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Stellungnahme zur BO-Kraft

28. Juli 2003 Wr/Mi
Die Innung des Berliner Taxigewerbes e.V. ist im Rahmen des Anhörverfahrens bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung gebeten worden, ihre Meinung zu einigen Punkten der BO-Kraft darzulegen. Diese soll als Entscheidungshilfe des Landes berlin im Bundländerfachausschuß (BLFA) und später in einer Bundesratsinitiative dienen.

Änderung der BO-Kraft

Sehr geehrte Frau Kowalzik, an der bisher von uns zu diesen Themen geäußerten Meinung hat sich nichts geändert. Der Vorstand der Innung des Berliner Taxigewerbes e.V. lehnt eine Freigabe der Farbgebung nach wie vor ab und folgt der Argumentationskette des Deutschen Taxi- und Mietwagenverbandes e.V. (BZP), unserem Dachverband, in all ihren Punkten. Dazu folgende Aussagen:

  1. Die Farbe Hellelfenbein ist zusammen mit dem Taxischild das primäre Erkennungsmerkmal des deutschen Taxi. Durch die einheitliche Farbgebung - nach dem Kriege bis in die 70er Jahre schwarz, danach hellelfenbein - wurde ein Markenzeichen, ein Corporate Indentity, geschaffen, das mit seiner Präsenz durchaus mit dem NIVEA-Schriftzug oder dem MERCEDES-Stern vergleichbar ist. Um diesen einmaligen Erkennungswert für in- wie ausländischen Kunden, dessen wirtschaftlicher Wert kaum hoch genug anzusetzen ist, werden wir von vielen ausländischen Kollegen beneidet, auch weil diese in zunehmenden Maße ganz massive Probleme mit illegaler kommerzieller Personenbeförderung haben. Nicht umsonst hat sich bspw. Portugal vor wenigen Jahren für die Einführung einer einheitlichen Taxifarbe - übrigens auch in hellelfenbein - entschieden. Ein Farbwechsel erscheint uns von daher höchstens im Rahmen einer europaeinheitlichen Farbkennzeichnung sinnvoll und denkbar, wie sie jetzt auch für Polizeifahrzeuge eingeführt wird.
    Das Taxischild kann diese Funktion der Erkennbarkeit eines Taxis nur unvollkommen erfüllen, da es beschränkt auf einige Quadratzentimeter besonders tagsüber schlecht und manchmal spät erkennbar ist.
    Es ist auch für den Erkennungswert der deutschen Taxis gerade förderlich, dass die Hellelfenbeinfarbe nicht den derzeitigen Modetrends entspricht. Hierdurch und durch die erwiesenermaßen gute Sichtbarkeit bei allen Lichtverhältnissen - die Farbe wurde damals aus rein objektiven Sicherheits- und Erkennbarkeitskriterien ausgewählt - stechen die Fahrzeuge geradezu aus dem Gewühl des Verkehrs heraus. Durch die einheitliche Farbgebung in hellelfenbein ist es in Deutschland für Fahrgäste auch auf sehr weite Entfernung möglich, einen Taxistand zu identifizieren. Im Ausland ohne entsprechende Farbvorschriften muss man als Fahrgast sich solchen schon soweit nähern, dass man die Taxi-Dachzeichen erkennt. Mehrere m² lackierter Fläche geben eben einen viel höheren Signalwert ab als ein nur weinige cm² großes Dachzeichen.
    Gerade älteren Menschen und Sehschwachen (der "berühmten" Oma auf dem Balkon) wird so die Identifizierung eines bzw. "ihres" Taxis ermöglicht. Auch potentielle Fahrgäste, die im Großstadtgewühl auf der Suche nach einem Taxi sind, orientieren sich an der einfach erkennbaren Einheitsfarbe (und nicht am Taxi-Schild).
  2. Der Sicherheitswert von Hellelfenbein ist enorm. Laut der Bundesanstalt für Straßenwesen (BAST) gehört es unter allen witterungsbedingten Umständen zu den am besten sichtbaren Farben. Hierdurch fallen Taxis gerade im dichten Großstadtverkehr besser auf. Bei Dämmerung und Dunkelheit werden so z.B. ein- und aussteigende Fahrgäste besser geschützt. Zitat aus einer Stellungnahme der BAST vom 30. 09. 2002: ".. Die Tatsache, dass der Trend von Fahrzeuglackierungen immer mehr in Richtung zu eher unauffälligen Farbtönen - von Silbermetallic bis Schwarz - geht, führt sogar dazu, dass sich Taxis in Hellelfenbein heute noch stärker aus der Masse der Pkw abheben als vor 10 oder 20 Jahren...."
    Ein an einsamer Stelle verlassen stehendes Fahrzeug in Hellelfenbeinfarbe bzw. ein auf einem Abschleppfahrzeug transportiertes Taxi erregt anders als normalfarbige Fahrzeuge nicht nur die Aufmerksamkeit von Dritten, sondern insbesondere von Kollegen und Polizeikräften. So dient die Farbe auch dem Diebstahl- und Überfallschutz oder dem schnelleren Auffinden von Überfallopfern.
