft davon auszugehen ist, dass Fahrgäste vollständig rauchfreie Fahrzeuge erwarten.
Uwe Gawehn