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Bundeseinheitliche Taxifarbe – RAL 1015 – Hellelfenbein Beibehaltung oder Abschaffung ?

Es mutet schon eigenartig an, wenn sich ein als Dachverband des Deutschen Taxigewerbes bezeichnender Verein, der glaubt, die unterschiedlichen Interessenlagen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern gleichzeitig vertreten und in Übereinstimmung bringen zu können, mit allen Mitteln versucht, den das Gewerbe schützenden Ordnungsrahmen zu zerstören. Mit der Behauptung – die Farbvorschrift ist überholt und Beleg für eine Gängelung der Taxiunternehmer – hat sich der Vorstand des Taxiverbandes Deutschland e.V.(TVD) die Corporate Identity des Deutschen Taxigewerbes, die Farbe RAL 1015 – hellelfenbein –, als Hauptaktionsfeld auserkoren.

Leider ist diesen Bemühungen ein gewisser Erfolg beschieden. Nach gegenwärtig vorliegenden Informationen ergibt sich folgender Sachstand:

  1. Im Saarland haben 7 Unternehmer mit 11 Konzessionen die vom saarländischen Wirtschaftsminister, der sich die Aufhebung "unnötiger" Verwaltungsvorschriften zum Ziel gesetzt hat, ermöglichte Genehmigung zur Farbfreigabe in Anspruch genommen. Nach Aussagen des Landesverbandsvertreters hat eine Umfrage in der Region die Farbe Hellelfenbein auch weiterhin favorisiert. Eine Funkzentrale verweigert die Vermittlung andersfarbiger Taxen und hat eine Frist zur Abänderung der Farbgebung gesetzt. Der Unternehmer will ggf. dagegen gerichtlich vorgehen.
  2. Das Kabinett des Landes Niedersachsen hat trotz massiven Widerstandes des dortigen Landesverbandes den Beschluss gefasst, sich der Antragstellung des Saarlandes auf Farbfreigabe und Beendigung der Werbeflächeneinschränkung beim Bund-Länder-Fach-Ausschuss anzuschließen.
  3. Im Land Baden-Württemberg ist eine Ausnahmegenehmigung zur Werbeflächenausdehnung bereits erhältlich (sie schließt das gesamte Fahrzeug ausschließlich der Haube und des Daches ein). Es wird in Stuttgart ein Gutachten zur Farbfreigabe mittels eines zeitlich begrenzten Versuches erarbeitet.
  4. Auf der Generalversammlung der Münchner Taxigenossenschaft e.G. haben sich bei einem Abstimmungsverhältnis von 194:6 die Kollegen für die Beibehaltung der Farbe mit der Einschränkung ausgesprochen, jährlich eine erneute Abstimmung über die Farbfreigabe durchführen zu können.

Wolfgang Wruck

Wolfgang Wruck

Was spricht für die Beibehaltung der laut BO-Kraft vorgeschriebenen bundeseinheitlichen Taxifarbe – RAL 1015 – Hellelfenbein? „Hellelfenbein“ löste 1970 die Farbe "Schwarz" (eine sehr pflegeintensive Farbgebung) als Markenzeichen ab. Der Grund war die Notwendigkeit, die Taxe als gewerblicher Personenbeförderer aus der Masse der PKW herauszuheben und gleichzeitig eine Farbgebung mit einem großen Sicherheitswert, die unter allen witterungsbedingten Umständen mit zu den am sichtbarsten zählt, auszuwählen.

Eine Taxe an einsamer Stelle erregt anders als "normal"-farbige Fahrzeuge nicht nur die besondere Aufmerksamkeit der Kollegen oder der Polizei, sondern vor allem auch Dritter. Als überfallen bzw. abgängig gemeldete Taxen können aufgrund der derzeitigen Farbgebung schneller aufgefunden bzw. dem Opfer kann auch schneller zu Hilfe geeilt werden.

