Sitemap

Gesetzesänderungen bei der Sozialversicherung

Seit 1. April 2003 sind einige Änderungen in Kraft, die wahrscheinlich viele Kollegen im unserem Gewerbe betreffen.
Da die Änderungen die Regelungen zur Sozialversicherung noch komplexer werden lassen, kann hier nur auf einen Teil davon eingegangen werden. Bitte lassen sie sich im Zweifelsfall von ihrer Krankenversicherung oder der Minijob-Zentrale der Bundesknappschaft beraten.
Die Unternehmen werden durch die Änderungen nur geringfügig mehr belastet und für Fahrer kann sich ein deutlich höherer Nettolohn ergeben.
Der Nachteil für die Fahrer ist, daß ihre Rentenansprüche abnehmen. Fahrer die das nicht möchten, haben die Möglichkeit freiwillig ihre Rentenbeiträge aufzustocken. Minijober zahlen hierbei die Differenz von 7,5% aus eigener Tasche. Fahrer mit Einkünften in der Gleitzone, die freiwillig ihre Rentenbeiträge aufstocken, zahlen ihren Anteil an der Rentenversicherung wie bisher. Der Verzicht auf die Versicherungsfreiheit (bzw. Anwendung der Gleizonenregelung) muss schriftlich erfolgen.

Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet ihre Beschäftigten auf die Möglichkeit, freiwillig höhere Rentenbeiträge zu zahlen, hinzuweisen. Daher empfehlen wir dies schriftlich zu machen und abzeichnen zu lassen.

geringfügige Beschäftigung (Minijob)

Gleitzone

Auswirkungen

Durch die neuen Regelungen ergibt sich für Fahrer im Taxigewerbe die die Möglichkeit einen höheren Nettolohn als bisher zu erzielen. Dies gilt insbesondere, wenn neben sozialversicherungspflichtigen auch sozialversicherungsfreie Einkünfte erzielt werden.
Ein Beispiel :

Fahrer Karl erhält 1000,- € Bruttolohn. Dieser Lohn ist voll sozialversicherungspflichtig.

Bruttolohn1000,00 €
- Arbeitnehmeranteil : Rentenversicherung 19,5% / 297,50 €
- Arbeitnehmeranteil : Krankenversicherung 14,5% / 272,50 €
- Arbeitnehmeranteil : Arbeitslosenversicherung 6,5% / 232,50 €
- Arbeitnehmeranteil : Pflegeversicherung 1,7% / 28,50 €
Lohnsteuer Steuerklasse 123,50 €
Summe Sozialabgaben211,00 €
Nettolohn769,00 €

Nach Abzug von Steuern und Sozialversicherung verbleiben ihm 765,50 € netto.

Fahrer Heinz hat eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, bei der er 600,- € Brutto verdient und eine sozialversicherungsfreie Stelle bei der er 400,- € verdient.

Bruttolohn600,00€
Arbeitgeberanteil : Rentenversicherung 19,5% / 258,50 €
Arbeitgeberanteil : Krankenversicherung 14,5% / 243,50 €
Arbeitgeberanteil : Arbeitslosenversicherung 6,5% / 219,50 €
Arbeitgeberanteil : Pflegeversicherung 1,7% / 25,10 €
Bemessungsgrundlage = Bruttolohn x 1,4005 -320,40519,90 €
Gesamt : Rentenversicherung 19,5%101,38 €
Gesamt : Krankenversicherung 14,5%75,39 €
Gesamt : Arbeitslosenversicherung 6,5%33,79 €
Gesamt : Pflegeversicherung 1,7%8,84 €
- Arbeitnehmeranteil : Gesamt - Arbeitgeberanteil 42,88 €
- Arbeitnehmeranteil : Gesamt - Arbeitgeberanteil 31,89 €
- Arbeitnehmeranteil : Gesamt - Arbeitgeberanteil 14,29 €
- Arbeitnehmeranteil : Gesamt - Arbeitgeberanteil 3,74 €
Lohnsteuer 0,00 €
Summe Sozialabgaben 92,80 €
Nettolohn 507,20 €
Brutto für Netto aus dem Minijob 400,00 €
Nettolohn insgesamt 907,20 €

Nach Abzug von Steuern und Sozialversicherung verbleiben ihm 907,20 € netto .

Wie zu erkennen ist hat Kollege Heinz beim selbem gesamt Bruttolohn netto 141,70 € mehr in der Tasche .

Bundesknappschaft

Bundesknappschaft Minijob-Zentrale
45115 Essen
www.minijob-zentrale.de
e-mail : minijob@minijobzentrale.de
Telefon : 0800 0200 504 Mo.-Fr. von 7-19 Uhr, gebührenfrei anrufen
Fax : 0201 / 384 97 97 97