  3. Die augenfällige Kontrollmöglichkeit ist ein weiteres, sehr gewichtiges Argument für die einheitliche Farbgebung, so bei der Nutzung von Sonderrechten wie bspw. der Mitbenutzung von Busspuren, aber auch dem Halten in zweiter Reihe oder Zufahrtsrechten zu Fußgängerzonen.
    Würden Taxis in allen möglichen Farben bspw. Busspuren nutzen, hätte dies unweigerlich einen Nachzieheffekt auf private Pkw und der primär zu bevorrechtigende Linienverkehr wird ausgebremst. Damit verlieren die Busspuren aber ihren Sinn. Dies könnte mittelfristig zum Verlust dieses Privilegs für die Taxis mit entsprechenden Nachteilen für die Fahrgäste (Zeitverlust) führen. Der gesamte ÖPNV-Status der Taxis wird gefährdet.
  4. Die illegale Personenbeförderung existiert bereits. Ein Taxi-Schild ist leicht besorgt und auf dem Dach montiert. Fällt die Einheitsfarbe, fallt auch die Hemmschwelle zur illegalen Personenbeförderung - insbesondere bei Großveranstaltungen und Messen. Ein sprunghafter Anstieg wäre sicher die Folge.
  5. Das Argument der schlechteren Wiederverkaufbarkeit von Taxis an private Interessenten resultiert zunehmend nicht aus der Farbgebung, sondern ganz überwiegend aus der intensiveren Nutzung und dem damit einhergehenden überdurchschnittlichen Verschleiß. Darüber hinaus machen die neuen Gewährleistungsvorschriften einen Verkauf an Private schwieriger.
    Dagegen gibt es einen gut funktionierenden Gebrauchttaximarkt innerhalb des Gewerbes, in dem vor allem kurzfristig Ersatz für Unfallfahrzeuge angeschafft wird und für den Verkäufer absolut angemessene Preise erzielbar sind. Denn: Taxis sind auch hinsichtlich ihrer Ausstattung und Ausrüstung Spezialfahrzeuge, die in bestimmten Spezifikationen auch bei älteren Baujahren und hohen Laufleistungen sogar höhere Verkaufspreise erzielen, teurer sind als ein vergleichbarer Privat-Pkw. Selbst stark angejahrte Taxis mit sehr hohen Laufleistungen finden bspw. immer noch einen guten Absatz in Ost- und Südeuropa. Zudem besteht die Möglichkeit einer Folienbeschichtung statt einer Lackierung. Von der Folienbeklebung wird zunehmend im Gewerbe Gebrauch gemacht. Eine solche Folierung schützt zudem den Originallack vor kleinen Kratzern, Steinschlag und Schäden bspw. durch Waschanlagen. sie wird nach der "Ausmusterung" als Taxi einfach abgezogen und das Fahrzeug erstrahlt im jungfräulichen Original-Lack. Der Wiederverkaufswert des Fahrzeuges ist dann also dementsprechend höher.
  6. Bisher von verschiedenen Verbänden und Institutionen durchgeführte Befragungen nach der Farbfreigabe wurden überwiegend abschlägig beantwortet. Als Beispiel sei hier der Auszug aus einer Resolution der Mitgliederversammlung des BZP vom 14. 05. 2002: "...Die Mitgliederversammlung des BZP wehrt sich mit Entschiedenheit gegen den Versuch, Ausnahmen gegen die einheitliche Farbgebungsvorschrift für Taxis zuzulassen und spricht sich für die Beibehaltung der einheitlichen Farbgebung in hellelfenbein aus...." Die Resolution wurde mit übergroßer Mehrheit bei lediglich drei Enthaltungen gefasst. Im BZP sind über 22 Landesverbände und 34 direkt angeschlossene Großzentralen über 50 % der deutschen Taxi- und Mietwagenunternehmer organisiert.
  7. Das fadenscheinige Argument von Geschäftsführern einiger Funkzentralen, die Farbfreigabe ermögliche den Zentralen dann durch ihre "verordnete" betriebsinterne Farbgebung den Qualitätsstandard im Gewerbe zu heben, kann leider nicht gefolgt werden, da man auch jetzt schon alle Möglichkeiten hat, dem Kunden durch Rufnummer und Funkzeichen auf die qualifizierte Dienstleistung "seiner" Funkzentrale hinzuweisen.
  8. Da es in der Gesetzgebung eine klare Trennung von Taxen und Mietwagen mit den entsprechenden Abgrenzungen gibt, würde eine Freigabe die Grenzen ganz schnell verschieben. Ein Taxischild ist schnell abgebaut. Berlin erfüllt nun einmal nicht den Rahmen für eine Mischkonzession (Pflichtfahrgebiete mit bis zu 50.000 Einwohnern).
    Zur nach außen wirkenden Eigenwerbung wird die Stellungnahme dahingehend modifiziert, dass sie auf die für die Werbung gemäß BO-Kraft freigegebene Fläche ermöglicht werden sollte. Über den Sinn in einer Großstadt lässt sich dabei trefflich streiten, zumal die Fläche auch dann der finanziell vorteilhafteren Fremdwerbung entzogen wird. Eine Ausdehnung der Werbeflächen auch zu Zwecken der Eigenwerbung wird kategorisch abgelehnt, da damit das Erscheinungsbild der Taxe in hellelfenbein im Extremfall verloren ginge.

Mit freundlichen Grüßen
W. Wruck
1. Vorsitzender.