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An alle Fraktionen des Abgeordnetenhauses von Berlin

Der Kompromiss in der Gesundheitsreform: Eine zusätzliche Belastung im städtischen Bereich nicht nur für ältere und sozial schwache Patienten, sondern auch für das Berliner Taxigewerbe!
Die ersten Details zur Reform der gesetzlichen Krankenversicherung sind bekannt. Von besonderer Tragweite sind dabei die Ausführungen auf Seite 19 Punkt 7.3 des Eckpunktepapiers: "Fahrtkosten für Taxi- und Mietwagenfahrten werden in der ambulanten Versorgung grundsätzlich nicht mehr erstattet. Ausnahmen davon gibt es nur nach Genehmigung durch die Krankenkasse (z.B. für Dialyse-Patienten)".
Das beabsichtigte Ziel der Gesundheitsreform, eine Kostenreduzierung, sehen gerade wir in diesem Fall als konterkariert. Denn nach unserer Einschätzung wird ein Teil der Krankentransporte vom preiswerten Taxi hin zum zigfach teueren Kranken- oder Rettungswagen verlagert, was die zu erzielenden Einsparungen kurzfristig zunichte machen wird, so dass die Entwicklung in erhöhte Kosten mündet.
ältere, schwache und sozial bedürftige Personen werden, da sie ihre Ziele für die ambulante Behandlung nicht mehr kostenverträglich erreichen (z.B. bei Chemotherapien, Rehabilitationsmaßnahmen), den gesundheitspolitisch gewünschten Trend von der stationären hin zur ambulanten Behandlung umdrehen. Es ist abzusehen, dass die Anzahl stationärer Aufnahmen steigen wird und damit eine Kostenexplosion vorprogrammiert ist.
Patienten werden vermehrt den Arzt um einen Hausbesuch bitten, sofern dieser überhaupt noch bereit ist, Hausbesuche aufgrund der Budgetierung durchzuführen.
älteren Menschen und Mobilitätseingeschränkte ohne Zugang zu einem PKW, etwa durch erreichbare Familienangehörige oder hilfsbereite Verwandte, müssen sich aus vorgenannten Gründen an Dritte wenden. Hier bietet sich dann beispielsweise der arbeitslose Nachbar an. Dieser wird und kann i.d.R. auch nicht zum Nulltarif fahren. Vielmehr eröffnet sich hier für ihn eine willkommene Einnahmequelle. So wird, entgegen allen öffentlichen Absichtserklärungen, der Schwarzarbeit systematisch Vorschub geleistet.
Eine solche Regelung, sollte sie zum Tragen kommen, hätte im städtischen Bereich schwerwiegende Auswirkungen auf Existenzen im Taxigewerbe. Es wird eingeschätzt, dass der Umsatzanteil der Krankenfahrten i.d.R. etwa 10% beträgt. Diese Regelung und der damit verbundene Wegfall der Krankenfahrten stehen, zumindest in Berlin, in eklatanten Widerspruch zum politischen Willen, alles zu unternehmen, die wirtschaftliche Situation des Berliner Taxigewerbes zu verbessern.
Im Ergebnis muß festgestellt werden, dass es zur kostengünstigen Patientenbeförderung durch das Taxigewerbe keine Alternative gibt. Eine noch restriktivere Handhabung der Kostenübernahme für die Beförderungsleistung ( bei einem bisherigen Eigenanteil von 13,-€ ) durch die gesetzliche Krankenversicherung wird zweifelsfrei im Ergebnis zu einer Kostensteigerung führen, die Versorgung der Bevölkerung deutlich verschlechtern und klein- und mittelständische Existenzen in ihrem Bestand in Mitleidenschaft ziehen, wenn nicht gar bedrohen. Dem mit der beabsichtigten Regelung angerichteten Schaden steht keinerlei Nutzen gegenüber. Aus den vorgenannten Gründen protestieren wir gegen die Umsetzung dieser gewerbefeindlichen und volkswirtschaftlich unsinnigen Regelung.

In der Hoffnung, Sie für die Auswirkungen dieser unseligen Regelung sensibilisiert zu haben ihren Einspruch voraussetzend, verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen

Bernd Dörendahl