Von den Gegnern einer einheitlichen Farbgebung wird das Taxischild als das sichere Identifikationsmerkmal angesehen. Aus unserer Sicht - ein Riesenirrtum! Ein Schild mit einer Fläche von wenigen Quadratzentimetern, das bei Sonnenlicht nur schwer auszumachen ist, bedingt eine unmittelbare Nähe. Potentielle Fahrgäste im Großstadtgewimmel auf der Suche nach einem Taxi (zumindest rechnet man noch mit 20% winkenden Fahrgästen) orientieren sich an der Quadratmeter umfassenden Lackierung und nicht am Schild. Auch lassen sich in einer von Touristen stark besuchten Stadt Halteplätze leichter und schon von weitem als solche ausmachen. Ergänzend sollte man auch ältere bzw. sehschwache Personen nicht vergessen, denen die Erkennbarkeit ihrer Taxe wesentlich erleichtert wird.

Nur die Farbgebung und das Taxischild als Einheit sind die primären Erkennungsmerkmale.

Darüber hinaus ist ein Taxischild leicht besorgt und auf dem Dach befestigt. Es ist nicht nur zu vermuten, dass eine beliebige Farbgebung die Hemmschwelle senkt, sich einfach mit einem privaten PKW steuerfrei einige EURO dazu zu verdienen. Besonders bei Messen und anderen Großveranstaltungen werden ahnungslose Fahrgäste befördert, ohne darüber aufgeklärt zu sein, dass sie gar nicht oder nur unzureichend bei Unfällen versichert sind. Man kann mit Blick auf die desolate wirtschaftliche Lage (18% Arbeitslose) davon ausgehen, dass ein sprunghafter Anstieg der Schwarzarbeit die Folge ist. Die Anonymität der Großstadt ist der beste Nährboden für solche "Aktivitäten". Gerade die Verfechter der Farbfreigabe sollten angestrengt darüber nachdenken, ob ihr Ziel – Kampf gegen die Schwarzarbeit – damit nicht unterlaufen wird.

Der Argumentation, dass hellelfenbeinfarbige Fahrzeuge einen größeren Wertverlust erleiden, ist dadurch zu widerlegen, dass es inzwischen einen intakten Gebrauchttaximarkt gibt, der vor allem einen kurzfristigen Ersatz für Unfallfahrzeuge zu einem angemessenen Preis bei gegebenen technischen Standard ermöglicht. Auch ist ja wohl unbestritten, dass einem Taxi, unabhängig von der Farbgebung, der aufgrund der intensiven Nutzung überdurchschnittliche Verschleiß fast immer anzusehen ist. Der Rückschluss auf einen gewerblichen Gebrauch sollte auch den Papieren zu entnehmen sein. Zum heutigen Zeitpunkt ein als Taxi genutztes Fahrzeug gewinnbringend zu verkaufen, ist allein durch die gültigen gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften fast unmöglich. Zudem gibt es die Möglichkeit, durch eine hellelfenbeinfarbige Folierung den persönlichen Farbwunsch im Originallack zu verwirklichen. Nach Außerdienststellung und Beseitigen der Folierung erhält man praktisch ein nach außen hin jungfräulich wirkendes Fahrzeug, eine Wiederverkaufswert steigernde Maßnahme.

