Seit Inkrafttreten der gültigen Taxitarifordnung am 7. März 2007 sind die Kosten für Kraftstoffe um über 35% gestiegen. Durch die abzusehende Entwicklung der Treibstoffkosten sieht die Innung des Berliner Taxigewerbes e.V. eine zunehmende Existenzgefährdung der Berliner Taxiunternehmen.
Die "Innung" hat daher zusammen mit dem TVB die Festsetzung eines befristeten Kraftstoffzuschlages in Höhe von 0,50 € pro Tour bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Planen, Bauen, Wohnen, Verkehr beantragt. Der Zuschlag soll über die Zuschlagstaste erhoben werden. Davon ausgenommen bleibt der Kurzstreckenpauschaltarif.
Eine Umprogrammierung der Taxameter sowie eine Eichung sind bei dieser Art des Zuschlages nicht erforderlich und belasten daher nicht das Budget des Taxiunternehmers.
Die Zuschlagsregelung soll zeitlich bis zu einer Veränderung der gültigen Verordnung über Beförderungsentgelte im Taxenverkehr befristet werden.