Seit 1. April 2003 sind einige Änderungen in Kraft, die wahrscheinlich
viele Kollegen im unserem Gewerbe betreffen.
Da die Änderungen die Regelungen zur Sozialversicherung noch komplexer
werden lassen, kann hier nur auf einen Teil davon eingegangen werden. Bitte
lassen sie sich im Zweifelsfall von ihrer Krankenversicherung oder der
Minijob-Zentrale der Bundesknappschaft
beraten.
Die Unternehmen werden durch die Änderungen nur geringfügig mehr belastet
und für Fahrer kann sich ein deutlich höherer Nettolohn ergeben.
Der Nachteil für die Fahrer ist, daß ihre Rentenansprüche
abnehmen. Fahrer die das nicht möchten, haben die Möglichkeit freiwillig
ihre Rentenbeiträge aufzustocken. Minijober zahlen hierbei die Differenz von
7,5% aus eigener Tasche. Fahrer mit Einkünften in der Gleitzone, die freiwillig
ihre Rentenbeiträge aufstocken, zahlen ihren Anteil an der Rentenversicherung wie bisher. Der Verzicht
auf die Versicherungsfreiheit (bzw. Anwendung der Gleizonenregelung) muss schriftlich erfolgen.
Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet ihre Beschäftigten auf die Möglichkeit, freiwillig höhere Rentenbeiträge zu zahlen, hinzuweisen. Daher empfehlen wir dies schriftlich zu machen und abzeichnen zu lassen.
Beitragsbemessungsgrundlage = Faktor x 400 + (2-Faktor) x (Bruttolohn-400)
Für das Jahr 2003 ist der Faktor auf 0,5995 festgelegt worden.
Bruttolohn x 1,4005 -320,4 = Beitragsbemessungsgrundlage
Bruttolohn x Faktor = Beitragsbemessungsgrundlage
Durch die neuen Regelungen ergibt sich für Fahrer im Taxigewerbe die
die Möglichkeit einen höheren Nettolohn als bisher zu erzielen. Dies
gilt insbesondere, wenn neben sozialversicherungspflichtigen auch
sozialversicherungsfreie Einkünfte erzielt werden.
Ein Beispiel :
Fahrer Karl erhält 1000,- € Bruttolohn. Dieser Lohn ist voll
sozialversicherungspflichtig.
| Bruttolohn | 1000,00 € |
| - Arbeitnehmeranteil : Rentenversicherung 19,5% / 2 | 97,50 € |
| - Arbeitnehmeranteil : Krankenversicherung 14,5% / 2 | 72,50 € |
| - Arbeitnehmeranteil : Arbeitslosenversicherung 6,5% / 2 | 32,50 € |
| - Arbeitnehmeranteil : Pflegeversicherung 1,7% / 2 | 8,50 € |
| Lohnsteuer Steuerklasse 1 | 23,50 € |
| Summe Sozialabgaben | 211,00 € |
| Nettolohn | 769,00 € |
Nach Abzug von Steuern und Sozialversicherung verbleiben ihm 765,50 € netto.
Fahrer Heinz hat eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, bei der er 600,- € Brutto verdient und eine sozialversicherungsfreie Stelle bei der er 400,- € verdient.
| Bruttolohn | 600,00€ |
| Arbeitgeberanteil : Rentenversicherung 19,5% / 2 | 58,50 € |
| Arbeitgeberanteil : Krankenversicherung 14,5% / 2 | 43,50 € |
| Arbeitgeberanteil : Arbeitslosenversicherung 6,5% / 2 | 19,50 € |
| Arbeitgeberanteil : Pflegeversicherung 1,7% / 2 | 5,10 € |
| Bemessungsgrundlage = Bruttolohn x 1,4005 -320,40 | 519,90 € |
| Gesamt : Rentenversicherung 19,5% | 101,38 € |
| Gesamt : Krankenversicherung 14,5% | 75,39 € |
| Gesamt : Arbeitslosenversicherung 6,5% | 33,79 € |
| Gesamt : Pflegeversicherung 1,7% | 8,84 € |
| - Arbeitnehmeranteil : Gesamt - Arbeitgeberanteil | 42,88 € |
| - Arbeitnehmeranteil : Gesamt - Arbeitgeberanteil | 31,89 € |
| - Arbeitnehmeranteil : Gesamt - Arbeitgeberanteil | 14,29 € |
| - Arbeitnehmeranteil : Gesamt - Arbeitgeberanteil | 3,74 € |
| Lohnsteuer | 0,00 € |
| Summe Sozialabgaben | 92,80 € |
| Nettolohn | 507,20 € |
| Brutto für Netto aus dem Minijob | 400,00 € |
| Nettolohn insgesamt | 907,20 € |
Nach Abzug von Steuern und Sozialversicherung verbleiben ihm 907,20 € netto .
Wie zu erkennen ist hat Kollege Heinz beim selbem gesamt Bruttolohn netto 141,70 € mehr in der Tasche .
Bundesknappschaft Minijob-Zentrale
45115 Essen
www.minijob-zentrale.de
e-mail : minijob@minijobzentrale.de
Telefon : 0800 0200 504 Mo.-Fr. von 7-19 Uhr, gebührenfrei anrufen
Fax : 0201 / 384 97 97 97