Ein weiteres Argument, das gegen eine Farbfreigabe spricht, ist der voraussichtliche Verlust des Privilegs der Busspurenbenutzung. Das Übersehen des Taxischildes durch andere PKW-Fahrer würde zu einem Nachzieheffekt führen. Die Folge wäre eine Gefährdung des ÖPNV-Status. Um auf die Wichtigkeit des ÖPNV-Status zu verweisen, soll kurz auf das Mobilitätsprogramm 2006 des Stadtentwicklungsplanes Verkehr hingewiesen werden. Dem Programm ist als Zielstellung zu entnehmen, dass der nicht motorisierte der stadtverträglichste Verkehr ist. Eine Förderung desselben ist nach vorliegenden Erfahrungen besonders wirkungsvoll und kosteneffizient. Entsprechend dieser Zielstellung ist der Fahrradverkehr (modal-split-Anteil von 10 % auf 13 %) und der Fußgängerverkehr zu fördern. Gleichzeitig wird den Mobilitätsbedürfnissen von Kindern und Jugendlichen unter anderem dadurch Rechnung, dass erweiterte Möglichkeiten zur Ausübung von Trendsportarten im öffentlichen Raum geschaffen werden. So werden die Radverkehrsnetze vervollkommnet und das Programm zur Verkürzung der Umsteigewege bei der Verknüpfung mit dem ÖPNV-Netz weiter verfolgt. Die bessere Verknüpfung der Strecken des ÖPNV-Netzes dient der Reduzierung des Geschwindigkeitsnachteiles des ÖPNV gegenüber dem motorisierten Individualverkehr (MIV). Damit ist die Stoßrichtung eindeutig, Zurückdrängen des MIV durch die Reduzierung des ihm bisher zur Verfügung stehenden Verkehrsraumes zugunsten des ÖPNV. Eine Zugehörigkeit ist darum überlebenswichtig. Ohne Not und Zwang sein primäres Erkennungszeichen aufzugeben, bedeutet Selbstmord und nicht Befreiung der Beschneidung unternehmerischen Entscheidungswillens. Es kann nicht im Interesse sein, uns beim Mietwagengewerbe mit seinen Beschränkungen und höheren Fixkosten anzulehnen und nur um vermeintlich die Ertragssituation zu verbessern, die Gefahr heraufzubeschwören, der verminderten Mehrwertsteuer verlustig zu gehen. Der Bundesfinanzminister wollte schon die 7 % ige Mehrwertsteuer auf Schokoladenprodukte abschaffen. Für das Taxigewerbe würde das einer Tariferhöhung um 8,4 % mit dem sich daraus ergebenden Fahrgastschwund bzw. einer zu Lasten des Unternehmers gehenden Umsatzeinbuße gleichkommen.

Letztendlich sei noch darauf hingewiesen, dass die Farbfreigabe wahrscheinlich ein Farbdiktat der Funkzentralen (siehe Schweden) auf den Plan ruft, so dass ein Funkzentralenwechsel mit einer Umlackierung zu kombinieren wäre. Eigene Farbwünsche müssten dann auch hier zurückgestellt werden.

Die Argumentation, dass eine Freigabe der Werbeflächen überproportionale Werbeeinnahmen erbringen würden, daran glauben auch nur noch Phantasten, wenn man die reale Entwicklung der erzielten Einnahmen der vorangegangenen Jahre zum Vergleich heranzieht.

Fazit: Nein zur Farbfreigabe!!!

Sie bringt keine Vorteile. Ein wesentlicher Bestandteil des Schutzes des Gewerbes geht verloren, ohne dass etwas Gleichwertiges gewonnen wird.

Auch der Vorstand der Innung des Berliner Taxigewerbes, als Mitglied des 22 Landesverbände und 34 direkt angeschlossenen Großzentralen umfassenden BZP, hat am 14. Mai 2002 der auf der Mitgliederversammlung verabschiedeten Resolution zugestimmt, die besagt: ":Die Mitgliederversammlung des BZP wehrt sich mit Entschiedenheit gegen den Versuch, Ausnahmen gegen die einheitliche Farbgebungsvorschrift für Taxen zuzulassen und spricht sich für die Beibehaltung der einheitlichen Farbgebung in Hellelfenbein aus."

Unsere am 27. Oktober 2003 stattfindende Mitgliederversammlung will der noch amtierende Vorstand dafür nutzen, Eure Meinung in Erfahrung zu bringen. Aus diesem Grunde werden am Eingang Listen ausliegen, auf denen ihr eure Meinung durch eine entsprechende Äußerung kundtun könnt.

W. Wruck