28. Juli 2003 Wr/Mi
Die Innung des Berliner Taxigewerbes e.V. ist im Rahmen des Anhörverfahrens bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung gebeten worden, ihre Meinung zu einigen Punkten der BO-Kraft darzulegen. Diese soll als Entscheidungshilfe des Landes berlin im Bundländerfachausschuß (BLFA) und später in einer Bundesratsinitiative dienen.
Änderung der BO-Kraft
Sehr geehrte Frau Kowalzik,
an der bisher von uns zu diesen Themen geäußerten Meinung hat sich nichts geändert. Der Vorstand der Innung des Berliner Taxigewerbes e.V. lehnt eine Freigabe der Farbgebung nach wie vor ab und folgt der Argumentationskette des Deutschen Taxi- und Mietwagenverbandes e.V. (BZP), unserem Dachverband, in all ihren Punkten. Dazu folgende Aussagen:
Die Farbe Hellelfenbein ist zusammen mit dem Taxischild das primäre Erkennungsmerkmal des deutschen Taxi. Durch die einheitliche Farbgebung - nach dem Kriege bis in die 70er Jahre schwarz, danach hellelfenbein - wurde ein Markenzeichen, ein Corporate Indentity, geschaffen, das mit seiner Präsenz durchaus mit dem NIVEA-Schriftzug oder dem MERCEDES-Stern vergleichbar ist. Um diesen einmaligen Erkennungswert für in- wie ausländischen Kunden, dessen wirtschaftlicher Wert kaum hoch genug anzusetzen ist, werden wir von vielen ausländischen Kollegen beneidet, auch weil diese in zunehmenden Maße ganz massive Probleme mit illegaler kommerzieller Personenbeförderung haben. Nicht umsonst hat sich bspw. Portugal vor wenigen Jahren für die Einführung einer einheitlichen Taxifarbe - übrigens auch in hellelfenbein - entschieden. Ein Farbwechsel erscheint uns von daher höchstens im Rahmen einer europaeinheitlichen Farbkennzeichnung sinnvoll und denkbar, wie sie jetzt auch für Polizeifahrzeuge eingeführt wird.
Das Taxischild kann diese Funktion der Erkennbarkeit eines Taxis nur unvollkommen erfüllen, da es beschränkt auf einige Quadratzentimeter besonders tagsüber schlecht und manchmal spät erkennbar ist.
Es ist auch für den Erkennungswert der deutschen Taxis gerade förderlich, dass die Hellelfenbeinfarbe nicht den derzeitigen Modetrends entspricht. Hierdurch und durch die erwiesenermaßen gute Sichtbarkeit bei allen Lichtverhältnissen - die Farbe wurde damals aus rein objektiven Sicherheits- und Erkennbarkeitskriterien ausgewählt - stechen die Fahrzeuge geradezu aus dem Gewühl des Verkehrs heraus. Durch die einheitliche Farbgebung in hellelfenbein ist es in Deutschland für Fahrgäste auch auf sehr weite Entfernung möglich, einen Taxistand zu identifizieren. Im Ausland ohne entsprechende Farbvorschriften muss man als Fahrgast sich solchen schon soweit nähern, dass man die Taxi-Dachzeichen erkennt. Mehrere m² lackierter Fläche geben eben einen viel höheren Signalwert ab als ein nur weinige cm² großes Dachzeichen.
Gerade älteren Menschen und Sehschwachen (der "berühmten" Oma auf dem Balkon) wird so die Identifizierung eines bzw. "ihres" Taxis ermöglicht. Auch potentielle Fahrgäste, die im Großstadtgewühl auf der Suche nach einem Taxi sind, orientieren sich an der einfach erkennbaren Einheitsfarbe (und nicht am Taxi-Schild).
Der Sicherheitswert von Hellelfenbein ist enorm. Laut der Bundesanstalt für Straßenwesen (BAST) gehört es unter allen witterungsbedingten Umständen zu den am besten sichtbaren Farben. Hierdurch fallen Taxis gerade im dichten Großstadtverkehr besser auf. Bei Dämmerung und Dunkelheit werden so z.B. ein- und aussteigende Fahrgäste besser geschützt. Zitat aus einer Stellungnahme der BAST vom 30. 09. 2002: "