Sitemap

Mehr Radfahrer auf der Fahrbahn

Radfahrer sind nur dann zur Benutzung eines entsprechend ausgeschilderten Radweges verpflichtet, wenn der Weg den Anforderungen der Verkehrssicherheit genügt. Dies ist grundsätzlich nicht der Fall, wenn der Radweg keine Mindestbreite von 1,50 Meter aufweist. In Berlin entspicht kein Radweg den Mindestanforderungen.
Damit ist die Pflicht zur Radwegbenutzung vom Berliner Verwaltungsgericht (VG Berlin 3.7.2003, VG 27 A 241.01) faktisch aufgehoben worden. Da das Land Berlin inzwischen mehrere ähnliche Prozesse verloren hat wird es keine weiteren Rechtsmittel einlegen.
Als Folge dieses Urteils ist mit mehr Radfahrern zu rechnen, die die Fahrbahn benutzen.
Der Senat hat angekündigt vermehrt Radfahrstreifen auf den Fahrbahn anlegen zu lassen.