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Brief an die Senatsverwaltung zum Thema Fiskaltaxameter

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung - VII C
z.Hd. Herrn Müller
Am Köllnischen Park 3
10179 Berlin

29. Juli 2003 Wr/Mi
Fiskaltaxameter
Sehr geehrter Herr Müller,
bezug nehmend auf Ihre Aussage in der "Morgenpost" vom 28. 07. 2003, den Artikel "Taxis fahren in die Pleite" betreffend, in dem Sie sich für die Einführung des so genannten Fiskaltaxameters beim BLFA einsetzen wollen, müssen wir noch einmal darauf hinweisen, dass der Vorstand der Innung des Berliner Taxigewerbes e.V. nach wie vor aus folgenden Gründen dagegen ist:

  1. die Anschaffung der von Ihnen bevorzugten Fiskaltaxameter in Verbindung mit Sitzkontakten würde dem Gewerbe unnötige Ausgaben aufzwingen;
  2. es sind keine neuen Taxameter erforderlich, da die bereits heute verwendeten, alle fiskaltechnisch benötigten Daten liefern;
  3. darüber hinaus ist es fraglich, ob die dann anfallende Datenflut überhaupt von den Behörden (unter dem Zwang, im Rahmen des Personalabbaus, um die Lohnkosten zu senken) aus Kapazitätsgründen zur Auswertung herangezogen werden können;
  4. nach Aussagen der Taxameterhersteller gibt es keine Elektronik, die nicht zu manipulieren ist;
  5. bei der Verwendung von Sitzkontakten, eine weitere sinnlose Investition, ergibt sich die Frage, wie Fahrten über die Grenzen des Pflichtfahrgebietes hinaus (basierend auf einer Preisvereinbarung zustande gekommen) oder Rechnungsfahrten zu einem Mehrwertsteuersatz von 16 % erfasst bzw. kontrolliert werden sollen;
  6. letztendlich halten wir es nicht für opportun, alle Berliner Unternehmer für wenige "schwarze Schafe" auf diese Weise für die mangelhafte Wahrnehmung der Kontrollfunktion durch die Behörden finanziell, in einem wirtschaftlichen Umfeld, das durch ständig sinkende Umsätze bei steigender Arbeitszeit geprägt ist, zu bestrafen;
  7. ein größeres Augenmerk sollte vielmehr bei der Neuerteilung bzw. bei der Erweiterung von Konzessionen in größerer Stückzahl auf die Hintergründe gerichtet werden, da eine wirtschaftlich sinnvolle Betriebsführung solche Vorgehensweise am Markt aufgrund der schlechten Gesamtsituation des Berliner Taxigewerbes in keiner Hinsicht rechtfertigt.

Abschließend muß unter Hinweis auf die Frage 2. erlaubt sein, welche Daten Sie glauben, von einem Fiskaltaxameter bereitgestellt zu bekommen, die mit einem derzeit verwendeten nicht zur Verfügung stehen.
Für weitere Gespräche stehen wir jederzeit zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
W. Wruck
1. Vorsitzender

Antwortschreiben von Herrn Müller
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung

Sehr geehrter Herr Wruck ,
vielen Dank für Ihr Schreiben, mit dem Sie auf meine Äußerung in der Berliner "Morgenpost" vom 28.7.2003 eingehen.
Wie Sie wissen, ist die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung bemüht, u. a. im Interesse der "ehrlichen" Taxiunternehmer die Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung im Taxigewerbe zu bekämpfen und hat deshalb mit den beteiligten Berliner Behörden eine Arbeitsgruppe zwecks gemeinsamen Vorgehens eingerichtet. Das entspricht auch dem wiederholt vorgetragenen Interesse der Vertreter des Berliner Taxigewerbes.
Die Arbeitsgruppe ist daran interessiert, Maßnahmen in erster Linie auf Landesebene zu ergreifen. Insbesondere sollen verstärkte gemeinsame Kontrollen erfolgen.
Es hat sich aber auch gezeigt, dass für eine effektive Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung im Taxigewerbe die Maßnahmen auf Landesebene allein gerade nicht ausreichen. Vielmehr bedarf es der Änderung verschiedener Bundesgesetze. Dazu gehören neben der Schaffung von Normen zur Datenverarbeitung auch technischer Änderungen den Taxameter betreffend.
Wie die Besprechung unserer Arbeitsgruppe ergeben hat, liefern die Taxameter heute keineswegs alle fiskaltechnisch benötigten Daten. Insbesondere fehlt es u. a. an einer Zuordenbarkeit der Daten zu einem bestimmten Zeitraum, zu einem bestimmten Fahrer und zu einem bestimmten Taxibetrieb. Zu einem vergleichbaren Ergebnis ist im Übrigen auch die vom Bund-Länder-Fachausschuss für Straßenpersonenverkehr eingesetzte Arbeitsgruppe gekommen.
Dass Manipulationen und Umgehungen durch die Erhöhung der technischen Anforderungen an den Taxameter nicht ausgeschlossen werden können, spricht m. E. nicht gegen solche Regelungen. Sie wären jedenfalls geeignet, zumindest einen Teil der unehrlichen Taxifahrer an ihrem Tätigwerden zu hindern und eine gewisse Abschreckung zu erreichen.
Wie solche Regelungen ggf. im Einzelnen aussehen müssen, ist noch zu prüfen Letztlich muss hier der Bund tätig werden. Es erscheint allerdings erforderlich, auf Landesebene darauf hinzuwirken, dass der Bund entsprechende Änderungen auch tatsächlich in Angriff nimmt.
Bei den Überlegungen, ob und ggf. inwieweit technische Änderungen der Taxameter in Betracht kommen, wird hier die bekannte schlechte wirtschaftliche Situation des Gewerbes nicht aus dem Auge gelassen. Selbstverständlich darf eine solche Regelung nicht unverhältnismäßig sein und etwa das Gewebe finanziell überfordern.
Ihr demgegenüber an das Landeseinwohneramt gerichteter Vorschlag, größeres Augenmerk bei der Neuerteilung bzw. der Erweiterung von Konzessionen in größerer Stückzahl auf die Hintergründe zu richten, stellt keinen Ersatz für die erforderlichen technischen Änderungen dar. Das Landeseinwohneramt erledigt die ihm obliegenden Aufgaben bereits jetzt zuverlässig und richtet sein Augenmerk auf alle Gesetzesverstöße. Wie Sie wissen, ist das Landeseinwohneramt aber auch verpflichtet, Genehmigungen (auch in größerer Stückzahl) dann zu erteilen, wenn die (personenbeförderungs-) rechtlichen Voraussetzungen für die Genehmigungserteilung erfüllt sind.
Ich hoffe, dass Sie auch in Zukunft zwecks vertrauensvoller Zusammenarbeit an mich herantreten. Auch ich bin an einem Austausch mit den Verbänden interessiert, um ggf. sicherzustellen zu können, dass bei der Ausarbeitung etwaiger Regelungen den wirklichen Interessen des Gewerbes Rechnung getragen wird.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
G. Müller